Neben dem UN-Migrationspakt wird ein zweiter Pakt zur Unterschrift vorbereitet: Der UN-Flüchtlingspakt.
Während Österreich den UN-Migrationspakt nicht unterschreibt, gab das österreichische Außenministerium nun bekannt, dass es den UN-Flüchtlingspakt unterzeichnen wird.
Im Gegensatz zum parallel ausverhandelten Migrationspakt stimmt Österreich diesmal zu.
Im Schatten der Debatte über den umstrittenen UNO-Migrationspakt geht auch die Annahme des UNO-Flüchtlingspakts in die Zielgerade. Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist fertig und soll Mitte Dezember in der UNO-Generalversammlung angenommen werden. Österreich wird in diesem Fall zustimmen, bestätigte das Außenministerium am Freitag 30.11.2018.
Im Schatten der Debatte über den umstrittenen UNO-Migrationspakt geht auch die Annahme des UNO-Flüchtlingspakts in die Zielgerade. Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist fertig und soll Mitte Dezember in der UNO-Generalversammlung angenommen werden. Österreich wird in diesem Fall zustimmen, bestätigte das Außenministerium am Freitag 30.11.2018.
Was steht im UN-Flüchtlingspakt?
➔ Siehe dazu den UN-Flüchtlingspakt 30 Seiten PDF auf Deutsch
Dagegen wird sich Österreich wie angekündigt bei der Abstimmung zum Migrationspakt seiner Stimme enthalten. Der mittlerweile in mehreren Ländern heiß diskutierte Migrationspakt wird am 10./11. Dezember 2018 auf einer Konferenz in Marrakesch verabschiedet. Der parallel dazu ausverhandelte UNO-Flüchtlingspakt wurde dagegen am 13. November weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dritten Ausschuss der UNO-Generalversammlung in New York angenommen. Dagegen stimmten nur die USA, die auch den Migrationspakt ablehnen.
Keine unklare Vermengung der Begriffe
Im Gegensatz zum Migrationspakt gehe es beim Flüchtlingspakt "ganz klar um Flüchtlinge" und es finde keine Vermengung der Begriffe Flüchtlinge und Migration statt, begründete Außenministeriums-Sprecher Peter Guschelbauer am Freitag gegenüber der APA die Entscheidung. Im Bereich Flüchtlinge gebe es außerdem mit der Genfer Flüchtlingskonvention bereits ein internationales Regelwerk. Über die darin festgelegten Verpflichtungen Österreichs gehe der neue UNO-Pakt nicht hinaus, so das Außenministerium.
Keine unklare Vermengung der Begriffe
Im Gegensatz zum Migrationspakt gehe es beim Flüchtlingspakt "ganz klar um Flüchtlinge" und es finde keine Vermengung der Begriffe Flüchtlinge und Migration statt, begründete Außenministeriums-Sprecher Peter Guschelbauer am Freitag gegenüber der APA die Entscheidung. Im Bereich Flüchtlinge gebe es außerdem mit der Genfer Flüchtlingskonvention bereits ein internationales Regelwerk. Über die darin festgelegten Verpflichtungen Österreichs gehe der neue UNO-Pakt nicht hinaus, so das Außenministerium.
Hintergrund: Sowohl der Flüchtlingspakt als auch der Migrationspakt gehen auf eine Erklärung der UNO-Vollversammlung zu Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Migranten am 19. September 2016. Darin wurde die Ausarbeitung von zwei Abkommen in die Wege geleitet, um die Themen Migration und Flüchtlinge voneinander zu trennen. Beide Abkommen sind rechtlich nicht bindende Vereinbarungen.
Druck auf Aufnahmeländer mindern
Der Globale Pakt für Flüchtlinge wurde vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in Abstimmung mit den Staaten ausgearbeitet. Er basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Wichtigste Ziele sind laut dem Text des Abkommens: Den Druck auf die Aufnahmeländer zu mindern, die Eigenständigkeit der Flüchtlinge zu erhöhen, den Zugang zu Umsiedlungen in Drittstaaten zu erweitern und in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr zu verbessern. Alle vier Jahre soll es Konferenzen auf Ministerebene in Genf geben, wo die Mitgliedländer konkrete Zusagen und Beiträge ankündigen. Länder, die Flüchtlinge aufnehmen, sollen von der internationalen Gemeinschaft Unterstützung erhalten.
Ein „unverbindlicher“ Pakt, der schnell verbindlich werden kann
Einige Rechtsanwälte fragen schon heute: Birgt dieser Pakt nicht ebenso wie der „unverbindliche“ UN-Migrationspakt eine Gefahr für die unterzeichnenden Länder? Auch der Flüchtlingspakt bleibt nicht ohne schwerwiegende Folgen. Unter Punkt 3.2 bekennen sich die Unterzeichner zur Umsiedelung von Flüchtlingen in Drittstaaten. Damit sollen Hauptaufnahmeländer von Flüchtlingen entlastet werden. Dazu kommt, das in der Realität der Flüchtlings- und Migrationsbegriff kaum trennbar sind. Viele bekritteln auch, dass im Pakt nicht klar ist, wer als Flüchtling gilt. Vielmehr beinhaltet der Pakt eine Kompromissformel, die afrikanische und europäische Staaten unterschiedlich auslegen können. So heißt es im Pakt unter anderem:
Zudem bedeutet der UN-Flüchtlingspakt natürlich auch eine weitere Machtzunahme der Globalisierer. Die UNHCR wird zur zentralen weltweiten Schalststelle für Einwanderungsfragen. Dadurch wird die nationale Souveränität in Einwanderungsfragen immer mehr beschnitten. Denn, und auch das geht aus den Bestrebungen der UNO hervor: Über Masseneinwanderung in Form der Aufnahme von Flüchtlingen sollen auf lange Sicht (also in Zukunft) dann nicht mehr Staaten entscheiden.
Der UN-Flüchtlingspakt soll Mitte Dezember im Rahmen des jährlichen UNHCR-Rechenschaftsberichts von der UNO-Vollversammlung gebilligt und dann unterschrieben werden.
Quellen©: APA, div. News, UNO
Druck auf Aufnahmeländer mindern
Der Globale Pakt für Flüchtlinge wurde vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in Abstimmung mit den Staaten ausgearbeitet. Er basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Wichtigste Ziele sind laut dem Text des Abkommens: Den Druck auf die Aufnahmeländer zu mindern, die Eigenständigkeit der Flüchtlinge zu erhöhen, den Zugang zu Umsiedlungen in Drittstaaten zu erweitern und in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr zu verbessern. Alle vier Jahre soll es Konferenzen auf Ministerebene in Genf geben, wo die Mitgliedländer konkrete Zusagen und Beiträge ankündigen. Länder, die Flüchtlinge aufnehmen, sollen von der internationalen Gemeinschaft Unterstützung erhalten.
Ein „unverbindlicher“ Pakt, der schnell verbindlich werden kann
Einige Rechtsanwälte fragen schon heute: Birgt dieser Pakt nicht ebenso wie der „unverbindliche“ UN-Migrationspakt eine Gefahr für die unterzeichnenden Länder? Auch der Flüchtlingspakt bleibt nicht ohne schwerwiegende Folgen. Unter Punkt 3.2 bekennen sich die Unterzeichner zur Umsiedelung von Flüchtlingen in Drittstaaten. Damit sollen Hauptaufnahmeländer von Flüchtlingen entlastet werden. Dazu kommt, das in der Realität der Flüchtlings- und Migrationsbegriff kaum trennbar sind. Viele bekritteln auch, dass im Pakt nicht klar ist, wer als Flüchtling gilt. Vielmehr beinhaltet der Pakt eine Kompromissformel, die afrikanische und europäische Staaten unterschiedlich auslegen können. So heißt es im Pakt unter anderem:
- Klima, Umweltzerstörung und Naturkatastrophen sind zwar für sich selbst genommen keine Ursachen für Fluchtbewegungen, stehen aber immer häufiger in Wechselwirkung mit den Triebkräften solcher Bevölkerungsbewegungen. ...
Der UN-Flüchtlingspakt soll Mitte Dezember im Rahmen des jährlichen UNHCR-Rechenschaftsberichts von der UNO-Vollversammlung gebilligt und dann unterschrieben werden.
Quellen©: APA, div. News, UNO
Link - UN-Flüchtlingspakt: https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2018/11/GCR_final_GER.pdf