Donnerstag, 11. Mai 2017

⚠ Europäischer Gerichtshof: EU darf Millionen TTIP-Gegner nicht ignorieren!

Kurz notiert!
Eine herbe Schlappe für Junckers und Co.
Der EuGH hat der EU-Kommission eine empfindliche Niederlage beigebracht. Sie muss sich mit einer Bürgerinitiative gegen das TTIP beschäftigen.
Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch 10.05.2017 über die Klage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI)Stop TTIP“ gegen die EU-Kommission geurteilt.

Das Urteil ist -wie schon gesagt- eine schwere Niederlage für die EU-Kommission, die sich geweigert hatte, die Bürgerinitiative in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Das Gericht erklärte den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde.

 Grundsatzurteil des EuGH zur Europäischen Bürgerinitiative
Laut den Richtern, stellt die geplante Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus. Die inoffizielle, „selbst- organisierte“ EBI sammelte dennoch 3.284.289 Unterschriften und erreichte das Quorum in 23 Mitgliedstaaten. Fast die doppelte Zahl an Unterschriften der bisher erfolgreichsten EBI.

Zu dem Urteil sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA- Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold: „Das Urteil des EuGH ist ein starkes Signal gegen den Populismus: Unabhängige Richter verteidigen die Rechte der Bürger, nicht lautstarke Populisten. Das Urteil ist eine Ohrfeige für Jean-Claude Juncker. Denn der EU-Kommissionspräsident hatte die unliebsame Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA persönlich gestoppt. Mit dem Urteil wird die EU- Kommission in die Schranken verwiesen. Der EuGH hat die Stärke des europäischen Rechtes bewiesen: Die EU-Kommission kann den Bürgern keinen Maulkorb verpassen(!!!). (Anm.: Wenigstens derzeit noch nicht!)

Das Gericht hat die Stimme der Bürger in Europa gestärkt. 
Die Europäische Bürgerinitiative ist kein Schönwetter- Beteiligungsverfahren, sondern muss zu einem wirksamen Mitspracheinstrument werden. Der EuGH hat gestern den Weg zu einer Aufwertung der Bürgerinitiative gewiesen. Für die drei Millionen Europäer, die ihre Stimme gegen TTIP und CETA erhoben haben, ist das Urteil ein Sieg in der Verlängerung. Das Engagement der Bürger bekommt mit dem Urteil eine verspätete Anerkennung. Es sollte Europas Bürger motivieren, das Instrument der Bürgerinitiative zukünftig noch stärker zu nutzen.

(Auch 562.552 Österreicher sind gegen TTIP, CETA, TiSA und für gerechten Welthandel.)

Quellen: www.tagesschau.de, div. News, u.a.
Bildquellen ©: Stop TTIP, 
Gerichtsentscheidung: EU muss Anti-TTIP-Initiative zulassen

Link: https://www.tagesschau.de/ausland/ttip-eug-101.html

Presse-Mitteilung des EuGH zum Urteil: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170049de.pdf

Komplettes Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190563&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=482079

Presse-Info mit Hintergründen zur Klage vor dem EuGHhttps://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2017-05-04_Presse-Info_EuGh-Urteil_Stop_TTIP.pdf