Mittwoch, 17. Oktober 2018

Gerichtsentscheid: Doppelstaatsbürger (Austro-Türke) muss österreichischen Pass abgeben

Kurz berichtet:
Gericht hat entschieden (letztinstanzlichem Entscheid): Doppelstaatsbürger muss Austro-Pass abgeben. 

Der Verwaltungsgerichtshof hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürger bestätigt. Dieser heute veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich klarstellt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.

Der betroffene Mann (mit Doppelpass) hatte gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen. Dieses wiederum hatte davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt.


Die Türkische Wählerevidenz war Basis für Entscheid
Basis für die Entscheidung des Landes war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulates in Salzburg. Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne, sodass es sich bei dieser Liste um eine türkische Wählerevidenz handle. Für eine versehentliche "antraglose" Wiederverleihung gebe es auch keine Anhaltspunkte.

VwGH schloss sich Sichtweise an

Der VwGH schloss sich nun dieser Sichtweise an. Die Beweiswürdigung des Landesverwaltungsgerichtes sei schlüssig und nachvollziehbar gewesen, heißt es in dem Beschluss des Höchstgerichts. Trotz wiederholter Aufforderungen der Behörde und des Landesverwaltungsgerichts zur Vorlage diverser Unterlagen, vor allem eines Auszugs aus dem türkischen Personenstandsregister habe der Betroffene nicht nachvollziehbar begründet, weshalb ihm die Vorlage nicht möglich gewesen sei. Diese fehlende Mitwirkung hatte schon das Landesverwaltungsgericht dazu bewogen, davon auszugehen, dass der Mann aufgrund eines Antrags seinerseits die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben habe.

Ob der Mann jetzt das Land verlassen muss, steht auf einem anderen Blatt Papier. Er kann etwa die österreichische Staatsbürgerschaft neu beantragen oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Beim VwGH liegen übrigens derzeit keine weiteren gleich gearteten Fälle, allerdings dürften bereits einige in der "Pipeline" sein. Anm.: Heute ist alles ist in Bewegung, Gesetze die schon lange bestehen werden nun mit Nachdruck vollzogen.
Quelle ©: oe24
Bildquelle/Symbolfoto ©: IPN-Bildwerk