Kurz notiert!
Am 8.Oktober 2018 geht ein neues Waffengesetz in Begutachtung.
Das Waffenverbot für Asylwerber umfasst auch Stich- und Hiebwaffen.
Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist beschlossen. Der entsprechende Entwurf wird am nächsten Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. "Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten", sagt Innenminister Herbert Kickl.
Verschärfungen plant das österreichische Innenministerium für Asylwerber, Asylberechtigte und unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige. Bisher war für diese Gruppe nur der Besitz von Schusswaffen verboten. Ab 1. Jänner 2019 umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen – also auch Stich- und Hiebwaffen. ...