Donnerstag, 12. Januar 2017

Die Methoden sind leider ähnlich, die Zeiten sind nur anders

Zum nachdenken!
Europa (EU), vor allem in Deutschland beginnen Zensur und Denunziation wieder in den Alltag von Medien zurückgekehrt.

"(1) Periodische Druckschriften können verboten werden, wenn in ihnen offensichtlich unrichtige Nachrichten enthalten sind, deren Verbreitung geeignet ist, lebenswichtige Interessen des Staates zu gefährden;"

Das Zitat ist nicht etwa ein Gesetzesentwurf zu den in letzter Zeit so viel diskutierten FAKENEWS, sondern aus der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933. Auch "Reichstagsbrandverordnung" genannt (hier nachzulesen).

“Um die Presse in den Griff zu bekommen, bedienten sich die Nationalsozialisten zunächst des Instruments der Notverordnungen, die der Reichspräsident erlassen konnte. Mit der "Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes" vom 4. Februar 1933 wurden Beschlagnahmung und Verbot von Druckschriften geregelt.

Unter der Verantwortung von Reichsinnenminister Frick wurde ein umfangreicher Katalog von Verbotsgründen erarbeitet. Darunter fielen etwa die Verbreitung "unrichtiger Nachrichten" (siehe § 9 (1) Punkt 7) und der Aufruf zum Streik.

Mit der Verordnung 'Zum Schutz von Volk und Staat' vom 28. Februar 1933, der so genannten Reichstagsbrandverordnung, wurde dann in § das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit außer Kraft gesetzt, vorgeblich "zur Abwehr kommunistischer und staatsgefährdender Gewaltakte". Kommunistische und sozialdemokratische Zeitungen wurden damals gleich pauschal verboten (-Tobias Jaecker)”.
Darüber sollten wir laut nachdenken, solange das noch legal ist!

Info-Link: http://www.documentarchiv.de/ns/schutz-dt-vlk.html 
Quellen: fischundfleisch/facebook und dokumentenarchiv.de