Donnerstag, 2. Februar 2017

Österreich: Verschleierungsverbot (Burka-, Nikab-Verbot) kommt schon ab 1. Juli 2017

Kurz notiert, neues Gesetz kommt.
Muslimische Damen mit Nikab
Das neue zu beschließende Integrationsgesetz, das nun unter der Federführung von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) umgesetzt werden soll, könnte praktizierende, streng gläubige Muslimas richtig teuer kommen. Denn wer künftig mit einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum auftritt, muss mit hohen Geldstrafen und Schlimmeren rechnen.

Aber auch für eine Nichteinhaltung des Integrationsvertrags sind Geldstrafen vorgesehen. Wer die verpflichtenden Deutsch- und Wertekurse nicht besucht, dem sollen künftig Sozialleistungen gekürzt werden.
 "Burka und Nikab sind Symbole einer Gegengesellschaft. Niemand darf vollverschleiert in Österreich unterwegs sein", erklärt Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, kurz AGesVG, das er am 6. Februar in Begutachtung schicken will.

Paragraf 2 lautet: "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen." Ausnahmen gibt es etwa für gesundheitliche Gründe (Helm pflicht am Motorrad, Tauchermaske, etc.).

Geplant: Das Tragen von Burka oder Nikab im öffentlichen Raum wird mit bis zu 150 € Strafe geahndet (dieser Betrag kann auch mehrmals verhängt werden). Temporäre Festnahmen sind ebenso möglich (wer die Burka nicht ablegt, dem droht die Festnahme!).


Nur BURKA* und NIKAB* sollen in Österreich verboten werden. 
Muslime protestieren wie zu erwarten gegen ein Burka-, Nikabverbot
Muslime protestieren bereits gegen das Burkaverbot. Viele sehen darin eine Einschränkung der Religionsfreiheit, aber auch ein politisches Statement. ...

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) schrieb auf ihrer Facebook-Seite: "Religionsfreiheit sei nicht verhandelbar*: "Das Kopftuch ist weder ein religiöses und erst recht kein politisches Symbol(!). Selbstbestimmte Frauen zeigen schon heute, dass es wesentlich darauf ankommt, was im Kopf steckt, und nicht womit dieser bedeckt ist, um einen Menschen zu bewerten." ... das IGGÖ kritisiert in ihrem Facebookbeitrag die neu geplanten Verordnungen und Gesetze ... diese Details sind Besorgnis erregend ... (siehe IGGÖ-Direktlink-Facebook

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Hintergründe: Das erste Land in der Europäischen Union, das ein derartiges Gesetz verabschiedete, war im April 2010 Belgien. Ab April 2011 trat auch in Frankreich und ab Januar 2012 in den Niederlanden ein entsprechendes Gesetz in Kraft. In Tunesien besteht ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum. Im Juli 2015 verabschiedete das Parlament Kameruns ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit. Der Tschad und die Republik Kongo hatten ein solches kurz zuvor ebenfalls verabschiedet. 2016 verabschiedeten Bulgarien und Lettland ein Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit.

Was sagt der Europäische Gerichtshof zu solchen Verboten/Gesetzen?
Das Verschleierungsverbot-Gesetz wurde in Frankreich schon am 13. Juli 2010 von der Nationalversammlung mit 335 Stimmen bei einer Enthaltung und drei Gegenstimmen verabschiedet, am 11. April 2011 trat das Verscleierungsgesetz dann in Kraft.
Am 1. Juli 2014 BESTÄTIGTE der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das in Frankreich bestehende gesetzliche Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit(!).

Österreich:
Nach Willen der österreichischen Regierung (Jänner 2017), kommt ein Verschleierungsverbot (Burka- und Nikab-Verbot) ab 1. Juli 2017 
Minister Kurz (ÖVP) dazu: „Burka und Nikab sind Symbole einer Gegengesellschaft. NIEMAND darf vollverschleiert in Österreich unterwegs sein.“ Siehe Link


Auch die Terrormiliz IS (ISIS) fürchtet sich plötzlich vor verschleierten Frauen ... siehe Link---

Siehe auch Verschleierungsverbot: https://de.wikipedia.org/wiki/Verschleierungsverbot (Vermummungsverbot)
In Deutschland gilt bereits seit 1985 im öffentlichen Raum nach §17a des Versammlungsgesetzes das Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen gibt es auch (normalerweise) in Österreich.

Quellen: Arbeitsprogramm 2017 der Bundesregierung PDF, oe24, div. News
Bildquelle: pixabay (Symbolbilder), u.a.
Links: oe24, ORF/APA, div. News
PDF-Link: http://www.bmun-gv-at.eu/pdf/Regierungsprogramm-Arbeitsprogramm,_30.01.2017.pdf siehe ab Seite 25 (4.5 Integration), Seite 26 Vollverschleierungsverbot  und Seite 27 Öffentlicher Dienst: "Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten." 

* Anm.: BURKA und NIKAB sind auch nach Angaben der Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) KEIN religiöses Symbol. Daher kann es sich bei den neuen Gesetzesvorschlägen auch nicht um die Einschränkung der Religionsfreiheit handeln. Auch den meisten Islamexperten zufolge lässt sich aus dem Koran keine Burka- oder Nikab-Pflicht für Frauen herleiten. 
Siehe auch: Islamischer Gelehrter: Koran schreibt keinen Gesichtsschleier vor -> Link

Es ist ein ein umstrittenes und heißes Eisen, das die österreichische Regierung nun bereit ist anzugehen bzw. gesetzlich zu regeln.
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