Posts mit dem Label BREXIT werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label BREXIT werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 24. Juni 2016

Brexit, Chaos in London: Premierminister Cameron tritt zurück, Panik an den Finanzmärkten

Nach dem Votum der Briten für einen Austritt aus der Europäischen Union (EU) hat Premierminister David Cameron seinen Rücktritt erklärt. Er werde bis Oktober sein Amt als Regierungschef aufgeben, sagte er. Bis zum Oktober müssen die Konservativen nun einen Nachfolger finden. Cameron: Es brauche für die Austrittsverhandlungen eine neue Führung. Neuwahlen sind denkbar.
Der Brexit ist wie es aussieht durch! Er muss aber noch vom britischen Parlament durchgesetzt werden. Theoretisch könnte sich die Regierung und das Parlament weigern den Brexit durchzusetzen, das ist aber nach Lage der Dinge höchst unwahrscheinlich!

Das Brexit-Votum löst Panik an den Finanzmärkten aus
Der Brexit trifft die Investoren völlig unvorbereitet. Das Pfund verzeichnet den größten Absturz seiner Geschichte. Allein in Asien wird ein Börsenwert von 750 Milliarden Dollar vernichtet. Die Notenbanken intervenieren an den Devisen-Märkten, vor allem der Schweizer Franken musste geschwächt werden, weil viele Anleger aus dem Pfund in den sicheren Hafen flüchteten.

Deutschland: Kanzlerin Merkel ruft Partei-Chefs zu Krisen-Sitzung in den Bundestag
Sie will sich mit ihnen über die Folgen des Austritts Großbritanniens aus der EU beraten.

Die Briten haben sich auch mit einem Schlag von TTIP, CETA und TiSA befreit.
Jetzt kann man gut zuschauen was wirklich passiert!
Was wurde bei einem Brexit nicht alles angedroht: Börsenabstürze, Zerfall der EU, enorme Kosten, keine gültigen Vereinbahrungen mit der EU, Verarmung der Bevölkerungen, der totale Untergang der Briten ... einmal sehen ...

BREXIT - So läuft der Austritt ab: Infolink

Anm.: Andere Länder können jetzt schnell folgen. Die Unzufriedenheit mit der EU wächst ständig weiter. es wird sicher ein heißer Sommer und heißer Herbst. Jetzt heißt es, kühlen Kopf bewahren!

Freitag, 3. Juni 2016

Austritt aus der EU nach Paragraf 50 des EU-Vertrags

Wie geht das?
Der maßgebliche Politiker des austretenden Landes löst den Austritt mit einer Mitteilung an den Eurpäischen Rat aus. 
Der Paragraf 50 des EU-Vertrags sieht ab diesem Zeitpunkt eine Zweijahresfrist vor, in dem alle Modalitäten und Übergangsvereinbarungen ausverhandelt werden. Der ganze Paragraf 50 siehe direkt unten! Alle EU-Verträge bleiben bis zum Ende der Verhandlungen in Kraft. Steht ein Austritts-Deal, müssen diesem mindestens 20 der 27 EU-Staaten zustimmen. Kommt kein Vertrag zustande, können sich die Vertragsparteien auf eine Verlängerung der Verhandlungen einigen, oder auf einen vertragslosen Abschied oder "Rauswurf".
---

Der ganze Paragraf 50
EU-Vertrag, Titel VI - Schlussbestimmungen Art. 50

(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil. Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

Montag, 23. Mai 2016

Der 23. Juni -also in einem Monat- ist ein wichtiges Datum für Europa, der Tag des BREXIT-Referendums

In genau einem Monat, am 23. Juni 2016 ist es soweit, das BREXIT-Referendum wird abgehalten. Wobei nach derzeitigen Stand ein Brexit eher unwahrscheinlich ist.
Landauf landab wird derzeit in allen Medien der Brexit als Schreckensbild an die Wand gemalt. Den Mainstream-Medien geht es dabei vor allem um Klicks, Auflage und Stimmungsmache im Auftrag der Regierung und der EU.


Die Befürworter eines EU Austritts Großbritanniens gehen davon aus, dass Großbritannien einen besseren Wirtschaftsvertrag mit der EU aushandeln könnte, der sogar besser wäre als jener, den die Schweiz mit der derzeit EU unterhält. „Wir können unser eigenes maßgeschneidertes Modell haben. Ich bin sicher, dass wir einen besseren Vertrag als die Schweiz bekommen würden, was den Finanzsektor anbelangt – wozu das schiere Gewicht der City of London beitragen dürfte“, sagte der Vorsitzende der Austritts-Kampagne.

Mehrere britische Befürworter eines Austritts haben die Strategie der Schweiz gegenüber der EU in der Vergangenheit als beispielhaft bezeichnet. Und auch ein positives Ergebnis würde ein EU-Austritt in Sachen Flüchtlinge und Asylwerber für Großbritannien bringen. ...