Donnerstag, 22. Dezember 2016

EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Kurz notiert: Dezember 2016
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. 

Entscheidungsgrund: Denn die anlasslose Datenspeicherung lasse "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Menschen zu, urteilte der EuGH in einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.

Vorratsdatenspeicherung muss neu überarbeitet werden
Ausnahmen sind demnach bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit (Terror etc.) und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Damit dürfte auch Deutschland sein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Mal überarbeiten müssen.

Den Luxemburger Richtern zufolge, greift die Speicherung von Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung "auf das absolut Notwendige" beschränkt werden muss.

Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten sei aber zulässig. Entsprechende Gesetze müssten dazu "klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen".
Das Urteil erging auf Anfragen von Gerichten aus Schweden und Großbritannien. Das Ende 2015 in Kraft getretene deutsche Gesetz schreibt Telekommunikationsunternehmen eine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für zehn Wochen vor danach müssen die Daten wieder gelöscht werden. Jetzt müsste das Gesetz eigentlich entsprechend abgeändert werden, ob man sich in Deutschland nach dem Berliner Weihnachtsmarkt an das EuGH-Urteil hält ist eher unwahrscheinlich.

Anm.: Sicher wird den datenhungrigen Überwachern schon wieder etwas neues einfallen, und was heißt schon anlasslos, das kann ganz breit ausgelegt werden.
Quelle: Europäische Gerichtshof (EuGH)
Bildquelle: pixabay