Auch in Österreich verboten! |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag 11. Juli 2017 in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.
In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen. ...
* Burka u. Nikab Verboten |
Frankreich
2014 hatte der beim Europarat angesiedelte Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich abgewiesen. Die Straßburger Richter räumten den Staaten einen großen Gestaltungsspielraum ein "in dieser Frage der Grundsätze des gesellschaftlichen Miteinanders". Frankreich hatte als erstes EU-Land bereits im April 2011 ein Vollverschleierungsverbot eingeführt.
Österreich
Auch Österreich verbietet die Vollverschleierung von Frauen im öffentlichen Raum.
Wer auf der Straße sein Gesicht nicht zeigt, muss nun mit 150 Euro Strafe rechnen. Neben der Burka, einem Ganzkörpergewand, sind noch weitere Kleidungsstücke (z.B. Nikab), die das Gesicht von Frauen verhüllen, im öffentlichen Raum verboten. Ab Oktober 2017 wird ein Zuwiderhandeln auch in Österreich abgestraft.
Quellen: ORF, Epochtimes, Presse, EGMR