Kurz notiert!
Am 8.Oktober 2018 geht ein neues Waffengesetz in Begutachtung.
Das Waffenverbot für Asylwerber umfasst auch Stich- und Hiebwaffen.
Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist beschlossen. Der entsprechende Entwurf wird am nächsten Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. "Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten", sagt Innenminister Herbert Kickl.
Verschärfungen plant das österreichische Innenministerium für Asylwerber, Asylberechtigte und unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige. Bisher war für diese Gruppe nur der Besitz von Schusswaffen verboten. Ab 1. Jänner 2019 umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen – also auch Stich- und Hiebwaffen. ...
Der Innenminister begründet die Verschärfung mit dem "eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen". Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Außerdem wird sich ein Verstoß vermutlich auch auf das Asylverfahren auswirken.
Innenminister Kickl - Kampf gegen Terrorismus
Der Innenminister betonte, dass die wesentlichen Verschärfungen u.a. "dem Kampf gegen den Terrorismus" dienen würden. Anm.: Hoffentlich hilft diese Gesetzesänderung auch, dass es zu einer Eindämmung der Messerangriffe auf Frauen und Männer kommt.
Als Grund für das Verbot von Messern, gab das österreichische Innenministerium an, den „eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben“ entgegen wirken zu wollen. Im Jahr 2013 wurde laut Innenministerium gegen 1550 Verdächtige wegen des Einsatzes von Stichwaffen ermittelt – im vergangenen Jahr sei die Zahl auf 3282 gestiegen. Was ein enormer Anstieg ist. Den ersten Platz belegen dabei Afghanen mit 287 Verbrechen mit Stichwaffen. Auf diese Entwicklung reagiere man nun mit dem „notwendigen Verbot“!
Quelle: Div. News
Bildquelle/Symbolfoto: pixabay bearbeitet
Als Grund für das Verbot von Messern, gab das österreichische Innenministerium an, den „eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben“ entgegen wirken zu wollen. Im Jahr 2013 wurde laut Innenministerium gegen 1550 Verdächtige wegen des Einsatzes von Stichwaffen ermittelt – im vergangenen Jahr sei die Zahl auf 3282 gestiegen. Was ein enormer Anstieg ist. Den ersten Platz belegen dabei Afghanen mit 287 Verbrechen mit Stichwaffen. Auf diese Entwicklung reagiere man nun mit dem „notwendigen Verbot“!
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