Sonntag, 5. Januar 2014

KIRCHENSTEUER - Sonderbericht

Knapp vier Millionen Gläubige sitzen Sonntags im Gottesdienst. Mehr als sechs Mal so viele Menschen zahlen Kirchensteuer alleine in Deutschland. 
Knapp 47.000.000 Menschen in Deutschland sind Mitglieder in einer der christlichen Kirchen. Die wenigsten von ihnen haben sich bewusst dazu entschieden, getauft wurden die meisten schon als Säuglinge. Wer später nicht aus der Kirche austritt – ab 14 Jahren ist das auch ohne Zustimmung der Eltern möglich – wird ab der ersten Gehaltsabrechnung dafür bezahlen. Denn dann führt der Arbeitgeber nicht nur Lohnsteuer ab, sondern auch Kirchensteuer.

Wer muss Kirchensteuer zahlen? Der Staat hilft den Kirchen!
Der Staat zieht Steuern für die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche und für die Evangelische Kirche in Deutschland ein.

Aber nicht nur für sie: Auch die Alt-Katholiken in Deutschland, die Freireligiösen Gemeinden und die jüdischen Gemeinden nutzen diesen bequemen Dienste der Finanzämter.

Auch die Banken helfen gerne mit!
Die Kirchensteuer bemisst sich nicht allein nach der Einkommensteuer. Auch bei Kapitalerträgen verdient die Kirche mit, weil die Steuer auch auf die Abgeltungssteuer fällig wird.
Teilt man seiner Bank mit, welcher Kirche man angehört, werden die Beiträge gleich automatisch abgeführt. Ansonsten erfolgt die Abrechnung mit der nächsten Steuererklärung über die Anlage KAP. Ab 2015 sind die Banken dann verpflichtet, Kirchensteuer direkt einzubehalten und an die Glaubensgemeinschaften weiterzuleiten.

Kein Himmelreich ohne Steuern
Wer um die Kirchensteuer herumkommen will, hat nur eine Möglichkeit: Er muss aus der Kirche austreten!
Ein veröffentlichtes und vom Vatikan bestätigtes Dekret stellt klar, dass es nicht möglich ist, aus der Kirche auszutreten und zugleich gläubiges Mitglied zu bleiben. Die katholische Kirche macht die Mitgliedschaft von der Zahlung der Kirchensteuer abhängig! Auch wenn sie keine Leistung für das Mitglied erbringt.

Muss es denn gleich so viel Kirchensteuer sein? 
Im Normalfall: leider ja, einen individuellen Verhandlungsspielraum gibt es bei den Kirchen nicht.
Auch wenn man (z.B. als geschiedener) von den Sakramenten ausgeschlossen ist oder zu der Großen Zahl derer gehört die nicht zu Gottesdienst gehen, gibt es keinen Nachlass. Je nach Gemeinde beziehungsweise Landeskirche ist die Kirchensteuer auf 3 bis 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. (Diese Zwangsabgabe kann teuer werden, besonders in Krisenzeiten!)

Aufpassen, und mancher zahlt obwohl er ausgetreten ist doch
Wer konfessionslos ist (also z.B. aus der Kirche ausgetreten ist), muss zwar keine Kirchensteuer entrichten, zahlt aber unter Umständen trotzdem für die Kirche.
Dann nämlich, wenn der weniger verdienende Ehepartner weiter Mitglied der Kirche ist. Maßgeblich ist in einem solchen Fällen nicht das Einkommen des kirchlich gebundenen Partners, sondern der "Lebensführungsaufwand". Der wiederum orientiert sich am gemeinsamen Einkommen des Ehepaars (!!!). Nach einem besonderen Tarif wird daraus das sogenannte Kirchgeld berechnet.

Gut gerichtet ist viel gewonnen
Wollten Ehepaare das Kirchgeld umgehen, konnten sie sich bislang bei der Steuer getrennt veranlagen lassen. Ab 2014 gibt es diese Option aber leider nicht mehr, jetzt ist als Alternative nur noch die Einzelveranlagung möglich. Wer nicht auf das Ehegattensplitting verzichten möchte, hat eine weitere Option: Er tritt einem weltanschaulichen Verband für Konfessionslose bei. Als Körperschaften öffentlichen Rechts können solche Verbände zwar ebenfalls Steuer erheben, tun das aber bisher nicht.

Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit!
Erst recht lässt sich nicht behaupten, wer aus der Kirche austritt, “entsolidarisiere” sich, da er nun ja keine Kirchensteuer mehr zahle und somit weniger für das "Gemeinwesen" beitrage.

Sogar das Gegenteil ist der Fall, wie man erkennt, wenn man überlegt, was passieren würde, wenn z.B. alle Münchener Katholiken aus der Kirche austreten würden: Der Staat müsste dann zwar den katholischen Beitrag zu Bildung und Caritas in Höhe von 86 Mio. Euro selbst übernehmen – er hätte aber dafür über 150 Mio. Euro Mehreinnahmen, weil die Kirchensteuer nicht mehr durch ihre Absetzbarkeit das allgemeine Steueraufkommen belastet. Also ein Gewinn für den Staat von 64 Millionen Euro jährlich!

Stand 2014



Anmerkung: Wir sin für eine Abschaffung der Kirchensteuer. Wenn man irgendwo Mitglied ist bzw. sein möchte, kann man wie bei jedem anderen Verein oder einer politischen Partei seine Mitgliedsbeiträge direkt zahlen. Man soll jederzeit austreten können und eine Zwangsmitgliedschaft mit der Taufe (man hat nicht selbst entscheiden) MUSS abgeschafft werden. Man kann ja jeden Getauften mit seiner Volljährigkeit fragen ob er nun zahlendes Mitglied werden will oder nicht. Das sollte eine freie Entscheidung eines mündigen Bürgers sein, kein muss. Auch steht es den Kirchen jederzeit frei Eintritt in die Kirchen (für nicht Kirchensteuer Zahler) zu verlangen - wie es Museen auch machen. Die Kirche sollte endlich im 21. Jahrhundert ankommen.

Das Eggetsberger-Blog Team