Donnerstag, 4. Mai 2017

Neues Gesetz: Österreich bekommt ein Transparenzregister

Kurz informiert!
Österreich: Es wird immer mehr kontrolliert!
Mit einem neuen Gesetz soll in Österreich künftig der Kampf gegen Geldwäsche und Briefkastenfirmen verstärkt werden. Unter dem Vorwand gegen Geldwäsche vorzugehen und der Terrorbekämpfung werden immer mehr Gesetze erlassen. Gleich nach der neuen Registrierkassenpflicht geht es schon weiter, das Eigentümerregister kommt. 

Das österreichische Finanzministerium hat deshalb soeben (3.Mai 2017) das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in die parlamentarische Begutachtung geschickt.

Das Gesetz wird 22 Paragraphen haben. Mit dem Gesetzesentwurf soll die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt werden.

Zentrales Register 
Mit dem Gesetz soll jetzt ein zentrales Register eingerichtet werden, in dem die wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen aller Art, Vereinen, Trusts oder Sparkassen erfasst werden. Als wirtschaftliche Eigentümer gelten zum Beispiel bei Aktiengesellschaften und GmbHs jene Personen, die direkt mit mehr als 25 Prozent an einer Gesellschaft beteiligt sind. ...
Das neue Gesetz schreibt zudem vor, dass jene Personen bekanntgegeben werden müssen, die indirekt die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben. Beispiel: Mister X ist mit 20 Prozent an Unternehmen Y beteiligt. Er kontrolliert aber eine andere Gesellschaft, die weitere 40 Prozent an Y hält. Mister X müsste im Register als wirtschaftlicher Eigentümer eingetragen werden. Das Besondere am Transparenzregister ist, dass es nicht auf die formalen Eigentumsverhältnisse ankommt. Daher werden auch Treuhandschaften erfasst. Ein Beispiel: Ein Anwalt hält in seinem Namen eine Firmenbeteiligung im Auftrag eines ausländischen Geschäftsmannes. Sofern der Geschäftsmann die Kontrolle über das Unternehmen ausübt, muss dieser im Register stehen.
Bei Privatstiftungen sind in der Regel die Stifter des Vermögens ins Register einzutragen.
Bei Vereinen sind es die Obmänner.

Erleichterungen
Zur Meldung verpflichtet werden die Unternehmen, Stiftungen und Trusts selbst, wobei die Aufgabe ihre Vertreter (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) übernehmen können. Dabei gibt es eine große Erleichterung für Betroffene: Bei Vereinen sollen die Daten direkt aus dem Vereinsregister übernommen werden. Bei GmbHs werden die Daten aus dem Firmenbuch übernommen, sofern nur natürliche Personen beteiligt sind. Im Finanzministerium schätzt man, dass von den 350.000 Rechtsträgern, die von dem Register erfasst werden, etwa 271.000 von der Meldepflicht ausgenommen werden.

Bis zu 200.000 Euro Strafe 
Wer nicht oder nicht richtig meldet, dem droht eine Strafe von bis zu 200.000 Euro. Diese hohe Strafandrohung soll dafür sorgen, dass die Meldedaten korrekt sind. Mit dem Gesetzesentwurf soll die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt werden. Das Register soll von der Statistik Austria betrieben werden.

Allerdings sorgt das Vorhaben derzeit für einen weiteren Konflikt zwischen SPÖ und ÖVP. Das hat mit einer parallel zum WiEReG eingebrachten Gesetzesnovelle zu tun. Ende 2016 wurde per Gesetz eine Liste mit "politisch exponierten Personen" festgelegt. Wenn Banken mit solchen Personen und ihren nahen Angehörigen Geschäfte machen, müssen sie besonders genau hinsehen, wer beteiligt ist und wofür die Gelder verwendet werden. Zu den exponierten Personen gehören in Österreich neben Politikern (Ministern, Parlamentariern) auch diverse Manager von Unternehmen, bei denen Bund oder Land mehrheitlich beteiligt sind. Laut Vorschlag des Finanzministeriums sollen Landesunternehmen aus der Liste gestrichen werden. Der Personenkreis an Betroffenen sei zu groß, wird argumentiert. Es gebe gute Gründe dafür, auf Ebene der Länder weiter genau hinzusehen, heißt es dagegen aus dem Bundeskanzleramt.

Das Finanzministerium habe das Gesetz in Begutachtung geschickt, ohne die Freigabe abzuwarten, das werte man als "unfreundlichen Akt". Im Bundeskanzleramt hätte man sich zudem einen erweiterten Zugang zum Register gewünscht. Zugreifen können Banken, Anwälte, Steuerberater und Behörden, also etwa Finanzmarktaufsicht und Finanzstrafbehörden. Ansonsten können Organisationen oder Personen nur einen Antrag auf Einsicht stellen, wenn sie "ein berechtigtes Interesse in Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäscherei nachweisen" können. Darüber hinaus soll es keinen öffentlichen Zugang geben. Diese strengen Voraussetzungen begründet man im Finanzministerium mit datenschutzrechtlichen Auflagen.
Eine ausreichende Transparenz-Datenbank für Förderungen gibt es leider noch immer nicht, wenn man schon alles kontrollieren möchte dann auch die Förderungen.

Der Gesetzesentwurf ist bereits (auf der Seite des BMF) abrufbar: Link 

Quellen: derstandard, facebook, NEWS, Finanzamt, u.a.
Bildquelle: pixabay
Link: https://bmf.gv.at/rechtsnews/2015-849-EU-DE_4-Geldwaesche-RL.pdf?5te3cb
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