Das Rauchverbot tritt mit Wirksamkeit des „Tabak- und Nichtraucher-Schutzgesetzes“ in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November, Punkt Mitternacht, in Kraft. Kontrollen werden durch das Marktamt durchgeführt. In Wien (anders als in den restlichen Bundesländern) bereits ab 0 Uhr.
Ein weiterer Schritt in die "Fürsorgediktatur"
Welche Strafen drohen Wirten bzw. den Gästen bei Umgehung des Rauchverbots?
Je nach Bundesland müssen Gastronomen mit Strafen zwischen 800 und 10.000 Euro, Raucher mit Geldbußen zwischen 100 und 1000 Euro rechnen.
Manche fragen: Betrifft das ab Mitternacht geltende strikte Rauchverbot nur Lokale? Wo darf man in Zukunft überhaupt noch qualmen?
Das Gesetz betrifft alle gastronomischen Einrichtungen. Noch nicht aber Hotels und Beherbergungsbetriebe. In abgetrennten Räumen, die komplett servicefrei sein müssen, darf noch weiter geraucht werden. Ob die Vorschriften bald noch extremer sein werden ist noch offen.
Verschärfte Nichtraucherregelungen gelten für Vereine eigentlich bereits seit Mai 2018.
Ein weiterer Schritt in die "Fürsorgediktatur"
Welche Strafen drohen Wirten bzw. den Gästen bei Umgehung des Rauchverbots?
Je nach Bundesland müssen Gastronomen mit Strafen zwischen 800 und 10.000 Euro, Raucher mit Geldbußen zwischen 100 und 1000 Euro rechnen.
Manche fragen: Betrifft das ab Mitternacht geltende strikte Rauchverbot nur Lokale? Wo darf man in Zukunft überhaupt noch qualmen?
Das Gesetz betrifft alle gastronomischen Einrichtungen. Noch nicht aber Hotels und Beherbergungsbetriebe. In abgetrennten Räumen, die komplett servicefrei sein müssen, darf noch weiter geraucht werden. Ob die Vorschriften bald noch extremer sein werden ist noch offen.
Verschärfte Nichtraucherregelungen gelten für Vereine eigentlich bereits seit Mai 2018.
Seitdem darf in Vereinslokalen, Mehrzweckhallen oder auf öffentlichen Zeltfesten nicht geraucht werden. Nur in rein privaten Räumlichkeiten eines Vereins, der keine minderjährigen Mitglieder hat und die weder der Öffentlichkeit zugänglich sind noch Getränke mit Gewinnabsicht verkaufen, kann auch nach dem 1. November weitergeraucht werden.
Wie wird die Regelung im Frühjahr für die Schanigärten aussehen?
Diesbezüglich gibt es derzeit noch keine Vorgaben, das heißt, man darf zunächst wohl in Schanigärten weiterrauchen. Zuletzt gab es auch einen Trend, Schanigärten auch in der kalten Jahreszeit (Winter-Schanigärten) geöffnet zu halten. Von vielen Anreinern gibt es aber schon jetzt massive Beschwerden gegen Rauchen vor Lokalen oder in Schanigärten. Der Nichtraucherschutz muss auch in einen Anrainerschutz erweitert werden so die Forderung der Betroffenen.
Viele Lokal-Anrainer machen sich große Sorgen wegen der Lärmbelästigung und der Rauchbelästigung. Welche rechtlichen Regelungen gelten hier?
Laut Gewerbeordnung haften grundsätzlich Gastronomen für das Verhalten ihrer Gäste vor dem Lokal(!).
Gelten für E-Zigaretten (sog. Verdampfer) Ausnahmeregelungen?
Nein, derzeit sind keine spezielle Regelungen geplant - es werden sicher auch keine mehr kommen.
Und wie sieht die aktuelle Regelung für Shisha-Bars aus?
Hier gilt natürlich dasselbe Gesetz. Somit dürfen auch keine Wasserpfeifen in Lokalen mehr geraucht werden. Mit Anträgen beim Verfassungsgerichtshof versucht der Verband der Shisha-Bar-Betreiber noch, Ausnahmeregelungen durchzubringen. Doch einen Erfolg wird es da eher nicht geben.
Außer Frage steht, dass freiwilliges und auch unfreiwilliges Rauchen (Passivrauchen) gesundheitsschädigend ist.
Wie wird die Regelung im Frühjahr für die Schanigärten aussehen?
Diesbezüglich gibt es derzeit noch keine Vorgaben, das heißt, man darf zunächst wohl in Schanigärten weiterrauchen. Zuletzt gab es auch einen Trend, Schanigärten auch in der kalten Jahreszeit (Winter-Schanigärten) geöffnet zu halten. Von vielen Anreinern gibt es aber schon jetzt massive Beschwerden gegen Rauchen vor Lokalen oder in Schanigärten. Der Nichtraucherschutz muss auch in einen Anrainerschutz erweitert werden so die Forderung der Betroffenen.
Viele Lokal-Anrainer machen sich große Sorgen wegen der Lärmbelästigung und der Rauchbelästigung. Welche rechtlichen Regelungen gelten hier?
Laut Gewerbeordnung haften grundsätzlich Gastronomen für das Verhalten ihrer Gäste vor dem Lokal(!).
Gelten für E-Zigaretten (sog. Verdampfer) Ausnahmeregelungen?
Nein, derzeit sind keine spezielle Regelungen geplant - es werden sicher auch keine mehr kommen.
Und wie sieht die aktuelle Regelung für Shisha-Bars aus?
Hier gilt natürlich dasselbe Gesetz. Somit dürfen auch keine Wasserpfeifen in Lokalen mehr geraucht werden. Mit Anträgen beim Verfassungsgerichtshof versucht der Verband der Shisha-Bar-Betreiber noch, Ausnahmeregelungen durchzubringen. Doch einen Erfolg wird es da eher nicht geben.
Ab heute sind schon 500 Rauch-Sheriffs unterwegs
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Anm.: Uns als Nichtraucher könnte diese Regelung egal sein, doch ist dieses Gesetz eine weitere Einschränkung der persönlichen Freiheit. In immer mehr Lebensbereichen wird der Bürger zu einer bestimmten Verhaltensweise gezwungen. Lokalbetreiber dürfen über ihr eigens Geschäft nicht mehr frei verfügen, Gästen wird ein Verhalten einfach aufgezwungen. Mit einiger Irritation nehmen wir von Eggetsberger-Net zur Kenntnis, dass die Welt in die wir hineingeboren wurden nicht mehr existiert. Die große Freiheit, die es noch vor einigen Jahren gab verschwindet immer schneller. Überwachung, Zensur, Einschränkung der Information- und Meinungsfreiheit, Impfzwang, totales Rauchverbot, Tendenzen zum Abschaffen des Bargeldes, ständig neue EU-Regeln, u.v.a.m. zeigen einen beängstigenden Prozess. Viele meinen wir befinden uns in einem Umbruch. Weg von der Demokratie die wir kennen, hin zu einer versteckten Diktatur inkl. "Fürsorgediktatur" bzw. zu einer Plutokratie. Kommen nun bald auch ein Verbot von Zucker, Fett, Alkohol, Fleisch??? Einige wenige bestimmen nun wieder -wie vor ein paar hundert Jahren- den Lauf der Welt.
Quellen ©: div.News/Politik/Gesetz
Bildquellen ©: pixabay