Das âgöttliche Gesetzâ steht ĂŒber UNO-Menschenrechten
Die Re-Islamisierungsbewegung nach der Islamische Revolution von 1979 im Iran hatte zur Folge, dass der Iran die UNO-MenschenrechtserklĂ€rung von 1948 als eine âsĂ€kulare Interpretation der jĂŒdisch-christlichen Traditionâ bezeichnete, die nicht dem âislamischen Gesetzâ folge und deshalb nicht auf Muslime angewandt werden könne, berichtete die Internationale Gesellschaft fĂŒr Menschenrechte (IGFM) schon 2010. (Hier der ganze Text als PDF mit Markierungen sollte der Text gelöscht werden.)
SchlieĂlich entwarf die âOrganisation fĂŒr islamische Zusammenarbeitâ (OIC) eine eigene MenschenrechtserklĂ€rung, basierend auf der Scharia. Die Scharia ist das islamische Gesetz, das laut der Christlich-Islamische Gesellschaft e.V religiöse Vorschriften, familienrechtliche Regelungen, Gesetze ĂŒber Handel und BewĂ€sserung, Staatsrecht und Strafrecht bestimmt. Sie basiert auf dem Koran und gilt als âgöttliches Rechtâ.
â 45 AuĂenminister islamischer Staaten unterschrieben die âKairoer ErklĂ€rung der Menschenrechte im Islamâ am 4. August 1990 â fĂŒr die 57 Mitgliedsstaaten der Organisation gilt sie seitdem als Richtschnur fĂŒr ihre Gesetzgebung. (Hier lesen: Vergleich zwischen der UNO-MenschenrechtserklĂ€rung und der KEM)
Spezial-Menschenrechte nur fĂŒr Muslime
Schon in der PrĂ€ambel der ErklĂ€rung wird die ExklusivitĂ€t der islamischen Gemeinschaft (arabisch âUmmaâ) betont, die âGott zur besten Nation machte, die der Menschheit eine universelle und ausgewogene Zivilisation gegeben hat.â Die islamische Gemeinschaft spiele eine wichtige Rolle, âum eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen fĂŒr die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten.â
âGöttliche Befehleâ
â Niemand habe das Recht, die vom Islam bestimmten Rechte und Freiheiten âauszusetzen oder zu verletzten oder zu missachtenâ, da sie âgöttliche Befehleâ seien.
Im ersten Artikel der ErklĂ€rung wird deutlich, dass die Kairoer MenschenrechtserklĂ€rung nur fĂŒr Muslime gilt â Nicht-Muslime werden in ihr nicht erwĂ€hnt: âAlle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott und die Abstammung von Adam verbunden sindâ, wobei das arabische Wort fĂŒr âUnterwerfungâ âIslamâ ist.
Alle Menschen hĂ€tten die gleiche MenschenwĂŒrde, dieselben Grundrechte und -Pflichten und dĂŒrften nicht aufgrund von âRasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, religiösem Glauben, politischer Zugehörigkeit, sozialem Status oder anderer ErwĂ€gungenâ diskriminiert werden. Aber das verdiene ein Mensch nur, wenn er dem âwahren Glaubenâ angehöre.
Schon in der PrĂ€ambel der ErklĂ€rung wird die ExklusivitĂ€t der islamischen Gemeinschaft (arabisch âUmmaâ) betont, die âGott zur besten Nation machte, die der Menschheit eine universelle und ausgewogene Zivilisation gegeben hat.â Die islamische Gemeinschaft spiele eine wichtige Rolle, âum eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen fĂŒr die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten.â
âGöttliche Befehleâ
â Niemand habe das Recht, die vom Islam bestimmten Rechte und Freiheiten âauszusetzen oder zu verletzten oder zu missachtenâ, da sie âgöttliche Befehleâ seien.
Im ersten Artikel der ErklĂ€rung wird deutlich, dass die Kairoer MenschenrechtserklĂ€rung nur fĂŒr Muslime gilt â Nicht-Muslime werden in ihr nicht erwĂ€hnt: âAlle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott und die Abstammung von Adam verbunden sindâ, wobei das arabische Wort fĂŒr âUnterwerfungâ âIslamâ ist.
Alle Menschen hĂ€tten die gleiche MenschenwĂŒrde, dieselben Grundrechte und -Pflichten und dĂŒrften nicht aufgrund von âRasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, religiösem Glauben, politischer Zugehörigkeit, sozialem Status oder anderer ErwĂ€gungenâ diskriminiert werden. Aber das verdiene ein Mensch nur, wenn er dem âwahren Glaubenâ angehöre.
Recht auf Leben und Erziehung von Kindern
Im zweiten Artikel geht die ErklĂ€rung auf das Recht auf Leben ein, dass âein Geschenk Gottesâ sei, das es zu schĂŒtzen gelte. Man dĂŒrfe keinen anderen Menschen töten, es sei denn, die Scharia erlaubt es(!).
Die Erziehung von Kindern wird in der ErklĂ€rung ebenfalls erwĂ€hnt. So dĂŒrften Eltern ihre Kinder so erziehen, wie sie es fĂŒr richtig halten, âvorausgesetzt, sie berĂŒcksichtigen dabei das Interesse und die Zukunft der Kinder im Einklang mit den ethischen Werten und Prinzipien der Scharia.â
Im zweiten Artikel geht die ErklĂ€rung auf das Recht auf Leben ein, dass âein Geschenk Gottesâ sei, das es zu schĂŒtzen gelte. Man dĂŒrfe keinen anderen Menschen töten, es sei denn, die Scharia erlaubt es(!).
Die Erziehung von Kindern wird in der ErklĂ€rung ebenfalls erwĂ€hnt. So dĂŒrften Eltern ihre Kinder so erziehen, wie sie es fĂŒr richtig halten, âvorausgesetzt, sie berĂŒcksichtigen dabei das Interesse und die Zukunft der Kinder im Einklang mit den ethischen Werten und Prinzipien der Scharia.â
Rechte der Frau von Scharia bestimmt
Der Frau wird in der ErklĂ€rung keine rechtliche Gleichstellung zugesprochen, sie ist dem Mann nur in ihrer âmenschlichen WĂŒrdeâ gleichgestellt. MĂ€nner und Frauen dĂŒrfen unabhĂ€ngig von âRasse, Hautfarbe und NationalitĂ€tâ heiraten, aber wie die IGFM schreibt, wird die Religion nicht erwĂ€hnt, da die MenschenrechtserklĂ€rung erstens nur fĂŒr Muslime gilt und zweitens, es muslimischen Frauen nicht erlaubt sei, einen Nichtmuslim zu heiraten. Ein muslimischer Mann besitze aber NATĂRLICH die Freiheit, eine nichtmuslimische Frau zu ehelichen.
Insgesamt dĂŒrfen alle Bestimmungen der KEM nur auf der Grundlage der islamischen Scharia interpretiert werden, denn wie in Artikel 25 ausgedrĂŒckt wird, ist âdie islamische Scharia [âŠ] der einzige Bezugspunkt fĂŒr die ErklĂ€rung oder ErlĂ€uterung eines jeden Artikels in dieser ErklĂ€rung.â (HIER gehtÂŽs zur ganzen KEM.)
Der Frau wird in der ErklĂ€rung keine rechtliche Gleichstellung zugesprochen, sie ist dem Mann nur in ihrer âmenschlichen WĂŒrdeâ gleichgestellt. MĂ€nner und Frauen dĂŒrfen unabhĂ€ngig von âRasse, Hautfarbe und NationalitĂ€tâ heiraten, aber wie die IGFM schreibt, wird die Religion nicht erwĂ€hnt, da die MenschenrechtserklĂ€rung erstens nur fĂŒr Muslime gilt und zweitens, es muslimischen Frauen nicht erlaubt sei, einen Nichtmuslim zu heiraten. Ein muslimischer Mann besitze aber NATĂRLICH die Freiheit, eine nichtmuslimische Frau zu ehelichen.
Insgesamt dĂŒrfen alle Bestimmungen der KEM nur auf der Grundlage der islamischen Scharia interpretiert werden, denn wie in Artikel 25 ausgedrĂŒckt wird, ist âdie islamische Scharia [âŠ] der einzige Bezugspunkt fĂŒr die ErklĂ€rung oder ErlĂ€uterung eines jeden Artikels in dieser ErklĂ€rung.â (HIER gehtÂŽs zur ganzen KEM.)
Kritik am Islam ist verboten
Neun Mitglieder der âOrganisation fĂŒr islamische Zusammenarbeitâ (OIC) sind heute auch Mitglieder im UN-Menschenrechtsrat. Laut der Internationalen Gesellschaft fĂŒr Menschenrechte setzten sie Resolutionen gegen die Diffamierung von Religionen durch. Dadurch soll jede Auseinandersetzung mit schariabezogenen Menschenrechtsverletzungen im Menschenrechtsrat untersagt werden(!).
Neun Mitglieder der âOrganisation fĂŒr islamische Zusammenarbeitâ (OIC) sind heute auch Mitglieder im UN-Menschenrechtsrat. Laut der Internationalen Gesellschaft fĂŒr Menschenrechte setzten sie Resolutionen gegen die Diffamierung von Religionen durch. Dadurch soll jede Auseinandersetzung mit schariabezogenen Menschenrechtsverletzungen im Menschenrechtsrat untersagt werden(!).