Sonntag, 11. April 2010

SEX: DER VATIKAN hat niedrigstes Schutzalter (12 Jahre) für Kinder in Europa!

Der Vatikan (als Staat) hat noch immer das niedrigstes Schutzalter für Kinder in Europa. Es liegt bei 12 Jahren, in Deutschland dagegen bei 14 und in der Schweiz bei 16. Das Schutzalter legt fest, wie alt ein Kind mindestens sein muss, damit Erwachsene und Jugendliche sexuelle Beziehungen mit ihm haben dürfen. (Anm.: 16 Jahre wäre eigentlich wünschenswert!)

Gesetzgebung muss geändert werden!
Unter dem Druck des Missbrauchsskandals bekennt sich die katholische Kirche neuerdings lautstark dazu, dass der Staat für die Aufklärung von Straftaten zuständig ist. Um dem Verdacht entgegenzutreten, Übergriffe könnten innerkirchlich vertuscht werden, stellt der Vatikan immer wieder klar: Bei der Aufarbeitung des Skandals soll weltliches Recht strikt beachtet, sollen Staatsanwaltschaften eingeschaltet werden.

Doch für Kinder, die im Vatikan selbst leben, ist das eigentlich keine beruhigende Nachricht. Der Vatikanstaat hat nämlich das niedrigste Schutzalter für Kinder in ganz Europa. Es liegt bei zwölf Jahren, in Deutschland dagegen bei 14 Jahren, in der Schweiz sogar bei 16 Jahren.

Als Schutzalter bezeichnet man die Altersgrenze für Kinder, ab der Erwachsene und Jugendliche unter Umständen sexuelle Beziehungen mit ihnen haben dürfen. Sprich: In Deutschland z.B. macht sich jeder strafbar, der an einem zwölf- oder dreizehnjährigen Kind sexuelle Handlungen vornimmt – ganz egal, ob es (das Kind) "einwilligt" oder nicht.

Im Vatikanstaat wäre das unter Umständen straffrei, etwa wenn kein Abhängigskeitsverhältnis zwischen den Partnern besteht. Grund ist ein juristisches Überbleibsel aus dem 19. Jahrhundert. Damals lag im italienischen Strafrecht die Altersgrenze für Sex bei zwölf Jahren. ... Lesen Sie weiter ==> http://www.welt.de/politik/deutschland/article7319676/Vatikan-hat-niedrigstes-Schutzalter-fuer-Kinder-in-Europa.html
Quelle: Die Welt-De (vom 24.04.10)

Anm.: Hier sollte, MUSS sich etwas grundlegend ändern, der Vatikan ist in der Pflicht zu handeln!