Sonntag, 24. September 2017

Laut einer EU-Bestimmung, dürfen Flüchtling nicht kriminalisiert oder vorverurteilt werden, daher dürfen deren Fingerabdrücke nicht (wie bei jedem EU-Bürger) mit der internationalen Datenbank für Straftäter abgeglichen werden.

Dieser Bereicht ist leider kein Fake-News-Artikel sondern bitterer Ernst!

Axtattacke auf Frau - Flüchtling in Wien als Schwerverbrecher entlarvt
Symbolbild: pixabay
Ein Fahndungserfolg der Exekutive in Wien: Wie die Tageszeitung "Krone" erfuhr, gelang es Cobra-Beamten am Dienstagnachmittag, einen international gesuchten 39 Jahre alten Somalier, der im Vorjahr seine Ehefrau in Schweden mit einer Axt angegriffen hatte - das Opfer überlebte den Mordversuch nur knapp -, im Bezirk Favoriten festzunehmen. Der dringend Tatverdächtige hatte Anfang des Jahres in Österreich seinen positiven Asylbescheid erhalten und lebte seither unbehelligt in Wien.

Der mutmaßliche Täter hatte Anfang Juni des Vorjahres im schwedischen Torpsbruk seine Ehefrau auf brutalste Art zu ermorden versucht: Mit einer Axt war der Somalier auf die Frau losgegangen, schlug mehrfach auf sie ein und fügte ihr schwerste Verletzungen zu. Erst als die Kinder aufwachten, ließ der Angreifer von ihr ab. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.

Nach der blutigen Attacke tauchte der Verdächtige unter - und in Österreich knapp einen Monat später, im Juli 2016, als Flüchtling wieder auf. Ohne Papiere, dafür mit neuem Geburtsdatum und auch Alter. Gleich um zehn Jahre hatte sich der Verdächtige jünger gemacht.
Aus Angst um sein Leben sei er aus Somalia geflohen, über das Mittelmeer, seine Papiere wurden ihm weggenommen - so die Leidensgeschichte, die Aden Tarapi den heimischen Asylbeamten auftischte. ...


Trotz Fingerabdrücken schwierige Ermittlungsarbeit
In der Zwischenzeit suchten Interpol und auch Europol fieberhaft nach dem Axtangreifer. Zwar waren von diesem Fingerabdrücke am Tatort gefunden worden, doch eine Möglichkeit zum Abgleich gab es nicht. In Schweden war der Gesuchte nie in einem Asylverfahren, weshalb er in der europäischen Datenbank erst gar nicht auftauchte.

Und auch im Zuge seines gestellten Asylantrages in Österreich, bei dem Khadar Musa A. (wie er tatsächlich heißt) seine Fingerabdrücke abgeben musste, kam es zu keiner Übereinstimmung.
Der Grund: Laut einer EU-Bestimmung, wonach ein Flüchtling nicht kriminalisiert oder vorverurteilt werden darf, dürfen dessen Fingerabdrücke nicht mit der internationalen Datenbank für Straftäter (wie bei jedem EU-Bürger) abgeglichen werden - was vom heimischen Innenminister in Brüssel schon mehrfach kritisiert wurde. 

Im Jänner erhielt der Verdächtige dann in Österreich seinen positiven Asylbescheid, war damit anerkannter Flüchtling und hatte sogar bereits eine neue Freundin an seiner Seite, mit der er sich ein neues Leben aufbauen wollte.

Cobra-Einsatz und Festnahme in Favoriten
Am Dienstag holte dann doch die Vergangenheit den Somalier trotz all seiner Verschleierungsversuche wieder ein: Dank akribischer Ermittlungsarbeit konnte der Verdächtige in seiner Grundversorgungswohnung im Bezirk Favoriten ausgeforscht und am frühen Nachmittag von der Cobra gestellt und festgenommen werden.
Quelle ©: Kronenzeitung (alle Rechte by Kronenzeitung)
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Bildquelle/Symbolbild ©: pixabay