Ein Einbrecher hat einen Hausbesitzer verklagt, weil dieser ihn beim Einbruch in sein Haus gefilmt hat. Der Europäische Gerichtshof hat dem Einbrecher nun Recht gegeben.
Stellen Sie sich vor, bei Ihnen will jemand einbrechen und anschließend werden Sie auch noch verklagt – vom Einbrecher persönlich. Und der bekommt auch noch Recht! Klingt verrückt, kann aber passieren, wie ein Fall zeigt, der jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet ist.
Und das ging so: Ein Mann aus Tschechien installiert eine Überwachungsanlage. Ihm sind schon zweimal die Fenster eingeschlagen worden. Als die mutmaßlichen Täter wieder kommen, geraten sie schon am Gartenzaun ins Visier der Kamera und werden später anhand der Bilder enttarnt. Mission erfolgreich!?
Alles wunderbar? NEIN - VON WEGEN! Einer der Männer (Einbrecher), die auf den Aufnahmen zu sehen sind, klagt. Und gewinnt vor Gericht. Dass er ohne seine Einwilligung in der Öffentlichkeit gefilmt wurde, stelle eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar, sagen die Richter. Nun könnte man natürlich einwenden, dass es in der Natur der Sache liegt, dass ein Krimineller ohne seine Einwilligung erwischt wird. Aber erzählen Sie das mal einem Juristen. Jedenfalls soll der Hausbesitzer ein Bußgeld zahlen. Privatleute dürfen nur ihren eigenen Grund überwachen ...
... Der Einbrecher gewinnt vor Gericht. Er mag es nicht dass er ohne seine Einwilligung in der Öffentlichkeit gefilmt wurde, und das stelle eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar, sagen die Richter des Europäische Gerichtshof. Nun könnte man natürlich einwenden, dass es in der Natur der Sache liegt, dass ein Krimineller ohne seine Einwilligung erwischt wird(!). Jedenfalls soll der Hausbesitzer eine Geldstrafe bezahlen ...
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Anm.: Wir leben in der wundersamsten Welt aller Welten, mit den dümmsten Gesetzen überhaupt und der Europäische Gerichtshof ist die Steigerung! So werden Verbrechen einfach unaufgeklärt bleiben, und Verbrecher werden noch geschützt, hier sollte eine Gesetzesänderung durchgeführt werden.
Quelle: augsburger-allgemeine-de