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Dienstag, 17. März 2020

GRATIS VORTRAG im PEP ABGESAGT!


VORTRAG zum Thema Vagus & Selbstheilung 25.3.2020 

 wegen Covid19-Maßnahmengesetz abgesagt


EBENSO WIRD DAS THETA-X 3 SEMINAR 21. und 22 . März ABGESAGT!

Neue Termine für diesen Vortrag und das Seminar werden bekannt gegeben!



Montag, 16. März 2020

Österreich: Ausgangsverbot - wer heute noch raus darf

"Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten": Die von der Regierung angekündigten weitgehenden Ausgangsbeschränkungen ab Montag sind knapp vor Mitternacht kundgemacht worden.


Gegen 23 Uhr in der Nacht auf Montag hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) seine neusten Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Krise am Sonntagabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie treten großteils mit Montag in Kraft.
Den stärksten Einschnitt in die persönliche Freiheit hält die das allgemeine Ausgangsverbot parat: "Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten", heißt es in der Verordnung.
Ausgenommen sind nur folgende Fälle:
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens - wenn sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann
  • Berufliche Zwecke - auch hier muss sichergestellt sein, dass am Arbeitsort zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann
  • Ausflüge alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren; gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.






Mindestabstand ein Meter in Öffis, Geschäften und in der Arbeit

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Verordnung nach ab heute nur noch für die ersten vier dieser Ausnahmen erlaubt - wer bloß einen Ausflug macht, darf dazu nicht mehr mit dem Zug fahren.

Außerdem ist im öffentlichen Verkehr ein Mindestabstand von einem Meter zu Mitreisenden einzuhalten - andernfalls droht, wie bei allen Verstößen, eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro.


Kundenverkehr in einigen Geschäften bleibt erlaubt
Zwei weitere Verordnungen regeln Betretungsverbote für Geschäfte und Lokale. Kunden dürfen ab heute keine Geschäfte mehr betreten - es gibt aber eine Reihe von Ausnahme. Offen halten dürfen folgende Branchen:
  • Apotheken
  • Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern
  • Drogerien und Drogeriemärkte
  • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln,  Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
  • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe–, Sozialhilfe–, Teilhabe– bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
  • veterinärmedizinische Dienstleistungen
  • Verkauf von Tierfutter
  • Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
  • Notfall-Dienstleistungen
  • Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
  • Tankstellen
  • Banken
  • Post einschließlich Postpartner, soweit deren Unternehmen unter eine andere dieser Ausnahmen fällt, und Telekommunikation
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
  • Lieferdienste
  • Öffentlicher Verkehr
  • Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
  • Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
  • Abfallentsorgungsbetriebe
  • KFZ-Werkstätten
Lokale nur heute mit Sperrstunde 15 Uhr, ab morgen zu
Gastro-Betrieb dürfen am Montag nur noch bis 15 Uhr offen halten. Diese Regelung ist aber kurzlebig: Ab Dienstag gilt auch für das Gastgewerbe ein allgemeines Betretungsverbot. Zustelldienste bleiben allerdings weiterhin erlaubt.
Ausgenommen sind hier nur Kranken- und Kuranstalten, Pflege- und Seniorenheime, Schulen und Kindergärten sowie Betriebskantinen. Ebenfalls offen halten dürfen Restaurants in Hotels und auf Campingplätzen - sie dürfen aber nur ihre Beherbergungsgäste bewirten.
Keine Entschädigung für Schließung
Grundlage der Maßnahmen - sowohl der Ausgangsbeschränkungen als auch der Einschränkung von Handel und Gastronomie - ist das "COVID-19-Maßnahmengesetz" das am Wochenende durch das Parlament im Eilverfahren genehmigt wurde und unmittelbar vor den Verordnungen kundgemacht worden war. 
Harte wirtschaftliche Zeiten kommen auf viele zu!
Im Unterschied zu Schließungen nach dem Epidemiegesetz steht betroffenen Unternehmen hier keine Entschädigung für die behördliche Einschränkung zu. Das wird natürlich einige enorm treffen!. 
Per Verordnung erweitert werden auch die wegen der Corona-Krise verhängten Landeverbote. Damit dürfen ab Dienstag auch Flugzeuge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine nicht mehr in Österreich landen.


Sonntag, 16. Februar 2020

Knapp dem Tod entgangen ...

NACHDEM DIE ÄRZTE DIE LEBENSERHALTENDEN GERÄTE DES MÄDCHENS ABGESTELLT HABEN, BEMERKEN SIE ETWAS UNTER DER BETTDECKE. 
Die junge Dame wurde im Spital für Hirntod erklärt (Anm.: man hätte ihr auch nach der Diagnose "Hirntod" die Organe entnehmen könne) aber in letzter Sekunde wackelte die 22Jährige mit ihren großen Zeh, nur die anwesenden Familienangehörigen bemerkten, dass die junge Frau noch lebte. Die Ärzte schalteten die Maschinen wieder ein. Wenige Tage später konnte sie wieder selbständig atmen und nach nur 8 Wochen konnte sie das Krankenhaus verlassen. Die junge Studentin kann heute wieder sprechen und gehen und erfreut sich ihres Lebens (siehe Videobeitrag unten).

Gefahren einer Fehldiagnose
Anm.: So schnell kann eine Fehldiagnose entstehen, hätte niemand die Zehenbewegung bemerkt, hätte die "falsche Diagnose Hirntod" dazu führen können, dass der jungen -noch lebenden- Frau bei vollem Bewusstsein die Organe entnommen worden wären. Die Diagnose "Hirntod" ist wie auch die noch bedenklichere Diagnose "Herztod" eine unsichere Sache vor allem auch dann, wenn es um Leben und Organspende geht. Das zeigt sich immer wieder. Der Fall der Studentin ist nur einer von vielen.

Video (Dauer 1:04 Minuten)

Mittwoch, 11. Dezember 2019

Österreich, aus für den "Bundestrojaner"

Eilmeldung: Der Verfassungsgerichtshof hat das "Sicherheitspaket" der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung weitgehend für verfassungswidrig erklärt. Warten wir ab wie es weiter geht! Derzeit aber positiv!
Quelle/Bildquelle ©: ORF/ZIB

Freitag, 1. November 2019

Nicht vergessen: Jetzt ist es auch bei uns in Österreich so weit!

Ab heute 1. November 2019 gilt auch hierzulande in Lokalen ein ABSOLUTES Rauchverbot.
Das Rauchverbot tritt mit Wirksamkeit des „Tabak- und Nichtraucher-Schutzgesetzes“ in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November, Punkt Mitternacht, in Kraft. Kontrollen werden durch das Marktamt durchgeführt. In Wien (anders als in den restlichen Bundesländern) bereits ab 0 Uhr.

Ein  weiterer Schritt in die "Fürsorgediktatur"
Welche Strafen drohen Wirten bzw. den Gästen bei Umgehung des Rauchverbots?
Je nach Bundesland müssen Gastronomen mit Strafen zwischen 800 und 10.000 Euro, Raucher mit Geldbußen zwischen 100 und 1000 Euro rechnen.

Manche fragen: Betrifft das ab Mitternacht geltende strikte Rauchverbot nur Lokale? Wo darf man in Zukunft überhaupt noch qualmen?
Das Gesetz betrifft alle gastronomischen Einrichtungen. Noch nicht aber Hotels und Beherbergungsbetriebe. In abgetrennten Räumen, die komplett servicefrei sein müssen, darf noch weiter geraucht werden. Ob die Vorschriften bald noch extremer sein werden ist noch offen.

Verschärfte Nichtraucherregelungen gelten für Vereine eigentlich bereits seit Mai 2018. 
Seitdem darf in Vereinslokalen, Mehrzweckhallen oder auf öffentlichen Zeltfesten nicht geraucht werden. Nur in rein privaten Räumlichkeiten eines Vereins, der keine minderjährigen Mitglieder hat und die weder der Öffentlichkeit zugänglich sind noch Getränke mit Gewinnabsicht verkaufen, kann auch nach dem 1. November weitergeraucht werden.

Wie wird die Regelung im Frühjahr für die Schanigärten aussehen?
Diesbezüglich gibt es derzeit noch keine Vorgaben, das heißt, man darf zunächst wohl in Schanigärten weiterrauchen. Zuletzt gab es auch einen Trend, Schanigärten auch in der kalten Jahreszeit (Winter-Schanigärten) geöffnet zu halten. Von vielen Anreinern gibt es aber schon jetzt massive Beschwerden gegen Rauchen vor Lokalen oder in Schanigärten. Der Nichtraucherschutz muss auch in einen Anrainerschutz erweitert werden so die Forderung der Betroffenen.

Viele Lokal-Anrainer machen sich große Sorgen wegen der Lärmbelästigung und der Rauchbelästigung. Welche rechtlichen Regelungen gelten hier?
Laut Gewerbeordnung haften grundsätzlich Gastronomen für das Verhalten ihrer Gäste vor dem Lokal(!).

Gelten für E-Zigaretten (sog. Verdampfer) Ausnahmeregelungen?
Nein, derzeit sind keine spezielle Regelungen geplant - es werden sicher auch keine mehr kommen.

Und wie sieht die aktuelle Regelung für Shisha-Bars aus?
Hier gilt natürlich dasselbe Gesetz. Somit dürfen auch keine Wasserpfeifen in Lokalen mehr geraucht werden. Mit Anträgen beim Verfassungsgerichtshof versucht der Verband der Shisha-Bar-Betreiber noch, Ausnahmeregelungen durchzubringen. Doch einen Erfolg wird es da eher nicht geben.


Ab heute sind schon 500 Rauch-Sheriffs unterwegs

Österreich hat nun eines der strengsten Rauchergesetze! 

Sonntag, 1. September 2019

"Verächtlich machen" eines Glaubens, Gerichtsurteil (Österreich).

Ja, die besonderen Rechte des Glaubens, der Religion sind in Österreich, Deutschland der EU sehr gut geschützt. Und da kann es schon einmal eine saftige Strafe geben wenn man hier stört.

Zum besser Lesen Bild oben einfach anklicken!

Den gleichen, umfassenden gesetzlichen Schutz hat natürlich JEDE Glaubensgemeinschaft in Österreich und der EU!


Mittwoch, 31. Juli 2019

Websites brauchen noch eine zusätzliche Einwilligung für Like-Button von Facebook, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden

Nach Klage der Verbraucherzentrale ...
Jetzt gibt es die Entscheidung des EuGH: Websites brauchen Einwilligung für Like-Button!

Alle Website-Betreiber sind für die Erhebung von Daten mitverantwortlich und müssen die Einwilligung für Like-Button (z.B. Facebook und ähnliche Plug-ins) einholen.

Auf Internet-Nutzer dürfte jetzt ein weiterer Einwilligungs-Klick (neben der Cookie Einwilligung) für einen Aufruf diverser Websites zukommen. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29.07.2019 entschieden, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die Zustimmung der Nutzer dazu einholen, bevor die Website benutzt wird.

Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig, betonten die Richter. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Instagram, WhatsApp, Twitter, LinkedIn oder Online-Werbefirmen betroffen sein. 

Der Like-Button überträgt IP-Adresse & viele andere persönliche Daten
Der "Like"-Button von Facebook überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wird, oder der Nutzer überhaupt einen Facebook-Account hat(!). Anm.: Mit dem durch den Like-Button unbemerkt übertragenen Daten kann (und wird auch) ein Verhaltensprofil, das tief in die Persönlichkeit des Seitenbesuchers hineinreicht, erstellt werden. So erhalten Facebook und andere nicht nur Ihre IP-Adresse, sondern auch noch welche Seiten Sie täglich besuchen, wann Sie die Seiten besuchen, welchen Webbrowser sie benützen, ob Sie die Seite mittels Pc, Tablet, Smartphone besucht haben. So erkennt man schnell Ihre Vorlieben und Interessen, und kann Sie für gezielte Werbung durchleuchten. (Mitunter ist eine Verknüpfung mit Ihrer Handynummer und dem jeweilige Bewegungsprofil möglich!) ...

Donnerstag, 18. Juli 2019

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

Zum Lesen PDF einfach anklicken
Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit.

Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören. 

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft. 

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.

Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonders im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?

Mittwoch, 2. Januar 2019

Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Kritik am Islam ist NICHT nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Religionen dürfen in der EU nicht kritisiert oder verunglimpft werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist weniger wichtig als der Schutz der religiösen Gefühle anderer!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil am 25.10.2018 entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Mit dieser Entscheidung hat das in Straßburg ansässige EU-Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ Religionen (hier der Islam) sind vor Blasphemie in Deutschland, Österreich - in der EU jetzt rechtskräftig geschützt. ...

Donnerstag, 22. November 2018

Österreich: Die Regierung beschließt ein neues Waffengesetz.

Totales Waffenverbot für Nicht-EU-Bürger.
Die österreichische Regierung hat am Mittwoch 21. 11.2018 im Ministerrat das neue Waffengesetz beschlossen. Es wurden nach der Begutachtung einige Änderungen vorgenommen. Bei dem Gesetz handelt es sich im Grunde um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es beinhaltet u.a. einige Verschärfungen.

Die Verschärfungen
Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer sprach im Pressefoyer nach der Regierungssitzung von einer "Mischung" zwischen Sicherheitsbedürfnis und einzelnen Freiheitsrechten. "Es wurden nötige Verschärfungen vorgenommen und die Rechtssicherheit gestärkt." Das Gesetz enthält u. a. ein generelles Waffenverbot, also auch von Messern und Hiebwaffen, für Drittstaatsangehörige und damit für Asylwerber. ...

Mittwoch, 17. Oktober 2018

Gerichtsentscheid: Doppelstaatsbürger (Austro-Türke) muss österreichischen Pass abgeben

Kurz berichtet:
Gericht hat entschieden (letztinstanzlichem Entscheid): Doppelstaatsbürger muss Austro-Pass abgeben. 

Der Verwaltungsgerichtshof hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürger bestätigt. Dieser heute veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich klarstellt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.

Der betroffene Mann (mit Doppelpass) hatte gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen. Dieses wiederum hatte davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt.

Freitag, 14. September 2018

Das EU-Parlament legt nun einen Schleier über das Internet: Votum für den umstrittenen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht.

Die schon stark eingeschränkte Freiheit des Internets ist nun ganz verloren: Nach langem Ringen stimmte eine Mehrheit der EU-Abgeordneten für die umstrittenen Vorschläge.

Gefilterte Nachrichten und Artikel
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit verschwindet immer mehr die Freiheit, Informationsfreiheit, Redefreiheit, persönliche Freiheit der EU-Bürger.
Obwohl der Gesetzesprozess noch nicht ganz durch ist (aber so gut wie): Umfassende Filterpflichten im Internet sind damit leider beschlossene Sache. Das neue Urheberrecht soll noch vor der EU-Wahl in zehn Monaten endgültig beschlossen werden. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für umstrittene Vorschläge zu verpflichtenden Upload-Filtern für große Internet-Plattformen und einem EU-weiten Leistungsschutzrecht. Das grüne Licht aus dem Europaparlament macht die Verabschiedung der Vorschläge praktisch zur Gewissheit. Die entsprechenden Lobbyisten und die Mainstream-Medien haben gewonnen.

Und die Vorschläge zum Urheberrecht sind nicht der einzige aktuelle Vorstoß zu Filterpflichten im Internet: EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker schlug am selben Tag in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union eine Richtlinie zur Terrorbekämpfung vor, die den Weg zu Upload-Filterpflichten gegen „terroristische Inhalte“ ebnet. (Filter wohin man sieht, der Bürger bekommt nur noch gefilterte, zensierte Informatrionen zu sehen bzw. zu lesen, ob das die viel gerühmte Informations- und Redefreiheit ist?)

Schikanen wohin man sieht
Schon die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt nur noch Probleme, auf jeder besuchten Seite wird man zusätzlich noch auf die Anwendung von Cookies hingewiesen. Möchte man per eMail Kontakt aufnehmen muss man bestätigen das eine Antwort auch erwünscht ist zusätzlich muss auf die neue DSGVO hingewiesen werden. Das nervt nicht nur den Betreiber der Seiten, sondern auch den Nutzer.

Jetzt kommt es viel schlimmer
Heute sind SIE Zeitzeuge einer beängstigenden Entwicklung!
Der umstrittenste Punkt der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags im Vorhinein jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video prüfen(!). Zeigt das System eine mögliche Urheberrechtsverletzung, muss es das Hochladen unterbinden. Das gilt für Anbieter wie YouTube, Facebook, Twitter etc. und alle anderen Seiten, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Natürlich sind auch Blogs und alternative News-Seiten von den Maßnahmen betroffen.

Erfüllen lässt sich die neue Verpflichtung nur mit Software-Filtern, die für kleine Anbieter schwer leistbar sind und bei den großen Plattformen bereits fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegten bzw. noch fegen werden. Der nun beschlossene Vorschlag des EU-Parlaments sieht Ausnahmen für ganz kleine und mittlere Unternehmen vor, gerade auf den nutzerstarken Plattformen greifen aber Upload-Filter.

Die neue Filterpflicht überlässt der Software die Entscheidung darüber, was Nutzer hochladen dürfen und was nicht. Damit bedroht sie Netzkultur-Phänomene wie Memes, unautorisierte Remixe und nach Angaben der Wikimedia-Stiftung sogar das Medienarchiv der Wikipedia. Zuletzt meldete der oberste Datenschützer der EU gegen die Uploadfilter Bedenken an, da er durch die Filterpflicht eine Auflage zum Sammeln von Nutzerdaten und damit noch mehr Überwachung im Internet befürchtet. ...

Sonntag, 26. August 2018

Wird das Bloggen bald nur noch mit staatlicher Lizenz erlaubt sein? Was kann man in Zukunft tun?

Ein Beitrag: von Jens Bernert 

Magazine sowie Blogger, YouTuber, Facebooker, Twitterer, Betreiber anderer Websites und andere Internetnutzer, die mit ihren Aktivitäten nicht nur eine geringe Anzahl von Menschen erreichen, sollen nach dem neuen, in Vorbereitung befindlichen Medienstaatsvertrag eine Rundfunklizenz beantragen müssen (1, 2).
Dass die Behörden diese Lizenz auch verweigern oder entziehen können, liegt auf der Hand. Meinungsfreiheit von Staates Gnaden. Wer wird da noch eine abweichende Meinung „senden“?
Der Staatsvertrag benutzt für den neuen Lizenzkreis Begriffe wie „Benutzeroberfläche“ und „Medienintermediär“, die Deutschlands bekanntester Blogger Fefe so erläutert (3):
„Eine Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen heißt in deren Lingo Benutzeroberfläche. Mit anderen Worten: Mein Blog. Medienintermediär ist jedes Telemedium, das journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert. Also mit anderen Worten: Eure Facebook-Page, euer Twitter, eure Homepage mit RSS, euer Blog. Euer Youtube-Kanal.“
Mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag kommt alles auf die Abschussliste, was außerhalb der bei wirklich relevanten Themen einheitlich berichtenden Massenmedien „funkt“. Übrig bleibt ein regierungstreuer Einheitsbrei, der jede noch so dreiste Manipulation und Propagandalüge stützt. Um es mit Professor Rainer Mausfeld zu sagen (4):
„Gegenwärtig haben die Leitmedien in ihrer Bereitschaft und Willfährigkeit, das Weltbild transatlantischer neoliberaler Eliten zu vermitteln, ganz offensichtlich jedes Maß verloren. Das hat zur Folge, dass die Medien Fakten, die nicht in dieses Weltbild passen, immer hemmungsloser verschweigen oder verzerren. So erschaffen sie medial eine gesellschaftliche und soziale Realität, in der die wichtigsten Fragen gar nicht erst vorkommen und die tatsächlichen Konflikte vernebelt und verschleiert werden.“ ... 

Freitag, 20. Juli 2018

Schächten: Registrierung für Sobotka nicht vorstellbar

Kurz notiert
Österreich - Religionsfreiheit 
Die Registrierung von Konsumenten beim Kauf von koscherem Fleisch sei „in keiner Weise mit dem Grundrecht der freien Religionsausübung vereinbar und daher auszuschließen“, unterstrich heute Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). ...

Donnerstag, 21. Juni 2018

EU-Parlament stimmte am 20.06.2018 für die umstrittenen Upload-Filter und das extreme Leistungsschutzrecht

Das EU-Parlament hat wie schon erwartet, am Mittwoch den 20. Juni 2018 für die neuen sehr umstrittenen Maßnahmen im Internet gestimmt.

Das Europaparlament hat für die Einführung von Upload-Filtern gestimmt. 
Der ehemalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (deutscher Politiker der CDUhatte den Gesetzesvorschlag schon 2016 vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass bestimmte große Online-Plattformen wie YouTube etc. schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Kritiker hingegen sehen den freien Informationsfluss im Netz eingeschränkt.

Auf welche Plattformen das genau zutreffen würde, ist allerdings noch nicht ganz klar.
Kritiker befürchten schon seit längerem, durch eine solche Neuregelung das Ende des freien Internets und sehen die Meinungsfreiheit bedroht. Denn Upload-Filter (mit entsprechender KI) werden somit auch für ein äußerst strenge Zensur sorgen. Außerdem wird kritisiert, dass Upload-Filter nicht wissen können, ob geschützte Inhalte legal - etwa als Parodie oder Zitat - genutzt werden. Auch Zitate bzw. das Zitieren eines Artikels oder Textes wird es durch die Upload-Filter nicht mehr geben. Sie sehen auch das Erstellen von Memes, die häufig auf Kurzsequenzen aus bekannten Filmen beruhen, gefährdet.

Leistungsschutzrecht
Das EU-Parlament hat auch für ein Leistungsschutzrecht gestimmt, durch das Verleger wie bereits Musik- oder Filmproduzenten ein Recht an geschützten Inhalten bekommen sollen. Dies besteht in ähnlicher Form bereits in Deutschland, ist aber sehr umstritten. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform soll das Urheberrecht in Europa vereinheitlichen und an das Internet-Zeitalter anpassen.
Konkret sollen Suchmaschinen wie Google künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Suchergebnissen anzeigen dürfen. Vor allem Verlegerverbände hatten sich dafür in den vergangenen Jahren stark gemacht und gefordert, dass Zeitungen und Zeitschriften mit anderen Medien gleichgestellt werden müssten.

➪ Konsequenzen
Künftig werden wahrscheinlich auch Privatpersonen keine Vorschauen mehr auf Zeitungstexte auf Internet-Plattformen wie Facebook, Twitter, Google+ etc. posten dürfen.
In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News schon komplett eingestellt, nachdem in Spanien ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das bisherige deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist. Wie es weiter gehen wird in der EU, bleibt derzeit noch offen. 

Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder warnte: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht.“

Siehe dazu auch: 
Vergesst die DSGVO- das Netz verliert gerade seine Informationsfreiheit

Unzensierte Meinungsfreiheit im Internet war gestern!

ANMERKUNG: Wir von Eggetsberger-Info-Blog (http://eggetsberger-info.blogspot.com/) werden unter den gegebenen Umständen (= DSGVO und EU-Leistungsschutzrecht) entsprechend handeln. Das heißt: Sollte das EU-Leistungsschutzrecht uns dazu zwingen alle unsere öffentlichen, Gratisangebote einzuschränken, so werden wir auch unsere eigenen Texte, Forschungsergebnisse nur noch über unsere geschlossenen Dienst "UNIQ-Net" (= unseren geschlossenen social-network) den eigenen Mitgliedern anbieten. Das bedeutet auch, dass die Seite Eggetsberger-Info-Blog nicht mehr tägliche News anbieten kann, sondern die News in unregelmäßigen Abständen erscheinen werden.
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F: Warum sind manche eurer Informationen nicht öffentlich zugänglich?
A: Weil die Gesetzeslage in der EU das erfordert, ist es uns schon jetzt nicht mehr erlaubt unser Wissen einfach in der Öffentlichkeit zu teilen. Wir können vieles (schon jetzt) nur noch an unsere Mitglieder weitergeben.


Link: http://bmun-gv-at.eu/

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass jeder (auch illegale) Migrant das Recht darauf hat, gegen seine Abschiebung zu klagen und während dieses Prozesses nicht abgeschoben werden darf.

Der EuGH hat die Rechte Schutzsuchender weiter gestärkt: Bis ein Gericht final über einen eingebrachten Widerspruch entschieden hat, dürfen abgelehnte Asylbewerber nicht mehr abgeschoben werden, dabei ist es egal ob es sich bei den "Schutzsuchenden" um Wirtschaftsflüchtlinge, Gewalttäter, Kriminelle, oder Personen mit terroristischem Hintergrund (also um potenzielle;Gefährder) handelt.

Dieses neue EU Urteil (Rechtssache C-181/16) verändert die Gesetzeslage in den EU-Ländern drastisch.
Jede Person, die ab nun über eine EU Grenzen kommt und abgewiesen wird, kann einfach klagen und kann darauf hin im Land verweilen wobei er / sie auch versorgt werden muss.

Für die Praxis bedeutet das, dass Asylbewerberinnen und -bewerbernicht abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden dürfen, während ihr Fall noch nicht final entschieden ist.
Bis zur Entscheidung über diese Klage seien "alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen", befanden die EuGH-Richter.
Sachverständige erwarten eine enorme Klagewelle, welche fast unmöglich zu bearbeiten sein wird.
Quellen: zeit.de, EuGH, dejure.org, u.a.
Bildquelle/Symbolbilder ©: pixabay

Hintergrund-Artikel Link: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-06/eugh-abgelehnte-asylbewerber-ausweisung-einspruch-bleiberecht

Donnerstag, 7. Juni 2018

EuGH: Betreiber von Facebook-Seiten doch für Datenschutz mitverantwortlich

Zur Info: Der Europäische Gerichtshof hat einen seit 2011 laufenden Streit zu Gunsten deutscher Datenschützer entschieden. Das Urteil könnte Signalwirkung für die Zukunft haben. Unternehmen, die eine Seite bei Facebook betreiben, können die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht komplett auf das Online-Netzwerk abwälzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab mit dieser Entscheidung deutschen Datenschützern nach einem über sechs Jahre langen Streit Recht.
Facebook ...

Rechtlich gesehen ist das Urteil von Dienstag für sie aber eher ein symbolischer Sieg - wenn auch mit klarer Signalwirkung für die Zukunft. Da die damalige Datenschutz-Richtlinie von der neuen EU-Verordnung abgelöst wurde, müsste jedes Verfahren neu aufgerollt werden

Der Streit begann, als das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz 2011 die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein aufforderte, ihre
Facebook-Fanpage zu deaktivieren.


Die Begründung: Weder die Akademie, noch Facebook hätten die Besucher der Seite darauf hingewiesen, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden. Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

Signalwirkung ... Lesen Sie weiter Originalbereicht:
https://futurezone.at/netzpolitik/eugh-betreiber-von-facebook-seiten-fuer-datenschutz-mitverantwortlich/400046330


Sonntag, 27. Mai 2018

Betrüger missbrauchen -wie zu erwarten- die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Achtung: Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: Aktuell verschicken Betrüger wieder vermehrt Phishing-Mails, um an die Nutzerdaten von Kunden von Amazon, eBay, PayPal und anderen Online-Shops sowie Banken zu kommen.

Viele haben es kommen sehen!
Die ab dem 25. Mai 2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen nehmen Betrüger aktuell zum Anlass für den Versand von Phishing-Mails.

In den mit Firmennamen und Logos als seriös getarnten E-Mails werden die Empfänger aufgefordert, ihre Identität bzw. Nutzerdaten zu bestätigen oder gar eine Kopie ihres Ausweises an den Absender zu schicken. Zahlreiche Firmen wie Amazon, eBay oder PayPal und andere Online-Shops sowie Banken sind betroffen.

Durch die Masse von Mails und Zustimmungen die durch das Inkrafttreten der DSGVO über die Menschen nun hereinbricht, haben Kriminelle nun leichtes Spiel. Viele werden nachlässig und klicken die Links in Mails oder auf Webseiten ohne nachzudenken an. Die Nutzer sind einfach überfordert. Das gleiche gilt für die allgegenwärtige Cookie-Benachrichtigung, auch hier können gefährliche Links eingebaut sein bzw. eingebaut werden. 

Mehr zu den aktuellen Gefahren lesen Sie hier weiter: https://www.mimikama.at/allgemein/missbrauch-der-dsgvo/
Quellen: mimikama-at, u.a. 
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Anm.: Man kann die 5 Buchstaben schon nicht mehr sehen, doch die neu auftretenden Probleme werden erst der Anfang sein. Siehe dazu z.B. nur WhatsApp/Facebook

WhatsApp Widerspruch kaum mehr möglich: Wird für Deutsche und Österreicher WhatsApp zur Daten-Falle?


WhatsApp und Facebook nutzen das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am Freitag 25.05.2018 vor allem dazu, den Datenschutz zu lockern - spätestens ab diesem Tag flossen große Datenmengen von WhatsApp zu Facebook. Gerichtsentscheidungen aus Deutschland, die das bisher untersagten, haben fortan aufgrund der neuen DSGVO keine Gültigkeit mehr. Echten Schutz bieten nur WhatsApp-Alternativen, die weniger oder keine Daten sammeln - die besten stellen wir Ihnen im Video vor.

Der Messenger WhatsApp wird in Zukunft große Datenmengen seiner Nutzer mit dem Mutterkonzern Facebook teilen (ob man will oder nicht!). Das geht aus einer separaten Erklärung hervor, die sich in den WhatsApp-FAQ findet.

Konkret nennt WhatsApp dort folgende Datenpunkte, die an Facebook übermittelt werden:
  • ... die Telefonnummer, die du bei der Registrierung für WhatsApp verifiziert hast
  • einige Geräteinformationen (Gerätekennung, Betriebssystemversion, App-Version, Plattforminformation, Ländervorwahl der Mobilnummer, Netzwerkcode sowie Markierungen, die es erlauben, deine Zustimmung zu Aktualisierungen und Steuerungsoptionen nachzuverfolgen)

  • einige deiner Nutzungsinformationen (wann du WhatsApp zum letzten Mal genutzt hast, wann du deinen Account registriert hast, sowie die Art und Häufigkeit deiner Nutzung von Features)." ...