Sie sollen in der Ampel-Grünphase nur (höchstens) zwei Drittel der Straße schaffen - mehr ist für Fußgänger nicht vorgesehen.
Nur kurze Ampel-Zeit! |
Es ist einfach
Die Verkehrstechnik unterteilt die Ampelschaltung in zwei Phasen: "Grünzeit" und "Schutzzeit". In der ersten Phase können Fußgänger die Straße betreten. Die "Grünzeit" ist so berechnet, dass mindestens die Hälfte der Fahrbahn überquert werden kann, auch wenn sie erst spät in der Phase betreten wird. Dann beginnt die Schutzzeit. In der sind sowohl Fußgänger- als auch Auto-Ampel rot. Sie ist in der Regel länger als die eigentliche Grünphase und soll es Fußgängern erlauben, noch die Straße zu überqueren. (Anm.: Doch ältere Menschen bzw. auch Behinderte ängstigt nicht selten diese zu kurze Grünphase, schon alleine deswegen, weil man normalerweise nicht darüber informiert ist warum man die Straße als Fußgänger nicht ganz bei Grün überqueren kann, auch nicht wenn man sich sehr beeilt!)
Das Problem mit der zu kurzen Grünphase ist vor allem: Die meisten Verkehrsteilnehmer wissen davon nichts. Und wer langsamer als das statistische Mittelmaß ist, etwa Senioren, Behinderte oder Eltern mit Kinderwagen, gelangt nicht schnell genug auf die andere Seite. Sie sehen sich schnell hupenden und wütenden Autofahrern wie auch Radfahrern ausgesetzt. Immer wieder passieren so sogar Unfälle oder aggressive Auseinandersetzungen bis hin zu Körperverletzung. Doch das kümmert die Verantwortlichen zumeist nicht. Die Verehrsstatistiken weisen solche Vorfälle nicht gesondert aus. Der Fußgänger ist im heutigen Verkehrssystem zumeist stark benachteiligt! ...
Verschiedene Ampelprogramme auch für verschiedene Uhrzeiten
Berechnet wird der Ampelzyklus an vielen Orten von verschiedenen Forschungsstellen. Oft richten sich die Vorgaben für die Ampelphasen in Österreich wie auch in Deutschland nach den Bestimmungen dieser Stellen.
Radfahrer wollen ab jetzt Vorrang! |
Quellen: Div. News
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