Erwachsene, die in der Kindheit traumatische Erfahrungen gemacht haben, weisen eine verminderte Stressresistenz auf, haben Forscher herausgefunden. Immer wieder liest man von Vergewaltigungen, und Missbrauchsfällen bei denen die Täter (aus dubiosen Gründen) nur eine sehr geringe Strafe bekommen. Die Argumentation der Richter ist: "Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt!" (Siehe z.B.: Link oder Link).
Doch die Wirklichkeit sieht ganz anders aus.
Wer im Kindesalter traumatische Erfahrung macht, ist als Erwachsener anfälliger für psychische Krankheiten, aber auch für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, gastrointestinale Störungen, Diabetes und Krebs (von wegen gut weggesteckt!).
Ein möglicher Grund dafür: Frühe Stresssituationen, Ängste, Panik können Effekte auf das Gehirn, den Stoffwechsel und das Immunsystem haben, die diese Erkrankungen begünstigen. In einer deutschlandweiten Umfrage gaben rund 28 Prozent der befragten Erwachsenen an, mindestens eine Form der Misshandlung in ihrer Kindheit erfahren zu haben. Ähnlich sehen die Zahlen auch in anderen EU-Ländern (auch in Österreich) aus, von den neu eingewanderten Kindern (Flüchtlinge) ganz zu schweigen. Denken Sie nur was hier am Weg und in den Heimen geschieht, denken Sie dabei auch an die (eigentlich in Europa illegalen) Kinderehen.
Wir glauben an die Kraft des menschlichen Geistes. Neues aus Forschung, Politik und dem IPN / Eggetsberger-Labor, Wissenschaftsbeiträge, PEP-Center Veranstaltungen, Seminare, Ausbildung, Training ... Unsere Informationsangebote, Bücher, Texte, Videos werden von uns frei und kostenlos, ohne lästiges Einblenden von Werbung angeboten.
Posts mit dem Label Gericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Gericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Samstag, 4. Januar 2020
Freitag, 23. August 2019
Nackt duschen? Nein, Danke! – Verwaltungsgericht Halle gibt muslimischer Schülerin Recht ... Religion, Gesetze, Deutschland ...
Kurz notiert
Religionszugehörigkeit kann einige Möglichkeiten eröffnen die andere nicht haben!
Eine muslimische Grundschülerin empfand das als Verletzung ihrer religiösen Rechte – das Verwaltungsgericht Halle Recht erlaubt es ihr nun, ihre Badesachen anzubehalten.
In einer Presseerklärung hat das Verwaltungsgericht Halle an der Saale am Mittwoch (21.8.2019) die wesentlichen Erwägungen dargelegt, die hinter seiner kürzlichen Entscheidung standen, im Eilverfahren einer Grundschülerin muslimischen Glaubens das Recht zuzubilligen, die Haus- und Badeordnung des städtischen Bades zu ignorieren. Die Badeordnung untersagt es (normalerweise allen), die Duschen in Badekleidung zu betreten und zu benutzen. Dies wird mit Überlegungen zur Hygiene begründet (Anm.: d.h. Religion steht VOR Hygiene Vorschriften). Im Rahmen des Schwimmunterrichts, der Teil des Lehrplans an der Grundschule ist, die das Mädchen besucht, hätte die Schülerin dementsprechend in unbekleidetem Zustand die Duschen benutzen müssen.
Dies jedoch hatte sie abgelehnt. Als Begründung führte in diesem Zusammenhang religiöse Gründe an. Unter Berufung auf Stellen aus dem Koran erklärte sie, dass es nach ihrer Glaubensüberzeugung nicht erlaubt sei, sich vor anderen Personen, die nicht zur Familie gehören, nackt zu zeigen.
ZU BEACHTEN!
--> Das Verwaltungsgericht stellte auf die individuelle Glaubensüberzeugung als schutzwürdiges Rechtsgut ab.
Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG dem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden. Die Glaubensfreiheit sei als Teil des grundrechtlichen Wertesystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bezogen. Das Gericht sieht keine Grundlage für Einschränkungen der religiöser Rechte
Sie umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden.
Religionszugehörigkeit kann einige Möglichkeiten eröffnen die andere nicht haben!
Eine muslimische Grundschülerin empfand das als Verletzung ihrer religiösen Rechte – das Verwaltungsgericht Halle Recht erlaubt es ihr nun, ihre Badesachen anzubehalten.
In einer Presseerklärung hat das Verwaltungsgericht Halle an der Saale am Mittwoch (21.8.2019) die wesentlichen Erwägungen dargelegt, die hinter seiner kürzlichen Entscheidung standen, im Eilverfahren einer Grundschülerin muslimischen Glaubens das Recht zuzubilligen, die Haus- und Badeordnung des städtischen Bades zu ignorieren. Die Badeordnung untersagt es (normalerweise allen), die Duschen in Badekleidung zu betreten und zu benutzen. Dies wird mit Überlegungen zur Hygiene begründet (Anm.: d.h. Religion steht VOR Hygiene Vorschriften). Im Rahmen des Schwimmunterrichts, der Teil des Lehrplans an der Grundschule ist, die das Mädchen besucht, hätte die Schülerin dementsprechend in unbekleidetem Zustand die Duschen benutzen müssen.
Der richtige Glauben kann in machen Fällen sehr helfen, besonders wenn man etwas NICHT will! |
Dies jedoch hatte sie abgelehnt. Als Begründung führte in diesem Zusammenhang religiöse Gründe an. Unter Berufung auf Stellen aus dem Koran erklärte sie, dass es nach ihrer Glaubensüberzeugung nicht erlaubt sei, sich vor anderen Personen, die nicht zur Familie gehören, nackt zu zeigen.
ZU BEACHTEN!
--> Das Verwaltungsgericht stellte auf die individuelle Glaubensüberzeugung als schutzwürdiges Rechtsgut ab.
Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG dem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden. Die Glaubensfreiheit sei als Teil des grundrechtlichen Wertesystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bezogen. Das Gericht sieht keine Grundlage für Einschränkungen der religiöser Rechte
Sie umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden.
Montag, 5. August 2019
„Facebook spioniert euch aus“ warnt Edward Snowden
Edward Snowden meldet sich zu Wort und warnt vor Facebooks Überwachungsmethoden.
Wer Social Media wie Facebook nutzt, sollte wachsam sein. Nicht nur die US-amerikanische Regierung, die deutsche Zensur, und Polizei sondern auch Facebook u.a. spioniert uns aus. Snowden weiß auch, wie man dagegen ankämpft.
Wer Social Media wie Facebook nutzt, sollte wachsam sein. Nicht nur die US-amerikanische Regierung, die deutsche Zensur, und Polizei sondern auch Facebook u.a. spioniert uns aus. Snowden weiß auch, wie man dagegen ankämpft.
Facebook, Instagram und Co.
Am 1. August 2019 hat Whistleblower E. Snowden auf Twitter geteilt, dass Facebook und andere Social Media-Plattformen darauf angesetzt sind, ihre Nutzer auszuspionieren. „In den kommenden Wochen will ich euch erklären, wie jede dieser Seiten (Facebook, Instagram, YouTube etc.) euch überwacht und Methoden zeigen, wie ihr einschränkt, wie viel sie über euch wissen.“ ...
Am 1. August 2019 hat Whistleblower E. Snowden auf Twitter geteilt, dass Facebook und andere Social Media-Plattformen darauf angesetzt sind, ihre Nutzer auszuspionieren. „In den kommenden Wochen will ich euch erklären, wie jede dieser Seiten (Facebook, Instagram, YouTube etc.) euch überwacht und Methoden zeigen, wie ihr einschränkt, wie viel sie über euch wissen.“ ...
Mittwoch, 31. Juli 2019
Websites brauchen noch eine zusätzliche Einwilligung für Like-Button von Facebook, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden
Nach Klage der Verbraucherzentrale ...
Jetzt gibt es die Entscheidung des EuGH: Websites brauchen Einwilligung für Like-Button!
Alle Website-Betreiber sind für die Erhebung von Daten mitverantwortlich und müssen die Einwilligung für Like-Button (z.B. Facebook und ähnliche Plug-ins) einholen.
Jetzt gibt es die Entscheidung des EuGH: Websites brauchen Einwilligung für Like-Button!
Alle Website-Betreiber sind für die Erhebung von Daten mitverantwortlich und müssen die Einwilligung für Like-Button (z.B. Facebook und ähnliche Plug-ins) einholen.
Auf Internet-Nutzer dürfte jetzt ein weiterer Einwilligungs-Klick (neben der Cookie Einwilligung) für einen Aufruf diverser Websites zukommen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29.07.2019 entschieden, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die Zustimmung der Nutzer dazu einholen, bevor die Website benutzt wird.
Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig, betonten die Richter. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Instagram, WhatsApp, Twitter, LinkedIn oder Online-Werbefirmen betroffen sein.
Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig, betonten die Richter. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Instagram, WhatsApp, Twitter, LinkedIn oder Online-Werbefirmen betroffen sein.
Der Like-Button überträgt IP-Adresse & viele andere persönliche Daten
Der "Like"-Button von Facebook überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wird, oder der Nutzer überhaupt einen Facebook-Account hat(!). Anm.: Mit dem durch den Like-Button unbemerkt übertragenen Daten kann (und wird auch) ein Verhaltensprofil, das tief in die Persönlichkeit des Seitenbesuchers hineinreicht, erstellt werden. So erhalten Facebook und andere nicht nur Ihre IP-Adresse, sondern auch noch welche Seiten Sie täglich besuchen, wann Sie die Seiten besuchen, welchen Webbrowser sie benützen, ob Sie die Seite mittels Pc, Tablet, Smartphone besucht haben. So erkennt man schnell Ihre Vorlieben und Interessen, und kann Sie für gezielte Werbung durchleuchten. (Mitunter ist eine Verknüpfung mit Ihrer Handynummer und dem jeweilige Bewegungsprofil möglich!) ...
Samstag, 29. Juni 2019
📌 Gericht: Drohnenabschuss über eigenem Garten legal
§ = Persönlichkeitsrechte verletzt!
Wer eine Kameradrohne über dem eigenen Garten sichtet und sich von ihr belästigt fühlt, darf sie abschießen. Das hat ein Gericht in der deutschen Stadt Riesa unweit von Dresden entschieden, nachdem ein Drohnenpilot einen Hausbesitzer geklagt hatte, der sein Fluggerät mit dem Luftdruckgewehr vom Himmel geholt hat. ...
Wer eine Kameradrohne über dem eigenen Garten sichtet und sich von ihr belästigt fühlt, darf sie abschießen. Das hat ein Gericht in der deutschen Stadt Riesa unweit von Dresden entschieden, nachdem ein Drohnenpilot einen Hausbesitzer geklagt hatte, der sein Fluggerät mit dem Luftdruckgewehr vom Himmel geholt hat. ...
Kamera-Drohnen verletzen Persönlichkeitsrechte
Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass der Pilot mit dem Überflug die Persönlichkeitsrechte des Gartenbesitzers und seiner Familie verletzt habe. Wer in den privaten Bereich - also auch in einen abgezäunten Garten - eindringe, verletze mit dieser „Ausspähung“ die Privatsphäre. Beim Drohnenflug komme erschwerend hinzu, dass die Person in aller Regel nicht damit rechnet, von oben abgelichtet zu werden.
Für den Drohnenpiloten wird die Aktion nun doppelt teuer. Einerseits bleibt er auf dem Schaden an der Drohne sitzen, weil der Abschuss vom Gericht als legal eingestuft wurde. Andererseits ist ein Verfahren gegen ihn anhängig, weil er sich wegen des möglichen Überflugs des Grundstücks und der damit einhergehenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte selbst angezeigt hat.
Österreich
Kameradrohnen über Privatgrundstücken sind auch in Österreich höchst problematisch, heißt es seitens der Datenschutzbehörde. Sie hält auf ihrer Website fest: „Drohnen sind eine neue Technologie, aber es lässt sich sagen, dass bestehende rechtliche Regeln für Videokameras auf Drohnen anwendbar sind. Danach ist die Videoüberwachung von öffentlichem Grund oder Privatgrund anderer Personen nicht zulässig.“
Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass der Pilot mit dem Überflug die Persönlichkeitsrechte des Gartenbesitzers und seiner Familie verletzt habe. Wer in den privaten Bereich - also auch in einen abgezäunten Garten - eindringe, verletze mit dieser „Ausspähung“ die Privatsphäre. Beim Drohnenflug komme erschwerend hinzu, dass die Person in aller Regel nicht damit rechnet, von oben abgelichtet zu werden.
Für den Drohnenpiloten wird die Aktion nun doppelt teuer. Einerseits bleibt er auf dem Schaden an der Drohne sitzen, weil der Abschuss vom Gericht als legal eingestuft wurde. Andererseits ist ein Verfahren gegen ihn anhängig, weil er sich wegen des möglichen Überflugs des Grundstücks und der damit einhergehenden Verletzung der Persönlichkeitsrechte selbst angezeigt hat.
Österreich
Kameradrohnen über Privatgrundstücken sind auch in Österreich höchst problematisch, heißt es seitens der Datenschutzbehörde. Sie hält auf ihrer Website fest: „Drohnen sind eine neue Technologie, aber es lässt sich sagen, dass bestehende rechtliche Regeln für Videokameras auf Drohnen anwendbar sind. Danach ist die Videoüberwachung von öffentlichem Grund oder Privatgrund anderer Personen nicht zulässig.“
... Lesen Sie den ganzen Artikel unter: https://www.krone.at/1948790
Quelle ©: Kronenzeitung vom 27.06.2019
Bildquelle ©: pixabay
Bildquelle ©: pixabay
Sonntag, 19. Mai 2019
📌 Österreich: E-Mail im Spam-Ordner gilt als zugegangen
Rechtlich relevante Unterlagen gelten auch dann als empfangen, wenn sie im Spam-Ordner landen. Das hält der Oberste Gerichtshof in Wien fest.
Wer zu erkennen gibt, per E-Mail erreichbar zu sein, muss auch den Spam-Ordner überprüfen. Andernfalls könnte er relevante Mitteilungen verpassen, die dennoch rechtliche Wirkung entfalten. "Allgemein reicht es aus, wenn eine Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat; es genügt, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen", hält der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) in einer aktuellen Entscheidung (3 Ob 224/18i) fest.
Lesen Sie weiter: Direktlink
Dienstag, 9. April 2019
Krankenhauskeime: Mehr Tote in Deutschland durch Keime als durch Verkehrsunfälle
In Deutschland sterben mehr Menschen durch Krankenhauskeime als durch Verkehrsunfälle (auf Österreich umgelegt sterben Schätzungen zufolge 2400 Menschen an "Krankenhauskeimen", das sind fünfmal so viele wie im Straßenverkehr). Vor Gericht haben Betroffene oder deren Angehörige in Deutschland meist kaum eine Chance, gegen die Hospitäler / Krankenhäuser vorzugehen. Die Justizminister wollen die Patientenrechte stärken.
Bei einer Justizministerkonferenz haben sich die 16 Ressortvertreter einstimmig einer Forderung angeschlossen, die von Baden-Württemberg und Niedersachsen vorangetrieben wurde. In diesem speziellen Fall des Arzthaftungsrechts soll es künftig zu einer Beweislastumkehr kommen. ...
Krankenhauskeime: Wenn Erreger zu Killern werden! |
Die Zahlen sind leider gewaltig. In Deutschland sterben deutlich mehr Menschen an Krankenhauskeimen als an Verkehrsunfällen. Laut Hochrechnungen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) erleiden pro Jahr deutschlandweit etwa 500 000 Menschen eine Infektion im Krankenhaus, 15 000 Menschen sterben sogar an den Folgen davon. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) geht sogar von 900 000 Infektionen und bis zu 40 000 Todesfällen aus. Ist die akute Gesundheitsgefahr beseitigt, stellt sich in vielen Fällen ein juristisches Problem. Betroffene haben mit ihren Klagen kaum eine Chance. Das wollen die Justizminister der Länder künftig ändern.
Bei einer Justizministerkonferenz haben sich die 16 Ressortvertreter einstimmig einer Forderung angeschlossen, die von Baden-Württemberg und Niedersachsen vorangetrieben wurde. In diesem speziellen Fall des Arzthaftungsrechts soll es künftig zu einer Beweislastumkehr kommen. ...
Donnerstag, 28. März 2019
Glyphosat Verurteilt zu 81 Millionen Dollar Schadenersatz - und das ist erst der Anfang
Der Pharmakonzern Monsanto ist zu 81 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt worden. Das sind rund 70 Millionen Euro. Und in der EU geht es lustig weiter!
Quelle ©: ORF / ZIB (28.03.2019)
Freitag, 4. Januar 2019
Österreich, Rentner 62 in Haft! Er nannte alle Asylwerber Vergewaltiger
Anm.: Man sollte immer erst überlegen, bevor man etwas öffentlich postet! Und ab 2019 sind so einige Gesetze strenger geworden. Siehe dazu Urteil: Schutz der religiösen Gefühle geht vor freier Meinungsäußerung und Globaler Pakt für Migranten wie auch der Globale Pakt für Flüchtlinge bringen weitere weitere strengere Regelungen mit sich.
Samstag, 18. August 2018
Ein weiteres PROBLEM das Deutschland geplagt hat, ist endlich gelöst ;-)
Kurz notiert!
"Weiblich oder männlich? Manchmal ist eine Zuordnung nicht eindeutig möglich. Daher wird es künftig zusätzlich die Bezeichnung „divers“ im Geburtenregister geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen.
Das Kabinett beschließt Änderung des Personenstandsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am 15.08.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen.
Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden. Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden, konnte die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eingetragen werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 genügt diese Regelung nicht dem Grundgesetz. Auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen "positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen. ...
Freitag, 6. Juli 2018
In Österreich gibt es jetzt offiziell drei Geschlechter (EMRK) Gerichtsentscheid!
Zur Information: Menschen, die weder Frau noch Mann sind, dürfen ihr Geschlecht in österreichischen Urkunden eintragen lassen. Wie die neue sexuelle Identität heißt, ist noch offen.
Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden. Das stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach einer Prüfung des Personenstandsgesetzes fest. Wie das dritte Geschlecht benannt werden soll, ist noch offen. ...
Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden. Das stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach einer Prüfung des Personenstandsgesetzes fest. Wie das dritte Geschlecht benannt werden soll, ist noch offen. ...
Montag, 2. Juli 2018
Gericht erlaubt Negativzinsen beim Riester-Sparen ☹
Nichts mehr ist in Deutschland noch sicher!
Wer sein Alter mit einer Riester-Rente absichert, muss sich spätestens ab jetzt darauf einstellen, dass seine Geldanlage durch Negativzinsen geschmälert werden könnte.
Nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen sind negative Zinsen in einem Riester-Sparplan nicht per se unzulässig. Dies entschieden die Richter am Freitag in einem Fall. Darin konnten sie keine „unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern“ erkennen (Az.: 4 O 220/17).
Wer sein Alter mit einer Riester-Rente absichert, muss sich spätestens ab jetzt darauf einstellen, dass seine Geldanlage durch Negativzinsen geschmälert werden könnte.
Nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen sind negative Zinsen in einem Riester-Sparplan nicht per se unzulässig. Dies entschieden die Richter am Freitag in einem Fall. Darin konnten sie keine „unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern“ erkennen (Az.: 4 O 220/17).
Link zum Artikel: https://www.focus.de/finanzen/news/landgericht-entscheidet-banken-duerfen-negativzinsen-auf-riester-rentner-abwaelzen_id_9180956.html
Anm.: Einige werden es wegen Urlaub und der Fußball-WM nicht bemerkt haben!
Samstag, 16. Dezember 2017
Katholische Kirche entschuldigt sich,
„Nationale Tragödie”: In Australien wurden zehntausende Kinder über Jahrzehnte hinweg sexuell missbraucht. Dies geht aus dem Abschlussbericht einer offiziellen Ermittlungskommission hervor.
Wieder Geistliche und Lehrer als Täter!
60.000 Personen könnten Entschädigung bekommen
In Australien sind über einen Zeitraum von Jahrzehnten hinweg mehrere zehntausend Kinder in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen sexuell missbraucht worden. Das geht aus dem am Freitag vorgestellten Abschlussbericht einer offiziellen Ermittlungskommission hervor.
...
Freitag, 22. September 2017
Von Schuld und Strafe. Wie die Hirnaktivität die richterliche Entscheidung beeinflusst
Wie Tests im Labor zeigten, fallen Strafen weniger hart aus, wenn ein Teil des Gehirns durch Magnetfelder ruhig gestellt werden.
Die Menschen haben Gesetzes- und Rechtssysteme zur Sicherung der sozialen Normen und zum besseren Zusammenleben aufgebaut. Das Rechtssystem kann je nach Region ganz verschieden sein, es kann etwa erst eine Jury über die Schuld entscheiden und dann ein Richter über das Strafmaß.
Genauso wird nach neuen Forschungen an der Vanderbilt University die Arbeit auch in Gehirn aufgeteilt. 66 Studenten wurden zu Tests herangezogen, die der Psychologe Joshua Buckholz leitete. Die 66 Student bekamen fiktive Fälle vorgelegt, in denen ein „John“ Verbrechen unterschiedlicher Schwere begangen hatte – vom Diebstahl bis hin zum Mord –, bei der Hälfte der Fälle wurden zusätzlich auch noch mildernde Umstände angeführt.
Die Probanden hatten nach Kenntnis der Aktenlage getrennt über die Schuld der Straftäter zu urteilen bzw. über das Strafausmaß zu entscheiden. Prof. Buckholz beobachtete dabei mittels Magnetresonanz-Verfahren die Gehirnaktivität, und ganz besonders interessierten ihn die Aktivitäten im sogenannten "dorsolateralen präfrontalen Cortex (kurz DLPFC)", von diesem weiß man, dass er besonders bei moralischen Entscheidungen aktiv wird, ganz generell ist der DLPFC eine bei Menschen sehr hoch entwickelte neuronale Schaltstelle, in der viele Informationen zusammenlaufen und gespeichert werden und er spielt auch beim Gedächtnis eine wichtige Rolle. ...
Entscheidungen abhängig von entsprechender Hirnaktivität! |
Genauso wird nach neuen Forschungen an der Vanderbilt University die Arbeit auch in Gehirn aufgeteilt. 66 Studenten wurden zu Tests herangezogen, die der Psychologe Joshua Buckholz leitete. Die 66 Student bekamen fiktive Fälle vorgelegt, in denen ein „John“ Verbrechen unterschiedlicher Schwere begangen hatte – vom Diebstahl bis hin zum Mord –, bei der Hälfte der Fälle wurden zusätzlich auch noch mildernde Umstände angeführt.
Entscheidenter Hirnbereich! |
Mittwoch, 12. Juli 2017
Menschenrechtsgericht: Verschleierungsverbot für Demokratie "notwendig"
Kurz notiert - Gerichtsentscheid!
Zwei Musliminnen hatten gegen ein Vollverschleierungsverbot in Belgien geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt das seit 2011 geltende Gesetz für rechtmäßig.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag 11. Juli 2017 in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.
In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen. ...
Auch in Österreich verboten! |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag 11. Juli 2017 in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.
In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen. ...
Sonntag, 2. Juli 2017
Organspendenskandal - moralisch verwerflich - kriminell? - Nein, ganz OK, sagt das BGH! (inkl. Video)
Wieder ein Organspendenskandal, strafbar?
Es war ein Skandal mit Langzeitfolgen: Mediziner sollen Krankenakten gefälscht haben, um ihre Patienten bevorzugt mit Spenderorganen zu versorgen. Ein moralisch verwerfliches Vorgehen, ob sie sich damit auch strafbar gemacht haben, entscheidet nun der Bundesgerichtshof in Leipzig.
Egal was der BGH letzten Endes entscheidet. Die "Haupt-Verlierer" stehen schon jetzt fest: Es sind die kranken Menschen, die sehnsüchtig auf ein Spenderorgan warten. Denn die Bereitschaft in der Bevölkerung, mit dem eigenen Ableben zum Beispiel Leber, Nieren, Herz oder Lunge zu spenden, ist -nicht ohne Grund- spürbar zurückgegangen. Auslöser dafür war der Skandal an einer Göttinger Klinik in Person des leitenden Mediziners. Er manipulierte Wartelisten von Leber-Patienten, indem er bestimmte Fälle kranker machte, als sie wirklich waren.
Die Folge: Einige Patienten erhielten bevorzugt ein neues Organ, andere rutschten auf der Warteliste nach hinten und - starben möglicherweise genau deshalb. Zumindest warf die Staatsanwaltschaft dem Mediziner das vor, klagte ihn wegen versuchten Totschlags an und forderte acht Jahre Gefängnis. Seine angeblichen Motive: Geltungssucht, Machtstreben und Gier nach Bonuszahlungen*.
Das Landgericht sprach den Mediziner frei
Doch das zuständige Landgericht sprach im Mai 2015 den Mediziner frei. Moralisch sei sein Tun absolut verwerflich, aber rechtlich nicht zu bestrafen. Es gebe keinen Beweis, dass tatsächlich Menschen wegen der Verschiebungen durch den Angeklagten gestorben seien, schon gar nicht lasse sich sagen, welche konkret. Das reine Manipulieren von Listen, so die Richter, sei damals noch nicht mit Strafe bedroht gewesen - was zutrifft. ...
Es war ein Skandal mit Langzeitfolgen: Mediziner sollen Krankenakten gefälscht haben, um ihre Patienten bevorzugt mit Spenderorganen zu versorgen. Ein moralisch verwerfliches Vorgehen, ob sie sich damit auch strafbar gemacht haben, entscheidet nun der Bundesgerichtshof in Leipzig.
Egal was der BGH letzten Endes entscheidet. Die "Haupt-Verlierer" stehen schon jetzt fest: Es sind die kranken Menschen, die sehnsüchtig auf ein Spenderorgan warten. Denn die Bereitschaft in der Bevölkerung, mit dem eigenen Ableben zum Beispiel Leber, Nieren, Herz oder Lunge zu spenden, ist -nicht ohne Grund- spürbar zurückgegangen. Auslöser dafür war der Skandal an einer Göttinger Klinik in Person des leitenden Mediziners. Er manipulierte Wartelisten von Leber-Patienten, indem er bestimmte Fälle kranker machte, als sie wirklich waren.
Die Folge: Einige Patienten erhielten bevorzugt ein neues Organ, andere rutschten auf der Warteliste nach hinten und - starben möglicherweise genau deshalb. Zumindest warf die Staatsanwaltschaft dem Mediziner das vor, klagte ihn wegen versuchten Totschlags an und forderte acht Jahre Gefängnis. Seine angeblichen Motive: Geltungssucht, Machtstreben und Gier nach Bonuszahlungen*.
Das Landgericht sprach den Mediziner frei
Doch das zuständige Landgericht sprach im Mai 2015 den Mediziner frei. Moralisch sei sein Tun absolut verwerflich, aber rechtlich nicht zu bestrafen. Es gebe keinen Beweis, dass tatsächlich Menschen wegen der Verschiebungen durch den Angeklagten gestorben seien, schon gar nicht lasse sich sagen, welche konkret. Das reine Manipulieren von Listen, so die Richter, sei damals noch nicht mit Strafe bedroht gewesen - was zutrifft. ...
Donnerstag, 11. Mai 2017
⚠ Europäischer Gerichtshof: EU darf Millionen TTIP-Gegner nicht ignorieren!
Kurz notiert!
Eine herbe Schlappe für Junckers und Co.
Der EuGH hat der EU-Kommission eine empfindliche Niederlage beigebracht. Sie muss sich mit einer Bürgerinitiative gegen das TTIP beschäftigen.
Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch 10.05.2017 über die Klage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP“ gegen die EU-Kommission geurteilt.
Das Urteil ist -wie schon gesagt- eine schwere Niederlage für die EU-Kommission, die sich geweigert hatte, die Bürgerinitiative in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Das Gericht erklärte den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde.
☛ Grundsatzurteil des EuGH zur Europäischen Bürgerinitiative
Laut den Richtern, stellt die geplante Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus. Die inoffizielle, „selbst- organisierte“ EBI sammelte dennoch 3.284.289 Unterschriften und erreichte das Quorum in 23 Mitgliedstaaten. Fast die doppelte Zahl an Unterschriften der bisher erfolgreichsten EBI.
Zu dem Urteil sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA- Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold: „Das Urteil des EuGH ist ein starkes Signal gegen den Populismus: Unabhängige Richter verteidigen die Rechte der Bürger, nicht lautstarke Populisten. Das Urteil ist eine Ohrfeige für Jean-Claude Juncker. Denn der EU-Kommissionspräsident hatte die unliebsame Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA persönlich gestoppt. Mit dem Urteil wird die EU- Kommission in die Schranken verwiesen. Der EuGH hat die Stärke des europäischen Rechtes bewiesen: Die EU-Kommission kann den Bürgern keinen Maulkorb verpassen(!!!). (Anm.: Wenigstens derzeit noch nicht!)
Das Gericht hat die Stimme der Bürger in Europa gestärkt.
Die Europäische Bürgerinitiative ist kein Schönwetter- Beteiligungsverfahren, sondern muss zu einem wirksamen Mitspracheinstrument werden. Der EuGH hat gestern den Weg zu einer Aufwertung der Bürgerinitiative gewiesen. Für die drei Millionen Europäer, die ihre Stimme gegen TTIP und CETA erhoben haben, ist das Urteil ein Sieg in der Verlängerung. Das Engagement der Bürger bekommt mit dem Urteil eine verspätete Anerkennung. Es sollte Europas Bürger motivieren, das Instrument der Bürgerinitiative zukünftig noch stärker zu nutzen.
(Auch 562.552 Österreicher sind gegen TTIP, CETA, TiSA und für gerechten Welthandel.)
Quellen: www.tagesschau.de, div. News, u.a.
Bildquellen ©: Stop TTIP,
Gerichtsentscheidung: EU muss Anti-TTIP-Initiative zulassen
Link: https://www.tagesschau.de/ausland/ttip-eug-101.html
Presse-Mitteilung des EuGH zum Urteil: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170049de.pdf
Komplettes Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190563&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=482079
Presse-Info mit Hintergründen zur Klage vor dem EuGH: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2017-05-04_Presse-Info_EuGh-Urteil_Stop_TTIP.pdf
Eine herbe Schlappe für Junckers und Co.
Der EuGH hat der EU-Kommission eine empfindliche Niederlage beigebracht. Sie muss sich mit einer Bürgerinitiative gegen das TTIP beschäftigen.
Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch 10.05.2017 über die Klage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP“ gegen die EU-Kommission geurteilt.
Das Urteil ist -wie schon gesagt- eine schwere Niederlage für die EU-Kommission, die sich geweigert hatte, die Bürgerinitiative in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Das Gericht erklärte den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde.
☛ Grundsatzurteil des EuGH zur Europäischen Bürgerinitiative
Laut den Richtern, stellt die geplante Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus. Die inoffizielle, „selbst- organisierte“ EBI sammelte dennoch 3.284.289 Unterschriften und erreichte das Quorum in 23 Mitgliedstaaten. Fast die doppelte Zahl an Unterschriften der bisher erfolgreichsten EBI.
Zu dem Urteil sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA- Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold: „Das Urteil des EuGH ist ein starkes Signal gegen den Populismus: Unabhängige Richter verteidigen die Rechte der Bürger, nicht lautstarke Populisten. Das Urteil ist eine Ohrfeige für Jean-Claude Juncker. Denn der EU-Kommissionspräsident hatte die unliebsame Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA persönlich gestoppt. Mit dem Urteil wird die EU- Kommission in die Schranken verwiesen. Der EuGH hat die Stärke des europäischen Rechtes bewiesen: Die EU-Kommission kann den Bürgern keinen Maulkorb verpassen(!!!). (Anm.: Wenigstens derzeit noch nicht!)
Das Gericht hat die Stimme der Bürger in Europa gestärkt.
Die Europäische Bürgerinitiative ist kein Schönwetter- Beteiligungsverfahren, sondern muss zu einem wirksamen Mitspracheinstrument werden. Der EuGH hat gestern den Weg zu einer Aufwertung der Bürgerinitiative gewiesen. Für die drei Millionen Europäer, die ihre Stimme gegen TTIP und CETA erhoben haben, ist das Urteil ein Sieg in der Verlängerung. Das Engagement der Bürger bekommt mit dem Urteil eine verspätete Anerkennung. Es sollte Europas Bürger motivieren, das Instrument der Bürgerinitiative zukünftig noch stärker zu nutzen.
(Auch 562.552 Österreicher sind gegen TTIP, CETA, TiSA und für gerechten Welthandel.)
Quellen: www.tagesschau.de, div. News, u.a.
Bildquellen ©: Stop TTIP,
Gerichtsentscheidung: EU muss Anti-TTIP-Initiative zulassen
Link: https://www.tagesschau.de/ausland/ttip-eug-101.html
Presse-Mitteilung des EuGH zum Urteil: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170049de.pdf
Komplettes Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190563&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=482079
Presse-Info mit Hintergründen zur Klage vor dem EuGH: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2017-05-04_Presse-Info_EuGh-Urteil_Stop_TTIP.pdf
Freitag, 5. Mai 2017
Gesetzesänderung: Opfer sexueller Gewalt müssen sich nicht mehr für Notwehr rechtfertigen!
Österreich: Mit nur geringfügigen Änderungen hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat das umstrittene Strafrechtspaket von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter verabschiedet.
Die am Mittwoch den 3. Mai beschlossene Reform des Strafrechts bringt:
Unter anderem wird die Reform mehr Schutz für Opfer sexueller Gewalt bringen. So der Minister. Der Ministerrat hat ein neues Strafrechtspaket beschlossen. Behörden können ab jetzt schärfer gegen sexuelle Belästigung in Gruppen vorgehen. Die Teilnahme an einer solchen „Zusammenkunft mehrerer Menschen“ mit dem - in die Tat umgesetzten - Ziel sexueller Belästigung wird mit einem Jahr Haft bestraft, die Verabredung dazu mit bis zu zwei Jahren. Das Gesetzespaket soll am 21. Juni im Justizausschuss und in den letzten Juni-Tagen vom Nationalratsplenum beschlossen werden. Damit kann es am 1. September in Kraft treten.
Opfer sexueller Gewalt müssen sich nicht mehr für Notwehr rechtfertigen.
Notwehr war bisher nur bei einem „rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen“ erlaubt. Was auch immer Angegriffene zur Abwendung der Gefahr tun, ist - solange das „gerechtfertigte Maß der Verteidigung“ gewahrt bleibt - damit erlaubt. Dass die Notwehr nun auch gegen Angriffe auf „sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ erlaubt wird, hat bedeutende Konsequenzen. ...
Die am Mittwoch den 3. Mai beschlossene Reform des Strafrechts bringt:
Unter anderem wird die Reform mehr Schutz für Opfer sexueller Gewalt bringen. So der Minister. Der Ministerrat hat ein neues Strafrechtspaket beschlossen. Behörden können ab jetzt schärfer gegen sexuelle Belästigung in Gruppen vorgehen. Die Teilnahme an einer solchen „Zusammenkunft mehrerer Menschen“ mit dem - in die Tat umgesetzten - Ziel sexueller Belästigung wird mit einem Jahr Haft bestraft, die Verabredung dazu mit bis zu zwei Jahren. Das Gesetzespaket soll am 21. Juni im Justizausschuss und in den letzten Juni-Tagen vom Nationalratsplenum beschlossen werden. Damit kann es am 1. September in Kraft treten.
Opfer sexueller Gewalt müssen sich nicht mehr für Notwehr rechtfertigen.
Notwehr war bisher nur bei einem „rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen“ erlaubt. Was auch immer Angegriffene zur Abwendung der Gefahr tun, ist - solange das „gerechtfertigte Maß der Verteidigung“ gewahrt bleibt - damit erlaubt. Dass die Notwehr nun auch gegen Angriffe auf „sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ erlaubt wird, hat bedeutende Konsequenzen. ...
Freitag, 28. April 2017
Vergewaltigung: live auf Facebook / Schweden zu mildes Urteil ...
Kurz notiert
Alle drei verdächtigen Männer zu der auf Facebook live übertragenen Vergewaltigung wurden zu Haftstrafen unter drei Jahren (!) verurteilt, das Urteil fiel jedoch milde aus. Zwei Täter (18 und 21) wurden wegen Vergewaltigung verurteilt und ein 24-Jähriger wegen Beihilfe zur Tat. Ein weiterer 18-jähriger Verdächtiger wurde aus der Haft entlassen. Dieses Urteil ist einfach empörend!
Mehr als 60.000 Facebook-Nutzer hatten die Gewalttat mitverfolgt, die in einer Wohnung in Uppsala stattfand und mittels eines Facebook-Livestreams an die Öffentlichkeit getragen wurde. Drei junge Männer standen nun am Dienstag vor Gericht. Gegen einen 18-Jährigen und einen 21-Jährigen lautete die Anklage auf Vergewaltigung. Ein 24-Jähriger musste sich wegen Beihilfe zur Tat, Aufnahme des Verbrechens und Veröffentlichung des Materials auf Facebook verantworten.
Gefühllos: Die Polizei stoppte die Verbreitung des kriminellen Materials, aber zu diesem Zeitpunkt hatte sich das Video schon verbreitet und war in zehn Sprachen übersetzt worden.
Im Jahr 2006 zählte Schweden 12.100 gemeldete Vergewaltigungsfälle, 2015 waren es bereits 18.000 Tendenz weiter steigend. Quellen: svt.se, div. News, futurezone.at 25.04.2017
Quelle - Link: https://www.svt.se/nyheter/lokalt/uppsala/dom-faller-i-uppmarksammade-facebookvaldtakten
Alle drei verdächtigen Männer zu der auf Facebook live übertragenen Vergewaltigung wurden zu Haftstrafen unter drei Jahren (!) verurteilt, das Urteil fiel jedoch milde aus. Zwei Täter (18 und 21) wurden wegen Vergewaltigung verurteilt und ein 24-Jähriger wegen Beihilfe zur Tat. Ein weiterer 18-jähriger Verdächtiger wurde aus der Haft entlassen. Dieses Urteil ist einfach empörend!
Mehr als 60.000 Facebook-Nutzer hatten die Gewalttat mitverfolgt, die in einer Wohnung in Uppsala stattfand und mittels eines Facebook-Livestreams an die Öffentlichkeit getragen wurde. Drei junge Männer standen nun am Dienstag vor Gericht. Gegen einen 18-Jährigen und einen 21-Jährigen lautete die Anklage auf Vergewaltigung. Ein 24-Jähriger musste sich wegen Beihilfe zur Tat, Aufnahme des Verbrechens und Veröffentlichung des Materials auf Facebook verantworten.
Gefühllos: Die Polizei stoppte die Verbreitung des kriminellen Materials, aber zu diesem Zeitpunkt hatte sich das Video schon verbreitet und war in zehn Sprachen übersetzt worden.
Im Jahr 2006 zählte Schweden 12.100 gemeldete Vergewaltigungsfälle, 2015 waren es bereits 18.000 Tendenz weiter steigend. Quellen: svt.se, div. News, futurezone.at 25.04.2017
Quelle - Link: https://www.svt.se/nyheter/lokalt/uppsala/dom-faller-i-uppmarksammade-facebookvaldtakten
Deutschland - Bundestag segnet Fußfessel für gefährliche Islamisten ab
Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag 27.04.2017 eine Änderung des BKA-Gesetzes verabschiedet. Diese sieht vor, dass gefährliche Islamisten künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskriminalamt kann damit Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht (ausgehen könnte), dazu verpflichten, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen.
Die Wiesbadener Behörde ist dazu aber nur befugt, wenn der Bund für den Betroffenen zuständig ist. Die Überwachung der allermeisten der mehr als 550 sogenannten Gefährder unterliegt jedoch dem Landesrecht. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat die Länder mehrfach dazu aufgerufen, vergleichbare Befugnisse zu schaffen. Auf die Regeln für die Fußfessel hatten sich de Maiziere und Justizminister Heiko Maas im Januar verständigt. Mit dieser und weiteren Verschärfungen ziehen sie -spät aber doch- Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin.
Die Gesetzesänderung soll das BKA insgesamt umstrukturieren.
Es wird "als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens" und Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt. Darüber hinaus schafft das Gesetz den Rahmen für eine neue IT-Infrastruktur bei der Polizei. Die Systeme sollen modernisiert und Doppelstrukturen bei den Ländern abgeschafft werden, berichtet Reuters. Ob die Fußfesseln was helfen wird sich zeigen, doch es ist sicher ein Schritt zu etwas mehr Sicherheit. Ob Österreich und die Schweiz den Beispiel Deutschlands folgen wird ist noch offen.
Quelle: Reuters 27. April 2017
Die Wiesbadener Behörde ist dazu aber nur befugt, wenn der Bund für den Betroffenen zuständig ist. Die Überwachung der allermeisten der mehr als 550 sogenannten Gefährder unterliegt jedoch dem Landesrecht. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat die Länder mehrfach dazu aufgerufen, vergleichbare Befugnisse zu schaffen. Auf die Regeln für die Fußfessel hatten sich de Maiziere und Justizminister Heiko Maas im Januar verständigt. Mit dieser und weiteren Verschärfungen ziehen sie -spät aber doch- Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin.
Die Gesetzesänderung soll das BKA insgesamt umstrukturieren.
Es wird "als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens" und Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt. Darüber hinaus schafft das Gesetz den Rahmen für eine neue IT-Infrastruktur bei der Polizei. Die Systeme sollen modernisiert und Doppelstrukturen bei den Ländern abgeschafft werden, berichtet Reuters. Ob die Fußfesseln was helfen wird sich zeigen, doch es ist sicher ein Schritt zu etwas mehr Sicherheit. Ob Österreich und die Schweiz den Beispiel Deutschlands folgen wird ist noch offen.
Quelle: Reuters 27. April 2017
Abonnieren
Posts (Atom)