Ab kommenden Freitag (31. Jänner 2014) gelten für die Mitnahme
von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen innerhalb der EU neue
Vorschriften. Medikamente, Spezialnahrung wie beispielsweise Babynahrung sowie
weiterhin Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen könnten wieder als Handgepäck
mitgenommen werden, das bestätigte auch das österreichische Innenministerium.
Hintergrund: Eine neue Kontrolltechnik zum Aufspüren von
Flüssigsprengstoffen ist im Einsatz. Ab Freitag sind alle an Flughäfen oder bei
Fluggesellschaften gekauften Duty-Free-Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Der
gekaufte Artikel muss jedoch zusammen mit dem Beleg bis zum Zielflughafen in
dem versiegelten Sicherheitsbeutel mit rotem Rand bleiben. Diese Beutel sowie
flüssige Medikamente und Spezialnahrungen würden dann mit der speziellen
Technik überprüft.
Kleinere Mengen an Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter
nicht übersteigt, dürfen wie bisher in einem durchsichtigen, wieder
verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel mitgenommen werden. Flüssigkeiten, deren
Menge 100 Milliliter übersteigt und bei denen es sich nicht um Medizin,
Spezialnahrung oder zollfreie Ware handelt, müssen weiterhin mit dem normalen
Gepäck aufgegeben werden.
Die EU hatte im Jahr 2006 beschlossen, die Mitnahme von
Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen zu beschränken. Im August 2006 hatten
britische Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge verhindert, bei denen
flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Fluges zur Explosion
gebracht werden sollte.
Quellen: Zeitschrift "NEWS" und österreichische Innenministerium