Das geprüfte Heißgetränk! |
Da ist jetzt die richtige Alkoholmenge drin. Endlich wird da durchgegriffen. Falls doch zu wenig drin ist, so ist etwas schief gelaufen. Das meinen nicht nur jene, die auf das heiße Promillegetränk aus sind (und Gefahr laufen den Führerschein zu verlieren), sondern das meint die Europäische Union. Die hat tatsächlich eine eigene Glühwein-Verordnung erlassen, nach der ein ausdrücklich so benanntes Heißgetränk zwischen 7,0 und 14,5 Prozent Alkohol enthalten muss.
Und das war von den EU-Bürokraten nicht gedacht als Maßnahme zur Belebung von langweiligen Betriebsweihnachtsfeiern bzw. um die kalten Füße am Punschstand zu erwärmen oder zum Abbau von Überproduktionen europäischer Weinbauern, sondern wie immer NUR zum Schutz der Verbraucher. Diese sollen nach Ansicht der EU-Bürokraten um kein Volumenprozent Alkohol betrogen werden, was leicht passieren kann, wenn der Punsch z.B. zu stark erwärmt wird, oder gleich weniger Alkohol Verwendung findet. ...
Und genug Alkohol-Einsatz ist in der heutigen EU sehr wichtig, stimmt der Alkohol stellen die Konsumenten, die Bürger weniger lästige Fragen. Und jede weitere EU-Verordnung gewöhnt die Bürger mehr und mehr daran dass sie nichts mehr selber zu entscheiden brauchen. Die EU-Bürokraten nehmen uns gerne das Denken ab und verordnen in allen noch so nebensächlichen (bis unnötigen) Bereichen des Lebens einfach, was die Politiker oder aber auch die Lobbyisten der Weltwirtschaft gerne haben möchten.
EU-Verordnung - der untersuchte Punsch. |
Aber der Alkoholgehalt ist freilich oft das geringste Problem beim Punsch, wenn es um die Qualitätsfragen bei diesem äußerst beliebten Winter-Getränk geht. Beim Glühwein happert es meistens eher an der Güte des verwendeten Weines, der verwendeten Kräutermischung, die meist keine ist, sondern eher eine Mischung aus billigen Aromastoffen, sogenannten Glühwein-Grundstoffen die sehr wenig mit echten Kräutern und Gewürzen zu tun haben und meist mehr künstlichen als natürlichen Ursprungs sind (aber in Zeiten von TTIP ist die Qualitätfrage so und so nebensächlich geworden). Ist die Kräutermischung aber nur eine billige Essenz, ist die Weinqualität eher mittelmäßig bis schlecht, so behilft man sich mit einem einfachen aber wirkungsvollen Mittel, man "schönt" (=so heißt das in der Fachsprache) mit ordentlich Zucker und macht - wenn der Kontrollor weg ist- das Ganze etwas heißer. Schmeckt hingegen der Wein zu stark nach billigem Sauerampfer, dann helfen da noch etwas Zimt- und Sternanisaroma und natürlich noch mehr Zucker und schon klingelt die Kasse. Frohes Punschtrinken, wenigstens der Alkoholgehalt soll stimmen.
Quellen: EU-Verordnung, u.a.
Bildquellen: Fotolia u.a.
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