kurz notiert
Die Unterstützung eines militärischen Nachrichtendienstes einer fremden Macht in Österreich ist strafbar. Die National Security Agency dürfte (ist) ein solcher fremder Dienst sein.
Österreich / Wien: Die Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über die diversen Überwachungsprogramme der USA könnten in Österreich ein überraschendes strafrechtliches Nachspiel haben. Wie „Die Presse“ berichtete, gibt es sehr starke – und von öffentlicher Seite unwidersprochene – Indizien dafür, dass das Heeresnachrichtenamt (HNaA) aufgrund einer Vereinbarung Informationen mit dem US-Nachrichtendienst NSA (National Security Agency) austauscht. Das Problem dabei: Wer in Österreich „für eine fremde Macht“ einen militärischen Nachrichtendienst „wie immer unterstützt“, macht sich nach § 319 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Es drohen dafür bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Wie das Justizministerium auf „Presse“-Anfrage bestätigt, kommt unter anderem eine Anwendbarkeit von § 319 auf den Fall in Betracht; die weitere Vorgangsweise werde noch geprüft. Die Staatsanwaltschaft Wien konnte bis dato nicht klären, ob ihr bereits eine Anzeige vorliegt (Anm.: traut sich überhaupt jemand zu klagen, wenn ja darf er / sie sicher nicht mehr in die USA einreisen) oder ob sie aufgrund der Berichterstattung selbst ausreichende Verdachtsmomente sieht, um von sich aus zu ermitteln. ... >>> LESEN SIE WEITER ... http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1432781/Verletzt-NSAVertrag-Oesterreichs-Strafgesetz?_vl_backlink=/home/index.do
Wie das mit dem Datenschutz, "Briefgeheimnis" etc ist steht überhaupt in den Sternen.
Datenschutz - gibt es das heute überhaupt noch?
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