Ab dem 20. Juni 2018 wird über den Abschied von der Informationsfreiheit entschieden, wenn die EU-Abgeordneten über die neue Urheberrechtsreform entscheiden. In einfachen Worten: Es wird nicht mehr möglich sein, Zeitungsartikel und andere urheberrechtliche Veröffentlichungen kostenfrei zu verlinken. Plattformen müssen zukünftig jeden Upload mit einer kostenpflichtigen Datenbank abgleichen, um festzustellen, ob es sich tatsächlich oder annähernd um urheberrechtlich geschützte Inhalte handeln könnte. Das simple Analysieren von öffentlich verfügbaren Daten wird ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Im Detail geht es um die Reform des EU-weiten Urheberrechts.
Das beinhaltet ein neues EU-Leistungsschutzrecht, Uploadfilter und den schleichenden Tod der Big-Data-Anwendungen. Artikel 13 übergibt die Entscheidung darüber, was urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, Algorithmen und Bots und katapultiert den Nutzer in die Hölle einer Zensurmaschine namens Uploadfilter. Die Verlinkung von Fakten und Informationen wird in Artikel 11 im Rahmen einer Regelung lizenzpflichtig, die den Begriff Linksteuer völlig rechtfertig – und Artikel 3 verdonnert Text- und Datamining-Anwender dazu, für das simple Lesen öffentlicher Daten Lizenzgebühren zu bezahlen.
Das beinhaltet ein neues EU-Leistungsschutzrecht, Uploadfilter und den schleichenden Tod der Big-Data-Anwendungen. Artikel 13 übergibt die Entscheidung darüber, was urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, Algorithmen und Bots und katapultiert den Nutzer in die Hölle einer Zensurmaschine namens Uploadfilter. Die Verlinkung von Fakten und Informationen wird in Artikel 11 im Rahmen einer Regelung lizenzpflichtig, die den Begriff Linksteuer völlig rechtfertig – und Artikel 3 verdonnert Text- und Datamining-Anwender dazu, für das simple Lesen öffentlicher Daten Lizenzgebühren zu bezahlen.
Totale Kontrolle von Links und Inhalten
Es geht nur noch um Geld, viel Geld: Verlage und andere Publisher leben heute vom Traffic.
Kommt kein Traffic, kommt keine Werbung, kommt kein Geld. Hauptsächlich kommt der Traffic aus Suchmaschinen und sozialen Netzwerken. Obwohl diese Tatsache weithin bekannt ist, versucht eine Verlegerlobby mit aller Gewalt ein neues, nutzloses Leistungsschutzrecht zu forcieren. ...
Zukünftig sollen Links auf Inhalte von Verlagen nur noch lizenziert möglich sein. Im Regelfall dürfte das bedeuten, dass Links kostenpflichtig werden. Ebenfalls betroffen sind kurze Anreißertexte. Das Verlinken und Teilen von Inhalten wird damit monopolisiert, erschwert und letztlich verhindert. Außer der Verlegerlobby profitiert von dieser Entwicklung niemand. (Anm.: Was einer versteckten Zensur gleich kommt !)
Z.B. in Spanien führte die Einführung des Leistungsschutzrechtes nicht zu Einnahmen, sondern zur Schließung von Google News. Was allen kleinen und mittleren Verlagen immens geschadet hat. In Deutschland hat sich das Leistungsschutzrecht auch als nutzlos erwiesen. Die Verlage haben nach Informationen der Zeit bisher nicht einmal eine Million Euro überwiesen bekommen – und von Google keinen Cent.
Hallo, Big Brother: Darf ich das hochladen?
Jede Plattform soll zukünftig durch einen automatischen Mechanismus prüfen, ob ein Inhalt sich mit einer Datenbank voller urheberrechtlicher Beiträge beißt. Die Idee ist vergleichbar mit Youtubes Uploadfilter und alleine der Vergleich zeigt schon, wie sinnlos die Idee ist. Die Identifizierung wird schlichtweg nicht richtig funktionieren. Solche Systeme sind technisch hoch anfällig, unpräzise und in einem derart großangelegten Kontext gemeingefährliche Zensurmaschinen.
Noch wesentlich schlimmer ist die Tatsache, dass das System ganz simpel missbraucht werden kann. Jeder kann jederzeit Urheberrechte für Inhalte beanspruchen und dann sind alle Nutzer von der Gnade eines Algorithmus abhängig. Die Electronic-Frontier-Foundation beschreibt beispielsweise, was passieren würde, wenn jemand die ganze Wikipedia hochladen würde: Niemand wäre mehr in der Lage, Wikipedia-Inhalte zu zitieren oder zu verlinken, bis die Maschinerie den Unfug wieder aussortiert hätte.
Nutzer, deren Inhalte böswillig von einem anderen Nutzer als urheberrechtlich geschützt deklariert wurden, müssten erst einmal den Rechtsweg beschreiten und klagen – um ihre eigenen Inhalte wieder nutzen zu können.
Wer lesen will, soll gefälligst zahlen
Damit noch nicht genug, die Reform des Urheberechts will auch das maschinelle Lesen von Inhalten reglementieren. Jegliches Text- und Datamining, jedes maschinelle Auslesen und Analysieren von Inhalten soll urheberrechtlich relevant werden. Wohlgemerkt: Es geht nicht um das Speichern dieser Daten, sondern um den reinen Lesevorgang. Wer lesen und analysieren will, muss zahlen. Eine Katastrophe für unabhängige Wissenschaftler, Bürger und Journalisten, denen eigentlich öffentlich zugängliche Daten unzugänglich gemacht werden.
Handelt, sonst ist es zu spät!
Noch besteht die Chance, auf den gesetzgebenden Prozess Einfluss zu nehmen. Denn es kann noch schlimmer kommen. Verhandlungsführer Axel Voss von der CDU will die geplanten Regelungen noch verschärfen, wie deutlich erklärt bei der Piraten-Politikerin Julia Reda nachzulesen ist.
Wähler, die mit der Vernichtung des Netzes, wie wir es heute kennen, nicht einverstanden sind, sollten zum Handy greifen und ihren EU-Abgeordneten anrufen. Zur Not auch eine E-Mail schreiben.
Sonst bleibt nur noch: Sonneborn, übernehmen Sie!
Originalquelle ©: t3n.de
Bildquelle ©: dpa, direkt gelinkt von t3n.de
Originallink: https://t3n.de/news/leistungsschutzrecht-linksteuer-uploadfilter-1086337/
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ANMERKUNG: Wir von Eggetsberger-Info-Blog (http://eggetsberger-info.blogspot.com/) werden unter den gegebenen Umständen (= DSGVO und EU-Leistungsschutzrecht) entsprechend handeln. Das heißt: Sollte das EU-Leistungsschutzrecht uns dazu zwingen alle unsere öffentlichen, Gratisangebote einzuschränken, so werden wir auch unsere eigenen Texte, Forschungsergebnisse nur noch über unsere geschlossenen Dienst "UNIQ-Net" (= unseren geschlossenen social-network) den eigenen Mitgliedern anbieten. Das bedeutet auch, dass die Seite Eggetsberger-Info-Blog nicht mehr tägliche News anbieten kann, sondern die News in unregelmäßigen Abständen erscheinen werden.
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F: Warum sind manche eurer Informationen nicht öffentlich zugänglich?
A: Weil die Gesetzeslage in der EU das erfordert. Ist es uns schon jetzt nicht mehr erlaubt unser Wissen einfach in der Öffentlichkeit zu teilen. Wir können vieles (schon jetzt) nur noch an unsere Mitglieder weitergeben.