Freitag, 10. April 2020

Österreich / Burgenland: Betreten von Seebädern nach Ostern erlaubt

Das wegen des Coronavirus im Burgenland angeordnete Betretungsverbot für Seebäder, Stege und Seehütten geht nach dem Ostermontag zu Ende: Die Verordnung werde nicht verlängert, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) gestern Abend.

Mehr dazu in burgenland.ORF.at: https://burgenland.orf.at/stories/3043399/

In der Stadt Salzburg bleiben hingegen die Spielplätze weiter geschlossen. Eigentlich wäre geplant gewesen, sie auch nach Ostern wieder zu öffnen.
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Das Betretungsverbot für Seebäder, Stege und Seehütten geht nach Ostermontag im Burgenland zu Ende! Wie kann z.B. auf Stegen die 1 bzw. 1½ Meter Distanz eingehalten werden? Viele Anordnungen der Regierung und der Landeshauptmänner scheinen nur wenig Sinn zu ergeben. Denkt man z.B. daran, dass es in Lokalen bis 400 Quadratmeter keine Ausgabe von Mund-Nasen-Masken geben muss. 😉 Nur noch wunderlich!
Quelle ©: ORF/u.a.

Beispiel: Schutzmasken unter 400 m2
Keine Verpflichtung zum tragen von Masken!