Zwangsabgabe, Kirchensteuer
Bank- und Sparkassenkunden sollten sich derzeit ihre Kontoauszüge genauer ansehen. Unter dem Stichwort Kundenhinweis teilen ihnen die Geldhäuser in diesen Wochen mit, dass künftig einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit des Kunden abgefragt wird.
Der Kontoauszug enthält künftig auch die Religionszugehörigkeit. Die Banken und Sparkassen erfüllen damit eine gesetzliche Anforderung. Grund ist nämlich, dass sie die Kirchensteuer, die in Verbindung mit der Abgeltungssteuer anfällt, ab dem kommenden Jahr direkt an die Glaubensgemeinschaften abführen müssen. Bislang mussten sich die Kunden um die Kirchensteuer für ihre Zins- und Kapitalerträge selbst kümmern – und zwar im Rahmen ihrer Steuererklärung.
Kunden, die nicht wollen, dass ihre Bank erfährt, ob sie einer Glaubensgemeinschaft angehören, haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen: „Jeder Bürger kann jederzeit unter Angabe seiner Steueridentifikationsnummer schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen“, so Henner Führer vom BZSt. Die Bankkunden müssen in diesem Fall eine Sperrvermerkserklärung abgeben.
Dazu haben sie noch eine Weile Zeit, denn die Kirchensteuerdaten werden erst in den Monaten September und Oktober 2014 abgefragt. ... LESEN SIE WEITER ... http://www.fr-online.de/wirtschaft/banken-und-sparkassen-banken-ermitteln-kuenftig-religionszugehoerigkeit,1472780,25810806.html
Anm.: Eine Kirche, bzw. eine Glaubensgemeinschaft die es notwendig hat von den Mitgliedern, "Gläubigen" Zwangsabgaben wie etwa die Kirchensteuer einzuziehen, dieser Gemeinschaft mangelt es an echter Spiritualität. Würde eine Reeligionsgemeinschaft über eine wirkliche erfahrbare Spiritualität verfügen so würden ihre Mitglieder auf freiwilliger Basis spenden.
Das könnte Sie interessieren
Religion
Vatikan