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Samstag, 29. Juni 2019

📌 Gericht: Drohnenabschuss über eigenem Garten legal

§ = Persönlichkeitsrechte verletzt!

Wer eine Kameradrohne über dem eigenen Garten sichtet und sich von ihr belästigt fühlt, darf sie abschießen. Das hat ein Gericht in der deutschen Stadt Riesa unweit von Dresden entschieden, nachdem ein Drohnenpilot einen Hausbesitzer geklagt hatte, der sein Fluggerät mit dem Luftdruckgewehr vom Himmel geholt hat. ...
Kamera-Drohnen verletzen Persönlichkeitsrechte
Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass der Pilot mit dem Überflug die Persönlichkeitsrechte des Gartenbesitzers und seiner Familie verletzt habe. Wer in den privaten Bereich - also auch in einen abgezäunten Garten - eindringe, verletze mit dieser „Ausspähung“ die Privatsphäre. Beim Drohnenflug komme erschwerend hinzu, dass die Person in aller Regel nicht damit rechnet, von oben abgelichtet zu werden.

Für den Drohnenpiloten wird die Aktion nun doppelt teuer. Einerseits bleibt er auf dem Schaden an der Drohne sitzen, weil der Abschuss vom Gericht als legal eingestuft wurde. Andererseits ist ein Verfahren gegen ihn anhängig, weil er sich wegen des möglichen Überflugs des Grundstücks und der damit einhergehenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte selbst angezeigt hat.

Österreich
Kameradrohnen über Privatgrundstücken sind auch in Österreich höchst problematisch, heißt es seitens der Datenschutzbehörde. Sie hält auf ihrer Website fest: „Drohnen sind eine neue Technologie, aber es lässt sich sagen, dass bestehende rechtliche Regeln für Videokameras auf Drohnen anwendbar sind. Danach ist die Videoüberwachung von öffentlichem Grund oder Privatgrund anderer Personen nicht zulässig.
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Quelle ©: Kronenzeitung vom 27.06.2019
Bildquelle ©: pixabay