Mittwoch, 23. September 2015

EU leitet 40 Verfahren gegen Deutschland, Österreich u.a. wegen Asylrechtsverletzung ein!

Kurz notiert!
Weil das geltende Asylrecht in Europa massiv verletzt wurde, leitet die EU-Kommission 40 Vertragsverletzungsverfahren ein. Auf der Anklagebank sitzen neben Deutschland und Österreich noch 17 weitere EU-Staaten (darunter Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande und Ungarn).

Ein Paukenschlag aus Brüssel: Unmittelbar vor dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs zur Flüchtlingskrise wird die Europäische Kommission nach Informationen der "Welt" am Mittwochmorgen 40 Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 EU-Länder einleiten, weil sie die bestehende europäische Asylgesetzgebung nicht ausreichend umgesetzt haben. Auf der Anklagebank sitzen neben Deutschland auch Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn. Dänemark, Irland und Großbritannien sind nicht betroffen, weil sie an der EU-Asylgesetzgebung nicht teilnehmen. ...

Brüssel wirft den 19 Mitgliedsstaaten vor, die bestehende europäische Gesetzgebung zur Anerkennung von Flüchtlingen (RL 2011/95/EU), zu den Mindestnormen für Asylverfahren (RL 2013/32/EU) und zu den Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern (RL 2013/33/EU) nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben. "Es nützt nichts, bei Gipfeltreffen über neue Regeln in der Migrationspolitik zu beraten, wenn die bestehende Gesetzgebung nur völlig unzureichend eingehalten wird.

Verantwortung und Solidarität müssen in der Asylpolitik Hand in Hand gehen", hieß es in hohen EU-Kreisen.

Als erste Maßnahme werden die betreffenden Staaten nun ein Mahnschreiben aus Brüssel erhalten. Sie haben dann zwei Monate Zeit, darauf zu antworten. Sollten die EU-Länder die bestehende europäische Asylgesetzgebung dann immer noch nicht ordnungsgemäß umsetzen, droht ihnen eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof(!).

Dass EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker die hohe Zahl der Vertragsverletzungsverfahren offensiv kommuniziert, ist ungewöhnlich. 
In früheren Jahren versuchte die EU-Kommission häufig, solche Verfahren möglichst geräuschlos, unauffällig einzuleiten. Ungewöhnlich ist auch der Zeitpunkt: Mit der Veröffentlichung unmittelbar vor dem EU-Sondergipfel versucht Juncker (und andere im Hintergrund) die Mitgliedsländer daran zu erinnern, dass Gesetze, die sie selbst mit verabschiedet haben, auch eingehalten werden müssen.

Ebenso überraschend ist, wie schnell Brüssel reagiert: Die Umsetzungsfristen für einen Teil der EU-Asylgesetzgebung endete teilweise erst im Juni 2015 – die Kommission war dieses Mal nicht bereit, den Mitgliedsstaaten einen weiteren Aufschub zu gewähren. "Die europäischen Rechtsvorschriften müssen von allen Mitgliedstaaten angewandt werden – dies sollte in einer Union, die auf Rechtssicherheit basiert, eigentlich selbstverständlich sein", sagte Juncker kürzlich im EU-Parlament.

Eines ist sicher, hier laufen ganz bestimmte undurchsichtige Dinge ab, die dann zu Kosten der Freiheit, der EU-Bürger und der Asylsuchenden gehen. Es scheint das sich etwas im EU-Raum zusammenbraut, die Vorzeichen und Weichenstellung wird durch die jetzt eingeleiteten EU-Verfahren nun weithin sichtbar. Warten wir ab wie das alles noch weiter geht, wohin das führt!