Dienstag, 7. August 1990

đź”´ Ist ein EU-Islam möglich? – einige meinen: Ja, aber nur auf Basis der Scharia

Ein Blick auf die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ (KEM) vom 4. August 1990.

Das „göttliche Gesetz“ steht ĂĽber UNO-Menschenrechten
Die Re-Islamisierungsbewegung nach der Islamische Revolution von 1979 im Iran hatte zur Folge, dass der Iran die UNO-Menschenrechtserklärung von 1948 als eine „säkulare Interpretation der jĂĽdisch-christlichen Tradition“ bezeichnete, die nicht dem „islamischen Gesetz“ folge und deshalb nicht auf Muslime angewandt werden könne, berichtete die Internationale Gesellschaft fĂĽr Menschenrechte (IGFM) schon 2010. (Hier der ganze Text als PDF mit Markierungen sollte der Text gelöscht werden.)

SchlieĂźlich entwarf die „Organisation fĂĽr islamische Zusammenarbeit“ (OIC) eine eigene Menschenrechtserklärung, basierend auf der Scharia. Die Scharia ist das islamische Gesetz, das laut der Christlich-Islamische Gesellschaft e.V religiöse Vorschriften, familienrechtliche Regelungen, Gesetze ĂĽber Handel und Bewässerung, Staatsrecht und Strafrecht bestimmt. Sie basiert auf dem Koran und gilt als „göttliches Recht“.

45 AuĂźenminister islamischer Staaten unterschrieben die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ am 4. August 1990 — fĂĽr die 57 Mitgliedsstaaten der Organisation gilt sie seitdem als Richtschnur fĂĽr ihre Gesetzgebung. (Hier lesen: Vergleich zwischen der UNO-Menschenrechtserklärung und der KEM)
Spezial-Menschenrechte nur fĂĽr Muslime
Schon in der Präambel der Erklärung wird die Exklusivität der islamischen Gemeinschaft (arabisch „Umma“) betont, die „Gott zur besten Nation machte, die der Menschheit eine universelle und ausgewogene Zivilisation gegeben hat.“ Die islamische Gemeinschaft spiele eine wichtige Rolle, „um eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen fĂĽr die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten.“
„Göttliche Befehle“

Niemand habe das Recht, die vom Islam bestimmten Rechte und Freiheiten „auszusetzen oder zu verletzten oder zu missachten“, da sie „göttliche Befehle“ seien.

Im ersten Artikel der Erklärung wird deutlich, dass die Kairoer Menschenrechtserklärung nur fĂĽr Muslime gilt – Nicht-Muslime werden in ihr nicht erwähnt: „Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott und die Abstammung von Adam verbunden sind“, wobei das arabische Wort fĂĽr „Unterwerfung“ „Islam“ ist.

Alle Menschen hätten die gleiche MenschenwĂĽrde, dieselben Grundrechte und -Pflichten und dĂĽrften nicht aufgrund von „Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, religiösem Glauben, politischer Zugehörigkeit, sozialem Status oder anderer Erwägungen“ diskriminiert werden. Aber das verdiene ein Mensch nur, wenn er dem „wahren Glauben“ angehöre.
Recht auf Leben und Erziehung von Kindern
Im zweiten Artikel geht die Erklärung auf das Recht auf Leben ein, dass „ein Geschenk Gottes“ sei, das es zu schĂĽtzen gelte. Man dĂĽrfe keinen anderen Menschen töten, es sei denn, die Scharia erlaubt es(!).

Die Erziehung von Kindern wird in der Erklärung ebenfalls erwähnt. So dĂĽrften Eltern ihre Kinder so erziehen, wie sie es fĂĽr richtig halten, „vorausgesetzt, sie berĂĽcksichtigen dabei das Interesse und die Zukunft der Kinder im Einklang mit den ethischen Werten und Prinzipien der Scharia.“
Rechte der Frau von Scharia bestimmt
Der Frau wird in der Erklärung keine rechtliche Gleichstellung zugesprochen, sie ist dem Mann nur in ihrer „menschlichen WĂĽrde“ gleichgestellt. Männer und Frauen dĂĽrfen unabhängig von „Rasse, Hautfarbe und Nationalität“ heiraten, aber wie die IGFM schreibt, wird die Religion nicht erwähnt, da die Menschenrechtserklärung erstens nur fĂĽr Muslime gilt und zweitens, es muslimischen Frauen nicht erlaubt sei, einen Nichtmuslim zu heiraten. Ein muslimischer Mann besitze aber NATĂśRLICH die Freiheit, eine nichtmuslimische Frau zu ehelichen.

Insgesamt dĂĽrfen alle Bestimmungen der KEM nur auf der Grundlage der islamischen Scharia interpretiert werden, denn wie in Artikel 25 ausgedrĂĽckt wird, ist „die islamische Scharia […] der einzige Bezugspunkt fĂĽr die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung.“ (HIER geht´s zur ganzen KEM.)
Kritik am Islam ist verboten
Neun Mitglieder der „Organisation fĂĽr islamische Zusammenarbeit“ (OIC) sind heute auch Mitglieder im UN-Menschenrechtsrat. Laut der Internationalen Gesellschaft fĂĽr Menschenrechte setzten sie Resolutionen gegen die Diffamierung von Religionen durch. Dadurch soll jede Auseinandersetzung mit schariabezogenen Menschenrechtsverletzungen im Menschenrechtsrat untersagt werden(!).