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Dienstag, 10. Dezember 2019

Heute ist Internationaler Tag der Menschenrechte!

Der heutige Tag soll uns alle an die Grundrechte erinnern, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind:


UN-Generalversammlung Resolution 217

Hier noch 3 Artikel der Allgemeinen Menschenrechte

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Hier können Sie alle 30 Artikel der Menschenrechte nachlesen: Wikipedia-Direktlink--- ---- ---
Bildquelle ©: ORF/ZIB


Meinungsfreiheit im UNIQ-Net


Immer mehr gehen Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit verloren, bei uns im UNIQ-Net bleibt sie, als wesentlicher Bestandteil unseres Glaubens, natürlich bestehen! 

Mittwoch, 2. Oktober 2019

Designierter EU-Kommissar M. Schinas fordert „stärkere legale Migration“


Ein welche Richtung geht die EU bzw. die neue EU-Politik  ...

„Europäisch zu sein bedeutet, offen für die Welt zu sein“ und die „Öffnung von Herzen und Heim für die weniger Glücklichen“, erklärte der Grieche Margaritis Schinas in Antworten an das EU-Parlament vom Freitag (27. Sep. 2019). „Auch die Erfordernisse der Demografie und des Arbeitsmarktes sprechen für eine stärkere legale Migration“. 
Die Entwicklung legaler Einwanderungswege nach Europa sei „eine Schlüsselpriorität“ der Kommission von der Leyens, schrieb Schinas weiter. Hierfür müsse aber „die Zögerlichkeit in in einigen Mitgliedstaaten überwunden werden“.

Darüber hinaus müsse in Zukunft die Politik mit einem neuen Anlauf bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen einhergehen. „Bildung und Ausbildung, Qualifikation und Kompetenzentwicklung“ müssten dabei im Zentrum stehen.

Die Notwendigkeit der legalen Zuwanderung nach Europa wird durch die Mitglieder der neuen EU-Kommission klar betont.
Quellen ©: Div. News, EU-Kommission
Bildquelle ©: pixabay

Auf dem Petersplatz

Kurz notiert!
Auf dem Petersplatz steht ab heute ein Schiff mit Migranten. Dargestellt ist eine Gruppe von Migranten und Flüchtlingen aus unterschiedlichen Ländern, Religionen und Zeiten; einen der Männer weisen Schläfenlocken als jüdischen Flüchtling aus, eine Schwangere hält die Hand unter ihren Bauch. Männer, Frauen und Kinder stehen dichtgedrängt mit wenigen Habseligkeiten auf einem schwimmenden Untersatz. Aus der Mitte der kompakten Menschenmenge erheben sich Engelsflügel, die die Gegenwart des Heiligen unter den Flüchtenden andeuten.


Quelle/Bildquelle ©: heute/ZDF
Info-Link: Vatican News.va

Mittwoch, 23. Januar 2019

Laut Angaben von UNHCR (2018/2019) sind derzeit ca. 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht!

Wenn wir Flüchtlinge und Migranten in großer Zahl aufnehmen wollen (was hier nicht kritisiert wird), dann müssen die EU Regierung und die Regierungen der einzelnen Ländern in denen die Flüchtlinge und Migranten für längere Zeit oder dauerhaft aufgenommen werden sollen, entsprechende vorkehrende Maßnahmen treffen damit sie die notwendigen Ressourcen den ankommenden Menschen von Anfang an zur Verfügung stellen.

➸ Dazu gehört in erster Linie die Schaffung von ausreichend Wohnraum (=Zimmer / Wohnungen / Häuser), die Lebensmittel- und medizinische Versorgung, Spitäler/Spitalbetten, Kindergärten, Schulen, Ausbildungsstätten mit den dafür notwendigem Personal. Aber auch viel mehr Polizisten, Beamte, Richter, Sozialarbeiter, Gerichtspersonal, Ärzte, Arzthelfer, Pfleger, Dolmetscher etc. sind notwendig um eine große Zahl an Zuwanderer bzw. Flüchtlinge genau die Möglichkeiten zu bieten, wie es das schon vorhandene Volk des jeweiligen Landes gewohnt ist. Dabei sollte man aber auch NICHT auf die eigenen Obdachlosen und Mittellosen im Land vergessen.

(Derzeit kann man weder in anderen EU-Ländern noch in Deutschland und Österreich solch wichtige -aufbauenden- Maßnahmen beobachten! Es scheint dafür auch von den Staaten und/oder der EU auch kein entsprechendes Budget bereit gestellt zu werden?)

Laut Angaben von UNHCR (2018/2019) sind derzeit ca. 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht! (Und das ist nur die bekannten Zahlen der UNHCR . Wie viele Wirtschaftsflüchtlinge und Migranten noch dazugezählt werden müssen, weiß derzeit niemand.)
Siehe: https://www.unhcr.org/dach/de/services/statistiken



Ausblick: Wenn alles so bleibt wie bisher, scheinen sich also in naher Zukunft -wenn nicht umgehend gehandelt wird- wirkliche Probleme zu entwickeln, die dann eventuell in der Bevölkerung Gewalt auslösen können. Wenn nicht JETZT gehandelt wir, wann dann?

Quelle - Gastbeitrag: UNIQ-Net-Team
Bildquelle: UNHCR

Mittwoch, 2. Januar 2019

Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Kritik am Islam ist NICHT nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Religionen dürfen in der EU nicht kritisiert oder verunglimpft werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist weniger wichtig als der Schutz der religiösen Gefühle anderer!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil am 25.10.2018 entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Mit dieser Entscheidung hat das in Straßburg ansässige EU-Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ Religionen (hier der Islam) sind vor Blasphemie in Deutschland, Österreich - in der EU jetzt rechtskräftig geschützt. ...

Freitag, 14. Dezember 2018

Merkel: Der UN-Migrationspakt ist ab nächster Woche für alle UN-Staaten gültig!

Kurz notiert: Für manche ein Schock


Die ganze Wahrheit über den „Pakt“ ...Laut Aussage der deutschen Kanzlerin Merkel: Migrationspakt gilt für alle, auch für Länder die den UN-Migratiopnspakt abgelehnt haben. Merkel erklärt im deutschen Bundestag, dass der Pakt für alle gültig sei, auch wenn Länder ihn ablehnen. Entscheidend sei, ob die UNO dafür stimmt.

Frau Merkel am 13.12.2018 im deutschen Bundestag: Es ist klar dass die USA, Österreicher, Ungarn, Israel, Japan, die Osteuropäer, Australier und all die anderen Länder die den UN-Pakt nicht folgen wollten, dieser doch auch für sie voll inhaltlich gilt: "Wenn bei der UNO-Vollversammlung nächste Woche der Pakt noch einmal zur Debatte steht und angenommen wird, dann kann ein UN-Mitgliedsstaat Abstimmung verlangen. Die Abstimmung muss dann so sein, dass zwei Drittel der Länder der VN dem zustimmen, und dann ist der Pakt für alle UN-Mitgliedstaaten gültig. Das ist nun mal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht." Und es wird sicher mindestens einen UN-Mitgliedsstaat geben, das dann eine Abstimmung verlangt!

Kurzes Video mit Merkels Antwort (Videodauer 3Minuten)

Das heißt: Der Pakt ist dann für alle gültig, aber "natürlich unverbindlich"...

Sonntag, 2. Dezember 2018

Österreich unterschreibt den UN-Flüchtlingspakt (nicht zu verwechseln mit dem UN-Migrationspakt)!


Neben dem UN-Migrationspakt wird ein zweiter Pakt zur Unterschrift vorbereitet: Der UN-Flüchtlingspakt.

Während Österreich den UN-Migrationspakt nicht unterschreibt, gab das österreichische Außenministerium nun bekannt, dass es den UN-Flüchtlingspakt unterzeichnen wird.

Im Gegensatz zum parallel ausverhandelten Migrationspakt stimmt Österreich diesmal zu.
Im Schatten der Debatte über den umstrittenen UNO-Migrationspakt geht auch die Annahme des UNO-Flüchtlingspakts in die Zielgerade. Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist fertig und soll Mitte Dezember in der UNO-Generalversammlung angenommen werden. Österreich wird in diesem Fall zustimmen, bestätigte das Außenministerium am Freitag 30.11.2018.

Was steht im UN-Flüchtlingspakt?
➔ Siehe dazu den UN-Flüchtlingspakt 30 Seiten PDF auf Deutsch

Mittwoch, 28. November 2018

Es wird an allen Ecken und Enden gezündelt, Eskalation bei Kertsch ...

Leider sind wir die Zeitzeugen von morgen!

Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko hat nun nach dem Zwischenfall mit den russischen Grenzschutzbooten vor der Halbinsel Krim in der Straße von Kertsch am Montag 26.11.2018 ein Dekret zur Verhängung des Kriegsrechtes unterzeichnet. 

Hier das kurze Original-Video zum Zwischenfall (25.11.2018)

Das Kriegsrecht soll in der Ukraine ab diesem Montag 60 Tage bis zum 25. Januar 2019 gelten (und kann dann jederzeit verlängert werden). Formal musste das ukrainische Parlament der Entscheidung von Poroschenko noch zustimmen. Das ukrainische Parlament, die Werchowna Rada hat in einer Krisensitzung dann -wie erwartet- mit deutlicher Mehrheit von 276 Ja-Stimmen gegen 30 Nein-Stimmen für eine Ausrufung des Kriegsrechts gestimmt, es gab eine Enthaltung und 23 nicht abgegeben Stimmen. Die Werchowna Rada verabschiedete außerdem eine Resolution, mit welcher der Westen aufgefordert wird, die russische Aggression zu stoppen, der Ukraine militärische Hilfe zu leisten(!) sowie Beobachter und Kriegsschiffe in das Schwarze Meer und das Asowsche Meer zu schicken. (Ukraine - in dem osteuropäischen Land soll/sollte im Frühjahr 2019 die Präsidentenwahl stattfinden, ob das mit den jetzt ablaufenden Geschehnissen in direktem Zusammenhang steht?)

Mit der Verhängung des Kriegsrechts hat die Ukraine ihre Streitkräfte in volle Kampfbereitschaft versetzt. Zudem hatte Poroschenko noch am Sonntag die Reservisten der Streitkräfte in Bereitschaft versetzt. Die sogenannte Erste Welle der Reserve solle sich bereit halten, sagte Poroschenko in Kiew. 

Moskau reagierte auf die Schritte Kiews in der Nacht mit dem Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung des Weltsicherheitsrates der Vereinten Nationen. Russland habe um diese Sondersitzung am Montagmorgen (Ortszeit) unter dem Tagesordnungspunkt "Erhalt von internationalem Frieden und Sicherheit" gebeten, zitierte die Agentur Tass den russischen UN-Vertreter Dmitri Poljanski. ...

Sonntag, 4. November 2018

Verstößt der Migrationspakt nicht auch gegen die alte UN-Charta von 1998, Art.6 und 7 usw.?

Der Ausstieg der österreichischen Regierung aus dem UNO-Migrationspakt bewegt so manchen in die eine oder andere Richtung!

Zitat: "Wollen in Migrationsfragen selbst entscheiden!" Nach den USA, Ungarn und Österreich überlegen noch weitere Staaten  den Ausstieg aus dem UN-Migrationspakt.

Reaktion: Die UNO-Sonderbeauftragte für internationale Migration, Louise Arbour, findet die Ankündigung Österreichs, sich aus dem UNO-Migrationspakt zurückzuziehen, "extrem bedauerlich".

Doch viele fragen auch: "Verstößt die neue Migrations-Vereinbarung nicht gegen die UN-Vereinbarung von 1998, die ja noch ganz anders lautet als die, die am 10. und 11. Dezember 2018 in Marrakesch unterschrieben werden soll?

Dokumentation:
Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998  "Jeder hat das Recht zurückzukehren" ...
--> Beachten Sie den Artikel 6 und 7 und andere 

Hier zeigt sich wieder, Papier ist geduldig, Verträge und Vereinbarungen können JEDERZEIT gebrochen werden. Keine Vereinbahrung, kein Gesetz hat Bestand, schon gar nicht in der heutigen Zeit.

Artikel 1
Die in dieser Erklärung gesetzten Normen sind in allen Situationen anzuwenden, einschließlich Friedenszeiten, Situationen von Störungen und Spannungen, innerstaatlicher bewaffneter Konflikte, Situationen gemischter innerstaatlich-zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte und Situationen des öffentlichen Notstandes. Die Normen in dieser Erklärung sind unter allen Umständen verbindlich. ...

Donnerstag, 1. November 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Der Migrationspakt sieht umfassende Ansprüche von Migranten vor. Das lehnt die Regierung in ihrer "Votumserklärung" ab.

Die Bundesregierung beschließt heute im Ministerrat den Rückzug vom UNO-Migrationspakt
Wie wird das politisch konkret begründet?
Darüber gibt eine "Votumserklärung" Auskunft, die Österreich den Vereinten Nationen zukommen ließ.
In dieser Erklärung heißt es: "Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt." Österreich sei ein Rechtsstaat und halte die Menschenrechte ein, aber ein Menschenrecht auf Migration sei der heimischen Rechtsordnung fremd. Die Republik entscheide souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich.
"Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des 'Migranten' ist zurückzuweisen", heißt es weiter im Text. Vor diesem Hintergrund werden konkret 17 Punkte aus dem UN-Pakt abgelehnt, und zwar die folgenden:
  • Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant
  • Familienzusammenführung soll erleichtert werden
  • Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt
  • Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung
  • Zurverfügungstellung einer Grundversorgung
  • Zurverfügungstellung von Schulressourcen
  • Zugang zu höherer Bildung
  • Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen
  • Erleichterung von Unternehmensgründungen
  • Zugang zum Gesundheitssystem
  • Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge
  • Übernahme von Best-practices in der Integration
  • Verfolgung von Hassverbrechen
  • Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
  • Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
  • Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
  • Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen
Österreich verwahre sich dagegen, dass der UN-Migrationspakt ein bindendes Völkergewohnheitsrecht begründe oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte, wird weiters betont: "Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt."

Die für die UNO-Sitzung im Dezember geplante Stimmenthaltung Österreichs wird ebenfalls konkretisiert. Drei Punkte werden dazu angemerkt:
  • Österreich erklärt ausdrücklich den UN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.
  • Der UN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.
  • Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des UN-Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.



Mittwoch, 31. Oktober 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Die Erklärung im Wortlaut:
In einer Votumserklärung an die Vereinten Nationen begründet Österreich seinen Schritt und listet insbesondere 17 Punkte auf, die zur Ablehnung des Abkommens führten. Nachfolgend eine Dokumentation der Erklärung.

Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist zurückzuweisen.

Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

• Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant

• Familienzusammenführung soll erleichtert werden

• Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

• Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

• Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

• Zurverfügungstellung von Schulressourcen

• Zugang zu höherer Bildung

• Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

• Erleichterung von Unternehmensgründungen

• Zugang zum Gesundheitssystem

• Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge

• Übernahme von Best-practices in der Integration

• Verfolgung von Hassverbrechen

• Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)

• Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion

• Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz

• Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

• Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.

• Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.

• Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktesentstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.
Quelle ©: Rep-Österreich Aussendung
Bildquelle ©: pxabay

Samstag, 29. September 2018

Nur ein grundlegendes Umdenken der Menschheit kann die Erfordernisse von 6 bis 7 Milliarden Menschen (oder sogar mehr) erfolgreich gewährleisten.

Wussten Sie? Die menschliche Weltbevölkerung ist in den letzten 50 Jahren von 2 Milliarden auf über 6,5 Milliarden angestiegen. Dieser Planet konnte/könnte 2 Milliarden Menschen bequem versorgen, bei 6,5 Milliarden sieht das schon anders aus. Nur ein grundlegendes Umdenken der Menschheit kann die Erfordernisse von 6 bis 7 Milliarden Menschen (oder sogar mehr) erfolgreich gewährleisten. 



Alleine die Versorgung mit Lebensmittel, Wohnraum und Energie stellt uns vor große Probleme. Es ist auch kein Geheimnis, dass immer mehr Menschen auf diesem Planeten immer weniger Rohstoffen gegenüber stehen.

Umsiedlungsmaßnahmen, können die Probleme genauso wenig lösen wie die von UNO-Seite empfohlene ("angeordnete") Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration. 
Nur eine gute Verteilung der Menschheit auf den ganzen Planeten (also auch in Afrika ...) kann uns helfen die Probleme zu beseitigen. Was u.a. Not tut sind wichtige wirtschaftliche und technische Hilfestellungen, und natürlich das beenden von Kriege, Terror und Zerstörung. Der Mensch sollte schnellsten lernen als Spezies erwachsen zu werden.

Bleibt alles beim alten, werden in naher Zukunft gewaltige Probleme entstehen. Der Lebensstandard wird schnell (auch bei uns in Europa) absinken, 
Wir müssen dort tätig werden wo die Not am größten ist, nicht die Notdürftigen umsiedeln sondern vor Ort wirksam und langfristig helfen. Nur so kann eine stätig wachsende Erdbevölkerung richtig und nachhaltig versorgt werden. Wir müssen aufhören große Mengen von Steuergelder in Militärausgaben zu stecken und dafür mit diesen Geld für Lebensmittel, reines Wasser, medizinische Versorgung, Wohnraum, Energie und Bildung sorgen. Und das dort wo all das fehlt. Wir können uns als Menschheit nicht leisten das große Landstriche (große Teile von Kontinenten) entvölkert sind. Es bringt keinen Nutzen wenn 7 Milliarden Menschen auf kleinen Raum zusammengedrängt leben wollen, auf kleinen Raum der nicht ausreichend Lebensmittel Produzieren kann. Daher müssen wir jetzt Maßnahmen ergreifen. 

Und natürlich müssen wir strikt NEIN zu Krieg und Aggression sagen. Mit nur 33% der weltweiten Rüstungsausgaben könnte die Hunger- Umwelt- und Wirtschaftsprobleme der Welt auf einmal gelöst werden! Bedenkt man dabei noch, dass die Rüstungsausgaben von den Steuergeldern der Bürger bezahlt werden und dass die Mehrheit der zahlenden Bürger keinen Krieg und keine Aufrüstung wollen, zeigt sich wie die Welt funktioniert. Nur einige wenige Konzerne verdienen daran, dass die Welt ständig aufrüstet und auch Krieg führt.  

Ja, zu vernünftiger durchdachter Hilfe. Wir müssen die Hilfe so gestalten, dass nicht nur einige wenige Organisationen von den Spendengelder und Spenden sehr gut leben können, dass Schlepper Geld mit dem Elend der Armen verdienen, wir müssen für eine effiziente Hilfe zur Selbsthilfe sorgen. Doch zu vielem müssen wir nein sagen lernen, zu der Manipulation von einigen Konzernen, Hilfsorganisationen und Politikern die uns glauben lassen wollen dass sie die Lösung für die komplexen Probleme der Welt und der Weltbevölkerung parat haben. Selbst denken ist hier gefragt. Selbst denken sollte eine langsam erwachsen werdende Menschheit dringend lernen.
Quelle: UNIQ-Net Team
Bildquellen©: pixabay u.a.

Freitag, 28. September 2018

Am 11. Dezember 2018 ist es soweit, wie wird bei uns entschieden?

Am 11. Dezember 2018 soll in Marokko der Global Compact on Migration der Vereinten Nationen unterzeichnet werden. Der Migrationspakt soll eine „geordnete und reguläre Migration“ gewährleisten.


Viele halten dieses Abkommen für sehr gefährlich! Angesichts der Brisanz des Abkommens formiert sich nun auch Widerstand in Österreich. Einige fragen: Wie wird die österreichische Regierung (ÖVP und FPÖ) entscheiden, beugt sie sich dem Druck durch die UNO und einigen EU Ländern? Ist das Abkommen als gut, oder schlecht zu bewerten? Bringt es Vorteile, oder nur noch mehr Chaos? Schon die nächsten Monate - vor allem ab 2019 - werden zeigen, wie es in Österreich und in der EU weiter geht!

Freitag, 17. August 2018

📌 Dirk Müller - Internetzensur führt zu faschistischer Meinungsdiktatur

Es ist traurig, dass man über so etwas heute (2018) überhaupt sprechen muss!

Meinungsfreiheit

Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UNO) schützt das Recht jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Rechts, seine Meinung zu verbreiten und die Meinungen anderer zu hören. Damit verbietet Artikel 19 eine staatliche Zensur.

Darüber hinaus schützt Artikel 19 als Bestandteil der Meinungsbildungsfreiheit die Informationsfreiheit, das Recht zur Informationsaufnahme. Artikel 19 gewährleistet den Informationszugang weltweit, verbietet also die Abschottung eines Staates etwa im Bereich der Informationssuche über das Internet. Artikel 19 gebietet dagegen den Staaten nicht, freien Zugang zu allen dem Staat vorliegenden Informationen zu gewähren.

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist allerdings nur im Rahmen der anderen Menschenrechte geschützt. Sie findet daher ihre Grenze, wenn sie die Ehre anderer Menschen verletzt, oder zur Verletzung ihrer körperlichen Integrietät oder ihrer Freiheit aufruft. Rassismuns und Gewaltverherrlichung ist damit von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt.

Ausführlicher umschrieben und verbindlich geschützt wird das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 19 des UN-Zivilpaktes.


Bildquellen: UNO

Montag, 16. Juli 2018

UN-Staaten einigen sich auf Entwurf für weltweiten Migrationspakt – USA außen vor

Kurt notiert!
Erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen haben sich alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme der USA auf den Entwurf für einen weltweiten Migrationsvertrag geeinigt. Die UN-Vollversammlung beschloss am Freitag in New York den Text für den “Globalen Pakt für Migration”. Das Dokument soll Grundsätze für den Umgang mit Flüchtlingen und Migranten festlegen und offiziell bei einer Konferenz am 10. und 11. Dezember 2018 in Marokko unterzeichnet werden. Hier das UN-Papier als PDF […]

Lesen Sie weiter: LINK

Sonntag, 1. Juli 2018

Vereinte Nationen fordern einen Bevölkerungsaustausch (Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration) in der Europäischen Union

Zum Nachdenken: Viele wollen das Untenstehende und das PDF der UNO-Untersuchung sicher nicht wahrhaben und vor kurzer Zeit hätte man diesen Text noch als Verschwörungstheorie abgetan. 

Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration das sind Worte die man sich heute merken muss. Von den Vereinten Nationen (UNO) wurden zwei Regionen untersucht: Europa und die Europäische Union (EU) und ganz besonders wurden bei der Untersuchung acht Länder in Augenschein genommen. Die genauer untersuchten Länder sind Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, die Republik Korea, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten (USA).

5 Seiten PDF, zum Downloaden und lesen!
Das Ergebnis der UNO-Untersuchung soll eine überaus notwendige Bestandserhaltungs-migration aufzeigen. Die Vereinten Nationen fordern für die EU-Länder wie Deutschland (natürlich auch Österreich) für Frankreich und Italien einen Erhöhung der Bevölkerungszahl was nach und nach auch einen "Bevölkerungsaustausch" bzw. mindestens einer Parallelgesellschaft gleich kommt. Die von den Vereinten Nationen angedachten Migrationsströme sollen zum großen Teil aus Nahost und Nordafrika kommen. Die Flüchtlingsströme und die Masse der Asylanträge aus den Nahost-Kriegsregionen wie auch die reinen Wirtschaftsflüchtlinge die derzeit  in Europa einwandern möchten, ist durch verschiedene Kräfte wie z.B. auch die vereinten Nationen schon von langer Hand vorgeplant worden. Natürlich geht es bei dem Projekt nicht zwingend um Integration der neu ankommenden Menschen, sondern um ein mehr oder weniger reibungslos ablaufendes Nebeneinander. Auch die religiösen Hintergründe spielen bei der UNO-Untersuchung keine wichtige Rolle. Es geht dabei vor allem -und wie wir noch sehen werden- (wie immer) um Weltwirtschaftliche Interessen. (Die Zusammenfassung des PDFs der UNO direkt vom UNO-Server: Direktlink) ... 

Was der Allgemeinheit zumeist unbekannt ist.
In dem jetzt erst außerhalb -enger Kreise- bekannt gewordenen UN-Bericht "Replacement Migration" (ST/ESA/SER A./206) zur Bevölkerungsabteilung der UN (UN Population Division) aus dem Jahr 2001 wird die Öffnung Deutschlands für die enorme Zahl von 11,4 Millionen Migranten gefordert, auch wenn das innerhalb Deutschlands zu sozialen Spannungen ("rise to social tensions") führen werde.

Die Vereinten Nationen: Ein zu erwartender Widerwille, Widerstände und eventuell sogar "Kampf" von Seiten der ansässigen (z.B. deutschen, italienischen, französischen ...) Bevölkerung  bei Bestandserhaltungsmigration sei jedoch anfangs zu erwarten. Doch es geht letztendlich vor allem darum, ein entsprechendes Wirtschaftswachstum zu erzielen. Weltweit wird dieses von den Vereinten Nationen gesetzte und unterstützte Ziel von entsprechenden Wissenschaftlern, Politikern, Beamten und den Massenmedien vorangetrieben. Auch wenn es von der UNO nur intensiv vorgeschlagen wird, arbeiten die Wirtschaft und auch viele Politiker an der Verwirklichung dieses Planes.

Zum Beispiel: Der Präsident der zur UN gehörenden Weltbank Herr Yong Kim, hat erst im Oktober 2015 dazu verkündet, dass die geplante Bestandserhaltungsmigration in Europa ein starker Motor des zukünftigen Wirtschaftswachstums werde wird ("engine of economic growth") man muss mit allen Mitteln die Weltwirtschaft stärken. Aber auch unsere Politiker, -darunter deutsche und österreichische- erklären uns immer wieder, dass die ankommenden Flüchtlinge unsere Wirtschaft wieder in Schwung bringen werden.

Und es sind viele, die die Weltwirtschaft ankurbeln sollen: Die deutsche Regierung erwartet (nach neuesten Schätzungen) bis Ende 2016 in Deutschland bis zu zehn Millionen Asylsuchende aus Nahost und Nordafrika. Auch rechnet die deutsche Bundesregierung derzeit (Stand November 2015) dass bei jedem Asylanten noch mindestens zwei Familienmitgliedern später nachkommen werden.

Heute schätzt man, dass bis zum Jahr 2050 mindestens 25 Millionen weitere Migranten nach Deutschland kommen werden. Die Zahlen für Österreich sind der geringeren Bevölkerung und Landesgröße entsprechend, weniger. Die Vereinten Nationen nennen diesen Prozess wie schon oben bemerkt "Replacement Migration" (= Ersatzmigration). Dabei werden Völker auf Wunsch und mit dem Segen der UN einfach von nach und nach ersetzt. Damit das alles leicht finanziert werden kann, gibt es schon einige praktische Vorschläge: 
  1. Die Deutschen, Österreicher etc. sollen das derzeitige Renten- Eintrittssalter im ersten Schritt auf 70 oder 72 und im zweiten Schritt auf 77 oder 80 Jahre hochsetzen. 
  2. Verschiedene Steuer- und Aufgabenmodelle (z.B. eine Art Solidaritätsabgabe)werden angedacht. 
  3. Das Steuersystem der einzelnen Länder in der EU soll straffer angezogen werden.
  4. Auch über Kürzung einiger Sozialleistungen wird immer wieder nachgedacht.
Egal wie man die Sachlage heute sehen will, es liegt vor allem in Interesse der internationalen Konzerne dass es in der EU zu einem Zuwachs der Bevölkerung kommt und dadurch auch zu einem Zuwachs von neuen Käufern. Dabei ist es auch nicht wichtig, ob diese neu eingewanderten Personen einer Arbeit nachgehen, oder nachgehen können. Wichtig ist, dass sie die Kaufkraft der Bevölkerung stärken und dass der Staat die Hilfestellungen für diese Menschen in vielen Bereichen finanziert. Die anlaufenden und fortschreitende Asyl-Industrie (siehe auch Buch-Link)ist der erste sichtbare Profit vieler Unternehmer und Internationaler Konzerne. Viel Geld verdienen und reich werden mit Armut!

Um dieses Projekt der Vereinten Nationen leichter und mit weniger starken Widerstand der alten Bevölkerung durchführen zu können, wurden auch die vielen Überwachung- und Kontrollsysteme (wie Vorratsdatenspeicherung, Überwachung von Handy, Emails, Fax, Post, Skype, Facebook, Twitter, Google etc. Überwachung von Kreditkartenzahlungen und Kontobewegungen) eingeführt.
Das Chippen mit RFID-Chips und die Beseitigung von Bargeld wie z.B. in Schweden schon geschehen >siehe Bericht< sind nur weitere angedachte Maßnahmen um die offiziell "notwendigen" Kontrolle der Bevölkerung für die problematische Übergangsphase der Ersatzmigration für die Politiker und Beamten zu erleichtern. Es geht dabei nicht wie immer behauptet um Maßnahmen zur Terrorbekämpfung.

Der Mensch hat von Natur aus Angst vor der Wahrheit.
Wer die Hintergründe kennt (bzw. wenigstens einen Teil der Hintergründe) versteht die heute stattfindenden Geschehnisse, die politischen Entscheidungen, wie auch die noch kommenden Entscheidungen besser. 

Jeder kann heute nachlesen(zumeist leider nicht in den Massenmedien), welche Pläne global verfolgt werden. Das alles was wir heute sehen -und viele den Kopf schütteln lässt- ist Ergebnis einer von langer Hand vorbereiteten, zielgerichteten Politik und unterstützender Pressearbeit. 

Doch wenigstens kann der Informierte sagen: "Ich bin vorbereitet auf das, was da auf uns zukommt!" Ohne dabei erschrocken und zu überrascht zu sein. Kommt es weniger intensiv ist es gut, kommt es so wie es derzeit aussieht, ist man eben vorbereitet und es entstehen weitaus weniger Stress, Ängste und Depressionen. Man kann FÜR SICH mental vorausblickend gegensteuern, und man kann zu einigen Dingen -da man ja vorbereitet ist- einfach NEIN sagen. Wer etwas voraus weiß kann ganz anders sein Leben und seine geschäftlichen Aktivitäten planen als jemand der durch die Geschehnisse unvorbereitet überrollt wird. Mentale Stärke ist immer ein Garant auch Krisenzeiten gesund und ohne große Verluste zu überstehen.

Der Türkei-EU-Deal soweit er bekannt ist!
Dazu kommt die nun vereinbarte Abschaffung der Visapflicht ab Oktober 2016, Zahlung von drei Milliarden Euro an die Türkei. Die 3 Milliarden Euro sind dann jährlich neu fällig. Die Türkei tritt dem Vernehmen nach dafür ein, dass die drei Milliarden Euro jährlich gezahlt werden. Und eine Beschleunigung der EU-Beitrittsverhandlungen ist der Türkei ebenso in Aussicht gestellt worden.
Die EU-Politiker setzen sich mit diesen Beschluss über die vorhandenen Defizite der Türkei bei der Rechtsstaatlichkeit, Religionsfreiheit und bei der Pressefreiheit einfach hinweg.
Dazu kommt: Auch eine Umsiedlung von Syrische-Flüchtlinge von der Türkei in die EU wurde klamm heimlich vereinbart.
Indessen (5. Dezember 2015) muss sich die EU laut ORF-Bereicht bereitet machen, künftig auch aus der Türkei syrische Flüchtlinge nach Europa umzusiedeln! Welch ein Abkommen!

DER UNO-PLAN, DER PLAN DER WELTWIRTSCHAFT (DER INTERNATIONALEN KONZERNE), WIRD WEITER MIT ALLEN MITTELN DURCHGEFÜHRT. DAS ZEIGT AUCH DER NEUE TÜRKEI-EU-DEAL!
Quellen: Vereinte Nationen (UNO), Wikipedia, Eggetsberger-Ino-Blog, u.a. ORF - ZIB
UNO-Zusammenfassung: PDF-Direktlink

Siehe dazu auch den Wunsch/Empfehlung des IWF (2015)
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Weiterführende Links:
http://passblue.com/2013/01/29/dodging-international-migration-at-the-united-nations/ 
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Das könnte Sie auch interessieren:
Stefanie von Berg (Grüne Partei) sagt: „Ich bin der Auffassung, dass wir in 20, 30 Jahren gar keine ethnischen Mehrheiten mehr haben in unserer Stadt (= Hamburg).“ Sie bezeichnet dies dann als „superkulturelle“ Gesellschaft und betont noch: „Das ist gut so!“  Link- inkl. Video

Donnerstag, 21. Juni 2018

USA treten aus UN-Menschenrechtsrat aus


Kurz Notiert: UNO - die USA wenden sich von der internationalen Gemeinschaft ab: Das Land verlässt den UN-Menschenrechtsrat. Dieser sei eine "Jauchegrube der politischen Voreingenommenheit".

Israel unterstützt US-Austritt aus dem Menschenrechtsrat
Der Rückzug der USA aus dem UN-Gremium löst weltweit Kritik aus. Israel hingegen lobt den Schritt: Der Rat sei "antiisraelisch und feindelig", sagte Benjamin Netanjahu.

Eines ist sicher, die Welt verändert nun sehr sich ...



Die amerikanische UNO-Botschafterin Nikki Haley warf dem Rat auch vor, eine israelfeindliche Haltung zu vertreten. Hier alle weiteren Infos: http://orf.at/stories/2443758/2443744/



Samstag, 14. April 2018

Die Lage spitzt sich weiter zu ...

Die "Weltpolizei" USA, Frankreich und Großbritannien haben in der Nacht zum Samstag Lager und Forschungseinrichtungen von Chemiewaffen in Syrien beschossen.

Typische Bild Überschriften
US-Präsident Trump spricht von gezielten "Präzisionsschlägen". Ziele waren vor allem Anlagen, die im Zusammenhang mit der Produktion von Chemiewaffen stehen sollen. Der Angriff gilt als Vergeltungsschlag für den angenommenen syrischen Einsatz von Chemiewaffen vor etwa einer Woche gegen die eigene Bevölkerung.

Russland Präsident Putin: US-geführte Anschläge in Syrien ohne UNO-Mandat verletzen Völkerrecht. Russland beruft nach dem nächtlichen Raketenangriff der USA, Großbritanniens und Frankreich auf Syrien eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrates ein.

Bundesregierung äußert sich - Kanzlerin Merkel: Unterstützen Militäreinsatz gegen Syrien!
Die Bundesregierung hat sich hinter die westlichen Angriffe auf Syrien gestellt. "Der Militäreinsatz war erforderlich und angemessen, um die Wirksamkeit der internationalen Ächtung des Chemiewaffeneinsatzes zu wahren und das syrische Regime vor weiteren Verstößen zu warnen", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Samstag in Berlin.

Wir können jetzt nur hoffen, dass Moskau besonnener reagiert als Washington, London und Paris und die angedrohten „Konsequenzen“ nicht zu einer weiteren gefährlichen Eskalation führen.
Anm.: Wir freuen uns das Österreich neutral ist!
Quellen: Div. News, Focus, 
Quelle Anm.: Eggetsberger-Info 
Bildquelle ©: Bild-Zeitung

Dienstag, 27. März 2018

Vereinte Nationen bereiten weltweite Pakte zu Flüchtlingen und Migration vor, Unterzeichnungsdatum am 10./11. Dez. 2018

Darüber kann man nachdenken!


Verabschiedung noch in diesem Jahr (Dez. 2018) geplant: Die nationalen Spielräume werden enger, so die Befürworter der Pakte
Von der hiesigen Öffentlichkeit und den Medien eher wenig beachtet, bereiten die Vereinten Nationen (UN), unterstützt von zahlreichen Organisationen, derzeit zwei weltweite Verträge zum Umgang mit Flüchtlingen und Migranten vor. Sie sollen noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Es wird sich nicht um im völkerrechtlichen Sinne verbindliche Abkommen handeln, sondern um sogenannte soft laws, also Absichtserklärungen, Leitlinien. Die UN-Gesandte der USA, Nikki Haley, machte allerdings bereits Ende 2017 deutlich, dass ihr Land sich an dem weiteren Prozess zum Global Compact nicht beteiligen werde:
Der globale Ansatz in der New York Erklärung ist nicht mit der Souveränität der USA zu vereinbaren.

Nikki Haley

*Auch Ungarn weigerte sich dieses Vereinbahrung zu unterzeichnen! Wie sich z.B. Italien, Österreich und Polen entscheiden werden ist zur Zeit noch offen.

Die 193 UN-Mitgliedstaaten hatten sich am 19. September 2016 auf dem Gipfel für Flüchtlinge und Migranten in ihrer New Yorker Erklärung (New York Declaration) darauf geeinigt, bis Ende 2018 die zwei neuen Rahmenwerke zu erarbeiten.
Ein "Globaler Pakt zu Flüchtlingen" (Global Compact on Refugees) bezieht sich auf Menschen, die den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen, und soll zu einer verbesserten (u.a. finanziellen) Unterstützung der Hauptaufnahmeländer von Flüchtlingen sowie mehr international koordinierten Maßnahmen bei großen Fluchtbewegungen beitragen. Er wird im September 2018 der UN-Generalversammlung vorgelegt.
Ein "Globaler Pakt zu sicherer, geordneter und regulärer Migration" (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) knüpft unter anderem an die im September 2015 verabschiedete UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung an, die 17 Ziele formulierte (Sustainable Development Goals, SDGs), und soll umfassende Prinzipien für eine verstärkte Kooperation in der internationalen Migrationspolitik enthalten.
Erste Entwürfe für beide Pakte vom 31. Januar bzw. 5. März 2018 liegen vor. Der Migrations-Pakt soll plangemäß am 10./11. Dezember 2018 auf einer Konferenz in Marokko angenommen werden. ...