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Die Überraschung dabei: Verbieten will Herr Maas die Kinderehen entgegen aller Erwartungen und Forderungen nun doch nicht! Grundsätzlich hatte die deutsche Bundesregierung geplant, dass Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden oder werden, in Deutschland annulliert werden. Die CDU hatte ein entsprechendes klares Verbot von Kinderehen gefordert. ...
Jetzt soll die Kinderehe nur dann nicht gültig sein, wenn das Kindeswohl (nachweislich) gefährdet ist - und das ist nur noch schwer nachzuweisen!
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Geburt ist zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten. Frühe Schwangerschaften sind eine Gefahr für die jungen Mädchen. Denn im Kinder- bzw. Teenageralter führt dies oft zu Komplikationen. Allein in Entwicklungsländern sterben jedes Jahr deshalb etwa 70.000 Mädchen. Laut der Weltgesundheitsbehörde WHO ist die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes. Gefolgt von Selbstmord der Kinderbräute.
Zurück zum neuen Gesetzsesentwurf: Bislang sei lediglich nur die Frage entscheidend, ob die Heirat unter Zwang zustande kam.
Das bedeutet: Nach dem neuen Entwurf müsste eine Minderjährige vor Gericht gegen ihren Ehemann aussagen dass ihr Kindeswohl gefährdet ist (Anm.: Was aus verständlicher Angst heraus, eher unwahrscheinlich ist, noch dazu wenn viele der Kinder mit einer Burka voll verschleiert sein müssen). Sollten sich weder das Kind noch das Jugendamt über die im Ausland getätigte Eheschließung beschweren, wird die Ehe für gültig erklärt. (Anm.: Auch die neuen deutschen Pässe scheinen schon für die Kinderehen entsprechend vorbereitet zu sein.)
Die Kinderehen sind somit nur dann nicht gültig, wenn das Kindeswohl bei einer dieser Ehen gefährdet ist. Erst vor kurzem ist bekannt geworden, dass inzwischen fast 1500 verheiratete Kinder und Jugendliche in Deutschland leben (die Dunkelziffer der nicht registrierten ist nicht zu eruieren). In 361 Fällen sind die Betroffenen jünger als 14 Jahre(!). In Deutschland dürfen offiziell, bis jetzt Jugendliche frühestens mit 16 Jahren heiraten - allerdings nur, wenn der Partner bereits volljährig ist und ein Familiengericht eine sogenannte Befreiung erteilt.
Ob das geplante neue deutsche Kinderehen-Gesetz beschlossen wird, dann ganz EU konform bzw. mit der UNO-Menschenrechtecharta und den Menschenrechten (Art.3, Art.4, Art.16, Art.25) vereinbar ist, wird man sehen. An sich werden durch die neuen Regelungen, Verordnungen und Landesgesetze immer mehr ethische Errungenschaften wie der Schutz von Kindern, der Schutz und die Rechte der Frauen (inkl.Gleichberechtigung) nach und nach ausgehebelt.
Wenn der Gesetzgeber nicht vorsichtig und mit Rücksicht auf die Kinder agiert, gehört bald auch die Kinderehe zu Deutschland und vielleicht auch zur EU. Viele fragen sich: "Was geschieht gerade in Deutschland und in der EU?" Wollen wir wirklich solche Gesetze und Verordnungen?
Quellen: Magazin "der Spiegel", zeit-online, Presseagentur und gut informierte Kreise
Quelle Anm.: Eggetsberger-Info
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Weiterführendes
Bericht - HUMAN RIGHTS WATCH (hrw) zur Kinderehe: https://www.hrw.org/world-report/2016/ending-child-marriage und
CARE - Kampf gegen Kinderheirat: https://europa.eu/eyd2015/de/care/posts/childmarriage
Der CARE-Bericht zeigt u.a., dass Kinderehen den Mädchen keinesfalls Schutz bieten. Sie sind der direkte Weg in andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt.