Krankenhauskeime: Wenn Erreger zu Killern werden! |
Die Zahlen sind leider gewaltig. In Deutschland sterben deutlich mehr Menschen an Krankenhauskeimen als an Verkehrsunfällen. Laut Hochrechnungen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) erleiden pro Jahr deutschlandweit etwa 500 000 Menschen eine Infektion im Krankenhaus, 15 000 Menschen sterben sogar an den Folgen davon. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) geht sogar von 900 000 Infektionen und bis zu 40 000 Todesfällen aus. Ist die akute Gesundheitsgefahr beseitigt, stellt sich in vielen Fällen ein juristisches Problem. Betroffene haben mit ihren Klagen kaum eine Chance. Das wollen die Justizminister der Länder künftig ändern.
Bei einer Justizministerkonferenz haben sich die 16 Ressortvertreter einstimmig einer Forderung angeschlossen, die von Baden-Württemberg und Niedersachsen vorangetrieben wurde. In diesem speziellen Fall des Arzthaftungsrechts soll es künftig zu einer Beweislastumkehr kommen. ...
Der Patient hat bisher zu beweisen, dass eine medizinisch notwendige organisatorische Hygienemaßnahme nicht eingehalten worden ist (Rechtsanwalt Tipp). Künftig soll es zu einer Beweislastumkehr bei den Fällen kommen, bei denen Hygiene-Empfehlungen wie die des Robert-Koch-Instituts nicht vom Krankenhaus umgesetzt worden sind. „Mit der Forderung nach einer Beweislastumkehr bei Hygieneverstößen haben sich die Justizminister unserem wichtigsten Vorschlag im Arzthaftungsrecht angeschlossen“, sagt der baden-württembergische Ressortchef Guido Wolf (CDU).
Die Justizminister haben den Bundesgesetzgeber (schon im November 2017) dazu aufgefordert, eine entsprechende Regel zu erlassen. Alle Justizminister haben einstimmig zugestimmt.
Dazu haben die Justizminister in Sachen Krankenhauskeime einen starken Verbündeten. Auch der Bundesgerichtshof hat unlängst in einem Beschluss erklärt, dass Patienten schützenswerter sind, als sie es bisher seien, und darauf vertrauen können müssen, dass Ärzte und Pflegepersonal bei der Hygiene fachkundig handeln.
Die Justizminister haben den Bundesgesetzgeber (schon im November 2017) dazu aufgefordert, eine entsprechende Regel zu erlassen. Alle Justizminister haben einstimmig zugestimmt.
Dazu haben die Justizminister in Sachen Krankenhauskeime einen starken Verbündeten. Auch der Bundesgerichtshof hat unlängst in einem Beschluss erklärt, dass Patienten schützenswerter sind, als sie es bisher seien, und darauf vertrauen können müssen, dass Ärzte und Pflegepersonal bei der Hygiene fachkundig handeln.
Quelle ©: div news
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