Sonntag, 10. Januar 2016

EU-Kommission prüft Rechtsstaatlichkeit Polens

Kurz notiert:
EU-Wo man hinsieht NUR NOCH PROBLEME!
Die EU wird einem Bericht zufolge eine Prüfung der Reform des polnischen Verfassungsgerichts einleiten. Nie zuvor hat die Kommission ein solches Verfahren begonnen.
Es ist das erste Mal, dass Brüssel dieses Instrument einsetzt.

De Europäische Kommission wird am kommenden Mittwoch (13.Jänner) in eine vertiefte Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen eintreten. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) ergaben Vorgespräche, die Kommissionspräsident Juncker mit den Kommissaren in dieser Woche geführt hat, ein einheitliches Bild. Auch die Abstimmung aller Stabschefs verlief am Freitagabend in diesem Sinne. Der ungarische Kommissar Navracsics, zuständig für Kultur, wird den Prozess demnach nicht blockieren, schreibt die F.A.S. ...

... Die Prüfung wird in Abstimmung mit der Venedig-Kommission des Europarats* erfolgen, die an einem Gutachten dazu arbeitet. Es soll bis Mitte März 2016 vorliegen, könnte aber wegen der besonderen Dringlichkeit vorgezogen werden. Die Kommission muss dann auf dieser Grundlage entscheiden, ob sie eine Rechtsstaatsstellungnahme abgibt. Damit würde sie formell in einen Prozess einsteigen, dessen Ziel besondere Änderungen in Polen sind ...

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* Anm: Im Extremfall könnte Polen damit das Stimmrecht in der EU entzogen werden. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erwartet aber nicht, dass es dazu kommt. Die nationalkonservative Regierung in Ungarn hat Polen bereits ihre Unterstützung zugesagt und angekündigt, notfalls ein Veto gegen Strafen für Warschau einzulegen.