Montag, 14. Dezember 2015

Internet-Charta: Unsere digitalen Grundrechte

Vor mehr als zwei Wochen forderte Martin Schulz, Präsident des EU-Parlaments, eine Internet-Charta. Hier ist ein Vorschlag – entworfen und aufgeschrieben.
Wie es sein sollte zeigen Artikel 1-13. den Artikel 13 haben wir hier hervorgehoben da er uns gerade für ältere Menschen wichtig erscheint!
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Artikel 13
Jeder Mensch hat das Recht auf eine analoge Welt. Niemand darf ungerechtfertigt benachteiligt werden, weil er digitale Dienstleistungen nicht nutzt.

Freiheit hat stets auch eine negative Dimension und gibt uns das Recht, etwas nicht zu tun. Das muss auch im Zeitalter der Digitalisierung gelten. Eine Fahrkarte kaufen, einen Reisepass beantragen, eine Kontoüberweisung vornehmen – so etwas muss auch möglich bleiben, ohne ein teures Smartphone zu kaufen, und es darf auch niemand benachteiligt werden, weil er keinen Facebook-Account etc. besitzt. Das ist nicht nur ein Minderheitenrecht für alle Digitalverweigerer, sondern auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit – zum Beispiel im Interesse von vielen Senioren, die keine Digital Natives mehr werden.

(Anm.: Dabei sollte auch noch bedacht werden, wenn -wie scheinbar geplant über kurz oder lang- ein Bargeldverbot kommt, ist auch das ein indirekter Zwang in die Digitalisierung.)

Mehr dazu (Artikel 1-13) ... => http://www.zeit.de/2015/50/internet-charta-grundrechte-datensicherheit

Quelle: zeit.de / ein Beitrag von Heiko Maas