Kurz berichtet:
Gericht hat entschieden (letztinstanzlichem Entscheid): Doppelstaatsbürger muss Austro-Pass abgeben.
Gericht hat entschieden (letztinstanzlichem Entscheid): Doppelstaatsbürger muss Austro-Pass abgeben.
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürger bestätigt. Dieser heute veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich klarstellt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.
Der betroffene Mann (mit Doppelpass) hatte gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen. Dieses wiederum hatte davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt.