(Das war schon lange zu erwarten)
Die EU hat sich in der Nacht des 11. Dez. 2013 auf einen Fahrplan zur Rettung von maroden Banken geeinigt. Den wichtigsten Beitrag werden künftig Bank-Kunden in Form einer zwangsweise Enteignung zu leisten haben. Reicht das nicht für das Überleben der BANK, wird der Steuerzahler einspringen. Ein Beitrag von Banken, Staaten, Zentralbanken, IWF oder EU wurde dagegen nicht verbindlich festgelegt.
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Die Einigung der EU-Unterhändler auf einen Fahrplan zur Banken-Rettung in Europa in der Nacht zu Donnerstag zeigt: Am leichtesten bittet man jene zur Kasse, die sich nicht wehren können – und nicht am Tisch sitzen. Nach monatelangem Streit haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments auf einen Fahrplan für die künftige Abwicklung maroder Banken in Europa verständigt.
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sprach in der Nacht auf Donnerstag von einem wichtigen Schritt. "Die Steuerzahler sind nun nicht mehr die ersten, die für die Fehler der Banken zahlen müssen", schrieb er auf Twitter. Denn bevor ein nationaler Fonds im Pleitefall angezapft werden kann, soll künftig die sogenannte Haftungskaskade (Bail-in) greifen, mit der Anteilseigner und Gläubiger eines Instituts als Erste zur Kasse gebeten werden.
Strittig war zuletzt vor allem, wer am Ende den Daumen über pleitebedrohte Institute senken darf und wie Rettungsmaßnahmen genau finanziert werden.
EU-Ministerrat hat bei Pleite-Entscheidung das letzte Wort
Ob eine Bank abgewickelt wird, (also gerettet werden muss) soll ein Gremium entscheiden, in dem die nationalen Bankenaufseher und die EU-Kommission sitzen. Bei Bedenken der Kommission gegen eine Entscheidung soll der Rat der EU-Finanzminister das letzte Wort haben. Dies hatte Deutschland favorisiert. Deuschland ist gegen eine alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. EU-Kommissar Barnier warnte aber bereits, dass der vorgeschlagene Weg zu komplex sei. Es wird sicher Nach-Verhandlungen geben und man wird alles noch mehr verschärfen, es geht schritt für Schritt weiter.
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