Freitag, 14. September 2018

Das EU-Parlament legt nun einen Schleier über das Internet: Votum für den umstrittenen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht.

Die schon stark eingeschränkte Freiheit des Internets ist nun ganz verloren: Nach langem Ringen stimmte eine Mehrheit der EU-Abgeordneten für die umstrittenen Vorschläge.

Gefilterte Nachrichten und Artikel
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit verschwindet immer mehr die Freiheit, Informationsfreiheit, Redefreiheit, persönliche Freiheit der EU-Bürger.
Obwohl der Gesetzesprozess noch nicht ganz durch ist (aber so gut wie): Umfassende Filterpflichten im Internet sind damit leider beschlossene Sache. Das neue Urheberrecht soll noch vor der EU-Wahl in zehn Monaten endgültig beschlossen werden. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für umstrittene Vorschläge zu verpflichtenden Upload-Filtern für große Internet-Plattformen und einem EU-weiten Leistungsschutzrecht. Das grüne Licht aus dem Europaparlament macht die Verabschiedung der Vorschläge praktisch zur Gewissheit. Die entsprechenden Lobbyisten und die Mainstream-Medien haben gewonnen.

Und die Vorschläge zum Urheberrecht sind nicht der einzige aktuelle Vorstoß zu Filterpflichten im Internet: EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker schlug am selben Tag in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union eine Richtlinie zur Terrorbekämpfung vor, die den Weg zu Upload-Filterpflichten gegen „terroristische Inhalte“ ebnet. (Filter wohin man sieht, der Bürger bekommt nur noch gefilterte, zensierte Informatrionen zu sehen bzw. zu lesen, ob das die viel gerühmte Informations- und Redefreiheit ist?)

Schikanen wohin man sieht
Schon die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt nur noch Probleme, auf jeder besuchten Seite wird man zusätzlich noch auf die Anwendung von Cookies hingewiesen. Möchte man per eMail Kontakt aufnehmen muss man bestätigen das eine Antwort auch erwünscht ist zusätzlich muss auf die neue DSGVO hingewiesen werden. Das nervt nicht nur den Betreiber der Seiten, sondern auch den Nutzer.

Jetzt kommt es viel schlimmer
Heute sind SIE Zeitzeuge einer beängstigenden Entwicklung!
Der umstrittenste Punkt der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags im Vorhinein jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video prüfen(!). Zeigt das System eine mögliche Urheberrechtsverletzung, muss es das Hochladen unterbinden. Das gilt für Anbieter wie YouTube, Facebook, Twitter etc. und alle anderen Seiten, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Natürlich sind auch Blogs und alternative News-Seiten von den Maßnahmen betroffen.

Erfüllen lässt sich die neue Verpflichtung nur mit Software-Filtern, die für kleine Anbieter schwer leistbar sind und bei den großen Plattformen bereits fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegten bzw. noch fegen werden. Der nun beschlossene Vorschlag des EU-Parlaments sieht Ausnahmen für ganz kleine und mittlere Unternehmen vor, gerade auf den nutzerstarken Plattformen greifen aber Upload-Filter.

Die neue Filterpflicht überlässt der Software die Entscheidung darüber, was Nutzer hochladen dürfen und was nicht. Damit bedroht sie Netzkultur-Phänomene wie Memes, unautorisierte Remixe und nach Angaben der Wikimedia-Stiftung sogar das Medienarchiv der Wikipedia. Zuletzt meldete der oberste Datenschützer der EU gegen die Uploadfilter Bedenken an, da er durch die Filterpflicht eine Auflage zum Sammeln von Nutzerdaten und damit noch mehr Überwachung im Internet befürchtet. ...

Die Verlagslobby ist der finanzielle Gewinner
Artikel 11 wiederum erweckt mit der Vergütungspflicht auf kurze Anreißertexte einen politischen Zombie aus Deutschland zum Leben, das Leistungsschutzrecht. Die Verlagslobby will sich damit einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google und andere Plattformen mit Anzeigen rund um Teasertexte und Links zu Verlagsangeboten verdienen. Einer Berechnung von Golem.de zufolge würden bei einer Einführung des EU-Leistungsschutzrechts ☛ 64 Prozent der Gesamteinnahmen in Deutschland an den Axel-Springer-Verlag gehen.

Natürlich können so Meinungen untergraben werden, und so manches Zitat wird nicht mehr möglich sein. Bisher konnte man Texte die man besprechen wollte kurz zitieren, das wird nun fast unmöglich. Die Meinungsfreiheit ja auch die Pressefreiheit wird nun noch weiter beschnitten. 

Das Gesetz bringt zudem noch weitere absurde Folgen mit sich: Überall im Netz müssten dann Textschnipsel und Links auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden. Bisherige Vorschläge von Rat, Kommission und Parlament sind zudem (wie immer*) nicht allzu klar formuliert. In ihrer härtesten Form stellen die Vorschläge aus Sicht eines Expertenberichtes des EU-Parlaments eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Allein die Unklarheit spricht gegen den vorliegenden Entwurf des Leistungsschutzrechts.

Die Entscheidung über den endgültigen Text der Urheberrechtsreform findet - wie vieles andere in der EU- nun hinter verschlossene Türen statt(!). Die Vertreter des EU-Parlaments verhandeln im sogenannten Trilog über die finale Version des Gesetzes-Textes mit Abgesandten der EU-Kommission und des Rates der Mitgliedsländer.

Die Gesetzesentwürfe aller drei Institutionen sehen Uploadfilter und ein Leistungsschutzrecht vor. Dass sie auch im fertigen Gesetz landen, ist damit sicher. Die Copyright-Reform soll noch vor den Europawahlen im Mai 2019 beschlossen werden. Ein Stück Freiheit im Netz ist -wenn nicht noch ein großes Wunder geschieht- damit dahin.
Quellen ©: Netzpolitik.org, Wiki, Golem.de, Eggetsberger-Info
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* damit bleibt viel Auslegungsraum für Gerichte 


Die persönliche Lösung
Schutz, persönliche Lösung!
Hinweis: Wir von Eggetsberger-info-Blog, und UNIQ-Net werden uns dann in Zukunft auf unser geschlossenes UNIQ-Net (nur für Mitglieder) zurückziehen. Als Glaubensgemeinschaft unterliegen wir vielen Einschränkungen nicht. Auf UNIQ-Net (unser geschlossenes Social-Network) kann man als Mitglied frei seine Meinung posten und auch viele alternative News, Beiträge und Texte lesen.
Wir finden die Zeit ist reif sich von dieser Form der Bevormundung zu lösen, auch dafür haben wir in kluger Voraussicht unsere Glaubensgemeinschaft und das UNIQ-Net seit 1983 aufgebaut. An was glauben wir bei UNIQ, neben der Freiheit des Individuums an ... siehe Info-Direktlink

Langsam sollte man vielleicht darüber nachdenken, ob man sich einer persönlichen Lösung zuwendet, die einem im Fall aller Fälle Schutz vor so mancher Zwangsmaßnahme bieten könnte. Die einzige gesetzlich gedeckte Lösung: Man muss sich passiv schützen, in dem man sich unter den Schutz seines Glaubens begibt. Wenn man aufgrund seines Glaubens verschiedene Maßnahmen (schon beschlossene oder in Zukunft noch beschlossene) ablehnt, geht das rechtlich nur wenn man einer entsprechenden Glaubensgemeinschaften angehört. Die Glaubensfreiheit ist in der westlichen Welt, ganz besonders auch in der EU ein durch viele Gesetze geschütztes Recht. Dazu gehören die Menschenrechte Artikel 18, das Grundgesetz Art.2 und 18 und UN-Resolution 217 A (III) Artikel 2 und 18. und die im internationalen Völkerrecht verankerte Religionsfreiheit.
Verzichten Sie auf die rosarote Brille!
Niemand kann gezwungen werden gegen seinen Glauben und seine Überzeugung zu verstoßen. Jeder hat das Recht seinen Glauben privat und öffentlich auszuüben inkl. das Vollziehen des persönlichen Glaubens und der entsprechenden Rituale. Dieser Schutz inkl aller damit verbundenen Rechte ist auch durch EU-Gesetze, deutsche, österreichische, Schweizer u.a. Gesetze abgesichert. Da eine Glaubensgemeinschaft im Gesetz einige Freiheiten genießt, ist es sinnvoll einer entsprechenden Gemeinschaft beizutreten. Siehe gesetzlicher Schutz: https://bmun-gv-at.eu/gesetzlicher-schutz.html 


So Manche/Mancher wird jetzt denken "Alles Quatsch!?" doch wir werden es in der nächsten Zeit sehen. Angeordnet wird heute nur noch was steigende Umsatzzahlen für einiger große Konzerne und Mediengruppen garantiert oder der Machterhaltung einiger Weniger garantiert.
Denken Sie über den vorgegebenen Rand hinaus! Verzichten Sie auf die rosarote Brille!
Bildquellen©: Pixabay, IPN-Bildwerk, ORF/ZIB, u.a.
Quelle UNIQ-Text: UNIQ-Net-Team