Dienstag, 15. Dezember 2015

Endlich greift sie, die Glühwein-Verordnung der EU

Bei uns in der EU wird wirklich alles geregelt, das bringt uns Sicherheit und erspart uns unnötiges Nachdenken. Wir werden gerade systematisch zur absoluten Unselbständigkeit erzogen und von höherer Stelle aus geregelt. Das hilft uns auch die wirklichen Mängel in der EU, wie die brennende Flüchtlingsfrage, die ständigen Bankenrettungen und die Zahlung an Griechenland, Zahlungen an die Türkei, "Kriegseinsatz" in Syrien etc. geflissentlich zu übersehen. Besser nicht fragen wie das so läuft, woher das Geld kommt. Das wird doch alles für uns geregelt, da gehen wir lieber auf eine Party ... oder halten uns fit, oder surfen im Internet, posten was auf Facebook, Twitter etc. und Gott sei Dank - es wird ja alles für uns geregelt, wir schaffen das - natürlich - das tun wir NUR für Euch(!).

Das geprüfte Heißgetränk!
Nun wird der Glühwein - Alkoholgehalt genauesten unter die Lupe genommen.
Da ist jetzt die richtige Alkoholmenge drin. Endlich wird da durchgegriffen. Falls doch zu wenig drin ist, so ist etwas schief gelaufen. Das meinen nicht nur jene, die auf das heiße Promillegetränk aus sind (und Gefahr laufen den Führerschein zu verlieren), sondern das meint die Europäische Union. Die hat tatsächlich eine eigene Glühwein-Verordnung erlassen, nach der ein ausdrücklich so benanntes Heißgetränk zwischen 7,0 und 14,5 Prozent Alkohol enthalten muss.

Und das war von den EU-Bürokraten nicht gedacht als Maßnahme zur Belebung von langweiligen Betriebsweihnachtsfeiern bzw. um die kalten Füße am Punschstand zu erwärmen oder zum Abbau von Überproduktionen europäischer Weinbauern, sondern wie immer NUR zum Schutz der Verbraucher. Diese sollen nach Ansicht der EU-Bürokraten um kein Volumenprozent Alkohol betrogen werden, was leicht passieren kann, wenn der Punsch z.B. zu stark erwärmt wird, oder gleich weniger Alkohol Verwendung findet. ... 

Und genug Alkohol-Einsatz ist in der heutigen EU sehr wichtig, stimmt der Alkohol stellen die Konsumenten, die Bürger weniger lästige Fragen. Und jede weitere EU-Verordnung gewöhnt die Bürger mehr und mehr daran dass sie nichts mehr selber zu entscheiden brauchen. Die EU-Bürokraten nehmen uns gerne das Denken ab und verordnen in allen noch so nebensächlichen (bis unnötigen) Bereichen des Lebens einfach, was die Politiker oder aber auch die Lobbyisten der Weltwirtschaft gerne haben möchten.

EU-Verordnung - der untersuchte Punsch.
Und damit es auch mit dem Alkohol im Glühwein klappt, ziehen derzeit (Dezember 2015) die Lebensmittelkontrolleure mit einem sogenannten Aräometer einen "Alkoholmesser", bzw. einem Dichtemesser, über die von Glühweinschwaden umwölkten Plätze der Städte und Dörfer, kontrollieren auf Weihnachtsmärkten, Christkindlmärkten, (bzw. zu den nach neuer korrekter Bezeichnung - Wintermärkten) den Mindestalkoholgehalt - und das ist gut so und auch sehr wichtig. Und weil Alkohol eine Dichte von 0,789 Gramm pro Kubikzentimeter hat, Wasser jedoch von 1,000 Gramm, lässt sich damit der Alkoholgehalt eines Getränks sehr leicht bestimmen. Was etwas Probleme machen kann, ist natürlich auch der Zuckergehalt und der Feststoffgehalt oder andere Zutaten in der Glühweinbrühe, aber das verfälscht halt leicht die Messung, wen kümmerts? Hauptsache es wird kontrolliert.

Aber der Alkoholgehalt ist freilich oft das geringste Problem beim Punsch, wenn es um die Qualitätsfragen bei diesem äußerst beliebten Winter-Getränk geht. Beim Glühwein happert es meistens eher an der Güte des verwendeten Weines, der verwendeten Kräutermischung, die meist keine ist, sondern eher eine Mischung aus billigen Aromastoffen, sogenannten Glühwein-Grundstoffen die sehr wenig mit echten Kräutern und Gewürzen zu tun haben und meist mehr künstlichen als natürlichen Ursprungs sind (aber in Zeiten von TTIP ist die Qualitätfrage so und so nebensächlich geworden). Ist die Kräutermischung aber nur eine billige Essenz, ist die Weinqualität eher mittelmäßig bis schlecht, so behilft man sich mit einem einfachen aber wirkungsvollen Mittel, man "schönt" (=so heißt das in der Fachsprache) mit ordentlich Zucker und macht - wenn der Kontrollor weg ist- das Ganze etwas heißer. Schmeckt hingegen der Wein zu stark nach billigem Sauerampfer, dann helfen da noch etwas Zimt- und Sternanisaroma und natürlich noch mehr Zucker und schon klingelt die Kasse. Frohes Punschtrinken, wenigstens der Alkoholgehalt soll stimmen. 
Quellen: EU-Verordnung, u.a.
Bildquellen: Fotolia u.a.
---

Das könnte Sie auch interessieren!
Die EU greift mit neuen Regelungen immer stärker in den Alltag der Bürger ein
EU-Verordnungen - die Stimmung wird schlechter
Glühbirnenverbot, Topflappenregelung, WC- Spülkastenregelung, aufgeblähte Bürokratie, Bonbonverordnung, Duschköpfe, Staubsauger, Menükarten oder Zigarettenpackungen ... uvam. muss geregelt werden.
Lesen Sie weiter ==> http://eggetsberger-info.blogspot.co.at/2015/01/die-eu-greift-mit-neuen-regelungen.html
und
Jetzt will die EU die Höhe von Adventskerzen regulieren - Höhe, Breite, Flamme
==> http://eggetsberger-info.blogspot.co.at/2015/11/jetzt-will-die-eu-die-hohe-von.html