Samstag, 11. August 2018

Sie wollen sich selbstständig machen - hier finden Sie Tipps und Hilfe!

 

Selbstständig machen: Wissenswertes zur Pflegeversicherung

Selbstständige, oder die, die es werden möchten, benötigen zur gesamtheitlichen Vorsorge eine Pflegeversicherung. Diese deckt je nach Pflegegrad bestimmte medizinische und Rehabilitationskosten ab. Bei einem Gründercoaching werden die Aspekte der Pflegeversicherung näher behandelt damit Jungunternehmer wichtige Informationen zum Umfang der Pflegeversicherung erhalten.
Wozu dient eine Pflegeversicherung?
Selbstständige Unternehmer oder Freiberufler sind gewissen Risiken ausgesetzt, die von ihrem jeweiligen Berufsfeld abhängen. Nicht jeder Pflegefall ist dauerhaft auf die Pflege durch Mediziner angewiesen. Doch bis zur vollständigen Wiederherstellung aller physischen und mentalen Funktionen des Körpers ist es sehr wichtig, optimal betreut zu werden. Die Pflegeversicherer arbeiten häufig mit speziellen Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen zusammen, sodass Patienten fachgerecht versorgt werden. Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, hängt von der medizinischen Diagnose und der Ermittlung des Pflegegrads ab. Dabei wird auch festgelegt, ob der Patient stationär oder häuslich versorgt werden kann. Bei Bedarf kommt ein Pflegedienst nach Hause und unterstützt die Angehörigen bei dem Pflegeaufwand. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird durch das Einkommen eines Selbstständigen ermittelt und muss an die Pflegeversicherung direkt entrichtet werden.
Beitrag für die Pflegeversicherung
Jungunternehmer, die sich schon mal auf der Website Gründercheck.com  umgeschaut haben, wissen wie detailliert eine Unternehmensgründung ist. Selbstständige sind eigenverantwortlich für die Überweisung der monatlichen Pflegeversicherungsbeiträge an die Pflegekasse zuständig. Die Mindestbeiträge sind gesetzlich nach dem Jahreseinkommen festgelegt, welches Selbstständige erzielen. Die Mindestjahreseinkommen zur Berechnungsgrundlage, liegen derzeit für Selbstständige ohne staatlichem Gründerzuschuss bei 2.231,25 EUR und mit Gründerzuschuss bei 1.487,50 EUR. Der Pflegeversicherungsanteil beträgt 1,95%, bei Kinderlosen 2,20% vom Jahreseinkommen, wobei die Raten auf monatliche Beiträge umgerechnet werden.

Danke für den Artikel an Frau Katharina Lange von Gründercheck.com









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