„Im Ausland und in Auslandsvertretungen darf keine Wahlpropaganda betrieben werden.“
Am 13. März 2008 hat Erdogan das als Gesetz 5749 beschließen lassen. Seitdem wird dieses Gesetz europaweit von einer Partei missachtet: von Erdogans AKP.
Nach türkischem Recht sind die AKP-Wahlveranstaltungen illegal. Nach unserem Recht sind sie legal. In der Türkei werden die, die den Rechtsstaat verteidigen, eingesperrt. Die, die ihn demontieren, fordern für sich in Österreich die Rechte, die sie zu Hause mit Füßen treten.
Wenn es Erdogan gelingt, türkische Verhältnisse nach Österreich zu exportieren, hat er gewonnen. Wenn wir jetzt unsere Versammlungsfreiheit einschränken, werden wir ihm ein Stück ähnlicher.
Wahlpropaganda im Ausland sind nach geltendem türkischen Recht VERBOTEN |
Ich will, dass weder Erdogan noch Sobotka darüber bestimmen, wer in Österreich frei reden darf.
(Diesen Kommentar hat Peter Pilz für die heutige Kleine Zeitung geschrieben.)
Quellen: Kleine Zeitung und Facebook