Die Zahl der geregelten Gewerbe sinkt von 80 auf 75.
Keinen Befähigungsnachweis benötigt man künftig für die Arbeitsvermittlung und für die Herstellung von Kosmetika. Für die freien Gewerbe – darunter befinden sich auch das Biofeebacktraining und der Energetiker – kommt die sogenannte Single License, mit der jedes freie Gewerbe ausgeübt werden kann.
In den freien Gewerben kann man nun bis zu 30 Prozent des Jahresumsatzes in einem anderen freien Gewerbe erwirtschaften. Neben der Modernisierung im freien Bereich sei es zu vielen Verbesserungen für Unternehmer gekommen – vor allem im Betriebsanlagenrecht. Mit der Kostenbefreiung bei der Anmeldung gibt es eine weitere Verbesserung für Unternehmer. Gratis sind künftig (ab Mai 2018) An- und Ummeldungen von Gewerben. Auch Gisa-Auszüge und das Anlageverfahren verursachen keine Kosten mehr.
Das neue Gesetz bzw. die Änderungen werden aber erst im Mai 2018 in Kraft treten.
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28. Juni 2017