Sonntag, 18. November 2018

Eine österreichische Klarnamenpflicht für Internetaktivitäten kommt derzeit nicht!

Täglich verschwinden immer mehr Freiheiten und die totale Überwachungswelt nimmt immer deutliche Formen an! Die Freiheiten im Netz werden immer weiter eingeschränkt. 
Doch eine österreichische Klarnamenpflicht für Internetaktivitäten kommt derzeit nicht!

Österreich: Statt einer Klarnamenpflicht -wie sie schon angedacht war-  soll in Kürze ein gesetzlich geregeltes  "digitales Vermummungsverbot" kommen. Das bedeutet, dass Plattformen die Identität von Nutzern, die gegen das Gesetz verstoßen, den Behörden preisgeben müssen.
Das ist bzw. war allerdings über die IP-Adressen auch schon lange möglich und wird auch bei Bedarf angewendet. ...

Was sich also konkret ändern wird, ist noch unklar. Österreichs Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache sprechen bei einer am 13. November 2018 stattgefundenen Pressekonferenz vom Beginn eines Prozesses - was immer das heißen und bedeuten soll. Alle betroffenen Ressorts, (genannt wurden dabei Innen-, Justiz-, Frauen und Medienminister), sollen sich an der Ausarbeitung von Möglichkeiten beteiligen.

Technische und rechtliche Mittel habe man bereits bei der Hand, man müsse sich nur noch für die besten entscheiden, sagte das Kanzlerduo. Tendenzen zu einem Überwachungsstaat wolle man jedenfalls vermeiden. Es dürfe zu keinen Einschränkungen der Redefreiheit kommen. "Sie müssen auf der Straße auch nicht mit einem Namensschild herumlaufen. Aber wenn ein Polizist sie anhält, müssen sie sich ausweisen. So soll das im Netz auch sein", sagt Kurz.

Z.B. die Digital-Aktivistin Ingrid Brodnig schreibt in einer Reaktion auf ihren Blog, die Regierung bereite eine Einschränkung der Anonymität im Netz vor. Brodnig bezweifelt dabei, dass eine Einschränkung der Anonymität ein geeignetes Mittel sei, um gegen Hass im Netz vorzugehen. Schließlich würden viele Hassbotschaften unter Klarnamen veröffentlicht. Die Gefahr, dass beim Versuch solche Ideen durchzusetzen die Bürgerrechte eingeschränkt werden, sei jedoch hoch, so Brodnig. Das habe sich etwa in Südkorea, das einen ähnlichen Ansatz verfolgte, gezeigt.

Wissenschaft: 
Eine Klarnamenpflicht hilft NICHT gegen Hass im Netz, wie diverse Wissenschaftler bereits in der Vergangenheit mehrfach aufgezeigt haben. Eine Studie der Universität Zürich zeigt etwa, dass Hassposter im Netz zu einem großen Teil -wie schon gesagt- unter ihrem Klarnamen posten, um sich so Vertrauen zu erarbeiten. Denn wer im Netz seine Identität preisgibt, ist glaubwürdiger und beliebter, so die Studienautoren. Hassposter, die unter ihrem Klarnamen posten würden, können die Mitmenschen in ihren sozialen Netzwerken leichter überzeugen. Außerdem rechne keiner damit, für ihre Hassnachrichten verurteilt zu werden.

Und zudem sei eine Klarnamenpflicht für Österreicher kaum umsetzbar. "Viele Internetnutzerinnen und -nutzer bewegen sich auf Plattformen US-amerikanischer Unternehmen (Facebook, Twitter, Google+ etc.). Die österreichische Bundesregierung kann nicht ernsthaft verlangen, dass österreichische Bürgerinnen und Bürger Ausweise bei ausländischen Unternehmen vorlegen müssen, damit diese ihre Identität feststellen", so Angela Adensamer -Juristin bei der Datenschutz-NGO epicenter.works-. Ein besonders beliebtes Beispiel dafür ist etwa der US-Kurznachrichtendienst Twitter, bei dem man auch anonyme Profile anlegen kann.
Quellen ©: futurezone, Universität Zürich, Ingrid Brodnig, Datenschutz-NGO epicenter.works, u.a.
Bildquelle ©: pixabay