Entscheidungen abhängig von entsprechender Hirnaktivität! |
Genauso wird nach neuen Forschungen an der Vanderbilt University die Arbeit auch in Gehirn aufgeteilt. 66 Studenten wurden zu Tests herangezogen, die der Psychologe Joshua Buckholz leitete. Die 66 Student bekamen fiktive Fälle vorgelegt, in denen ein „John“ Verbrechen unterschiedlicher Schwere begangen hatte – vom Diebstahl bis hin zum Mord –, bei der Hälfte der Fälle wurden zusätzlich auch noch mildernde Umstände angeführt.
Entscheidenter Hirnbereich! |
Diese Laboruntersuchung zeigt: Schuldfrage und Strafmaß sind entkoppelte Entscheidungen. In den Labortests beobachte Prof. Buckholz nicht nur die Gehirne seiner Testpersonen, sondern er manipulierte die Gehirnaktivität einiger Probanden auch zusetzlich, Buckholz dämpfte die Aktivität des DLPFC stark – dies bewerkstelligte er durch ein altbekanntes Mittel, durch elektrische Überaktivierung mit Magnetstimulation über an den Kopf angelegte Magnetspulen. Bei den Probanden der Kontrollgruppe gab es nur eine Placebo-Stimulation. Es zeigte sich: Das Ausschalten des dorsolateralen präfrontalen Cortex änderte an den Urteilen über die Schuldfrage nichts.
Aber, und das ist bemerkenswert: Durch die Stimulation änderten sich die Entscheidungen über das Strafausmaß: Die Urteile fielen milder aus, vor allem bei weniger schweren Verbrechen. Und die Urteile wurden weniger nach den Intentionen der Täter bewertet, sondern mehr nach dem angerichteten Schaden(!). Richter würden warscheinlich genauso urteilen! Prof. Buckholz: „Unsere Studie bringt neue Einsichten darüber, wie Gehirne mit Entscheidungen (auch Schuldfragen und über entsprechendes Strafausmaß) umgehen, also Entscheidungen wie sie Richter jeden Tag treffen müssen. Ob Richter durch eine entsprechende Stimulation gerechtere Urteile fällen würden, ist noch offen. In absehbarer Zeit wird die Magnetstimulation aber sicher nicht in unsere Gerichtssäle Einzug halten.
Quelle: Volume 87, Issue 6, p1369-1380/
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