Dienstag, 7. August 1990

🔮 Ist ein EU-Islam möglich? – einige meinen: Ja, aber nur auf Basis der Scharia

Ein Blick auf die „Kairoer ErklĂ€rung der Menschenrechte im Islam“ (KEM) vom 4. August 1990.

Das „göttliche Gesetz“ steht ĂŒber UNO-Menschenrechten
Die Re-Islamisierungsbewegung nach der Islamische Revolution von 1979 im Iran hatte zur Folge, dass der Iran die UNO-MenschenrechtserklĂ€rung von 1948 als eine „sĂ€kulare Interpretation der jĂŒdisch-christlichen Tradition“ bezeichnete, die nicht dem „islamischen Gesetz“ folge und deshalb nicht auf Muslime angewandt werden könne, berichtete die Internationale Gesellschaft fĂŒr Menschenrechte (IGFM) schon 2010. (Hier der ganze Text als PDF mit Markierungen sollte der Text gelöscht werden.)

Schließlich entwarf die „Organisation fĂŒr islamische Zusammenarbeit“ (OIC) eine eigene MenschenrechtserklĂ€rung, basierend auf der Scharia. Die Scharia ist das islamische Gesetz, das laut der Christlich-Islamische Gesellschaft e.V religiöse Vorschriften, familienrechtliche Regelungen, Gesetze ĂŒber Handel und BewĂ€sserung, Staatsrecht und Strafrecht bestimmt. Sie basiert auf dem Koran und gilt als „göttliches Recht“.

⚠ 45 Außenminister islamischer Staaten unterschrieben die „Kairoer ErklĂ€rung der Menschenrechte im Islam“ am 4. August 1990 — fĂŒr die 57 Mitgliedsstaaten der Organisation gilt sie seitdem als Richtschnur fĂŒr ihre Gesetzgebung. (Hier lesen: Vergleich zwischen der UNO-MenschenrechtserklĂ€rung und der KEM)
Spezial-Menschenrechte nur fĂŒr Muslime
Schon in der PrĂ€ambel der ErklĂ€rung wird die ExklusivitĂ€t der islamischen Gemeinschaft (arabisch „Umma“) betont, die „Gott zur besten Nation machte, die der Menschheit eine universelle und ausgewogene Zivilisation gegeben hat.“ Die islamische Gemeinschaft spiele eine wichtige Rolle, „um eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen fĂŒr die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten.“
„Göttliche Befehle“

☛ Niemand habe das Recht, die vom Islam bestimmten Rechte und Freiheiten „auszusetzen oder zu verletzten oder zu missachten“, da sie „göttliche Befehle“ seien.

Im ersten Artikel der ErklĂ€rung wird deutlich, dass die Kairoer MenschenrechtserklĂ€rung nur fĂŒr Muslime gilt – Nicht-Muslime werden in ihr nicht erwĂ€hnt: „Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott und die Abstammung von Adam verbunden sind“, wobei das arabische Wort fĂŒr „Unterwerfung“ „Islam“ ist.

Alle Menschen hĂ€tten die gleiche MenschenwĂŒrde, dieselben Grundrechte und -Pflichten und dĂŒrften nicht aufgrund von „Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, religiösem Glauben, politischer Zugehörigkeit, sozialem Status oder anderer ErwĂ€gungen“ diskriminiert werden. Aber das verdiene ein Mensch nur, wenn er dem „wahren Glauben“ angehöre.
Recht auf Leben und Erziehung von Kindern
Im zweiten Artikel geht die ErklĂ€rung auf das Recht auf Leben ein, dass „ein Geschenk Gottes“ sei, das es zu schĂŒtzen gelte. Man dĂŒrfe keinen anderen Menschen töten, es sei denn, die Scharia erlaubt es(!).

Die Erziehung von Kindern wird in der ErklĂ€rung ebenfalls erwĂ€hnt. So dĂŒrften Eltern ihre Kinder so erziehen, wie sie es fĂŒr richtig halten, „vorausgesetzt, sie berĂŒcksichtigen dabei das Interesse und die Zukunft der Kinder im Einklang mit den ethischen Werten und Prinzipien der Scharia.“
Rechte der Frau von Scharia bestimmt
Der Frau wird in der ErklĂ€rung keine rechtliche Gleichstellung zugesprochen, sie ist dem Mann nur in ihrer „menschlichen WĂŒrde“ gleichgestellt. MĂ€nner und Frauen dĂŒrfen unabhĂ€ngig von „Rasse, Hautfarbe und NationalitĂ€t“ heiraten, aber wie die IGFM schreibt, wird die Religion nicht erwĂ€hnt, da die MenschenrechtserklĂ€rung erstens nur fĂŒr Muslime gilt und zweitens, es muslimischen Frauen nicht erlaubt sei, einen Nichtmuslim zu heiraten. Ein muslimischer Mann besitze aber NATÜRLICH die Freiheit, eine nichtmuslimische Frau zu ehelichen.

Insgesamt dĂŒrfen alle Bestimmungen der KEM nur auf der Grundlage der islamischen Scharia interpretiert werden, denn wie in Artikel 25 ausgedrĂŒckt wird, ist „die islamische Scharia [
] der einzige Bezugspunkt fĂŒr die ErklĂ€rung oder ErlĂ€uterung eines jeden Artikels in dieser ErklĂ€rung.“ (HIER gehtÂŽs zur ganzen KEM.)
Kritik am Islam ist verboten
Neun Mitglieder der „Organisation fĂŒr islamische Zusammenarbeit“ (OIC) sind heute auch Mitglieder im UN-Menschenrechtsrat. Laut der Internationalen Gesellschaft fĂŒr Menschenrechte setzten sie Resolutionen gegen die Diffamierung von Religionen durch. Dadurch soll jede Auseinandersetzung mit schariabezogenen Menschenrechtsverletzungen im Menschenrechtsrat untersagt werden(!).