Ab dem 20. Juni 2018 wird über den Abschied von der Informationsfreiheit entschieden, wenn die EU-Abgeordneten über die neue Urheberrechtsreform entscheiden. In einfachen Worten: Es wird nicht mehr möglich sein, Zeitungsartikel und andere urheberrechtliche Veröffentlichungen kostenfrei zu verlinken. Plattformen müssen zukünftig jeden Upload mit einer kostenpflichtigen Datenbank abgleichen, um festzustellen, ob es sich tatsächlich oder annähernd um urheberrechtlich geschützte Inhalte handeln könnte. Das simple Analysieren von öffentlich verfügbaren Daten wird ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Im Detail geht es um die Reform des EU-weiten Urheberrechts.
Das beinhaltet ein neues EU-Leistungsschutzrecht, Uploadfilter und den schleichenden Tod der Big-Data-Anwendungen. Artikel 13 übergibt die Entscheidung darüber, was urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, Algorithmen und Bots und katapultiert den Nutzer in die Hölle einer Zensurmaschine namens Uploadfilter. Die Verlinkung von Fakten und Informationen wird in Artikel 11 im Rahmen einer Regelung lizenzpflichtig, die den Begriff Linksteuer völlig rechtfertig – und Artikel 3 verdonnert Text- und Datamining-Anwender dazu, für das simple Lesen öffentlicher Daten Lizenzgebühren zu bezahlen.
Das beinhaltet ein neues EU-Leistungsschutzrecht, Uploadfilter und den schleichenden Tod der Big-Data-Anwendungen. Artikel 13 übergibt die Entscheidung darüber, was urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, Algorithmen und Bots und katapultiert den Nutzer in die Hölle einer Zensurmaschine namens Uploadfilter. Die Verlinkung von Fakten und Informationen wird in Artikel 11 im Rahmen einer Regelung lizenzpflichtig, die den Begriff Linksteuer völlig rechtfertig – und Artikel 3 verdonnert Text- und Datamining-Anwender dazu, für das simple Lesen öffentlicher Daten Lizenzgebühren zu bezahlen.
Totale Kontrolle von Links und Inhalten
Es geht nur noch um Geld, viel Geld: Verlage und andere Publisher leben heute vom Traffic.
Kommt kein Traffic, kommt keine Werbung, kommt kein Geld. Hauptsächlich kommt der Traffic aus Suchmaschinen und sozialen Netzwerken. Obwohl diese Tatsache weithin bekannt ist, versucht eine Verlegerlobby mit aller Gewalt ein neues, nutzloses Leistungsschutzrecht zu forcieren. ...