Mittwoch, 1. Oktober 2014

Gericht: Teures Posting im sozialen Netzwerk!

Mann setzte Link auf "kreditschädigende Webseite" und muss für Widerruf und Gerichtskosten 19.000 Euro zahlen. Die Bank setzt sich vor Gericht durch.

Vorsicht beim Internet-Link setzen!
Der Urteilsspruch geht noch einen interessanten Schritt weiter: "Eine intellektuelle Beziehung des Verbreiters zu den weitergegebenen Gedankeninhalten ist nicht erforderlich. Es genügt bereits das technische Verbreiten … auch wenn man sich mit dessen Äußerungen nicht identifiziert".

Wenn das Urteil in allen Instanzen hält hätte das weitreichende Folgen für die sozialen Netzwerke. Jeder, der auf Facebook, Twitter, Google+ und Co verlinkt, kann zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn er den verlinkten Inhalt nicht kennt (Anm.: Webseiten-Inhalte können auch nachträglich, nach der Verlinkung verändert werden!).

Gericht "schlägt voll zu"!
Laut Urteilsschrift seien 491 Internet-User dem Verweis auf Costas Homepage gefolgt, aber bloß "eine Person" hätte für die Klage bereits genügt. W. könne sich auch nicht auf die freie Meinungsäußerung stützen, denn unwahre Tatsachenbehauptungen (nicht immer leicht zu erkennen) seien durch dieses Grundrecht nicht gedeckt. Ab jetzt heißt es vorsichtig sein. Nun kann man jede Äußerung und jede Verlinkung mit saftigen Strafen belegen. Das eröffnet Konzernen, Banken, Versicherungen und großen Organisationen möglicherweise ein ganz neues Feld. Das Gerichtsurteil (wenn es so bestehen bleibt) ist auch eine neue Maßnahme um bestimmte ärgerliche Inhalte perfekt zu unterdrücken.

Mehr zum gegebenen Fall ... >>> http://kurier.at/chronik/oberoesterreich/teures-posting-im-sozialen-netzwerk/88.510.967
Quelle: Tageszeitung "KURIER"
Anm.: das http://www.eterna.sl/ Team