Kurz notiert: Die Finanzkrise wächst
Die strikten Strukturreformen der spanischen Regierung unter Mariano Rajoy schreiten kontinuierlich weiter voran: Ab dem 19. November 2012 dürfen Bargeldgeschäfte in Spanien nur noch in geringster Höhe durchgeführt werden. Vorsicht im Urlaub!
So stellt sich die Lage ab 19. November dar:
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Generell dürfen Bargeldgeschäfte in Spanien nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 2.500 €;
Ausnahmsweise dürfen Bargeldgeschäfte in Spanien bis zu einem Betrag in Höhe von 15.000 €, wenn der Zahlende eine natürliche Person ist, die ihren Steuersitz nicht in Spanien hat, und das Geschäft rein privat veranlasst ist (etwa Touristen).
Die Sanktionen für die Nichtbeachtung des Bargeldzahlungsverbotes sind ebenfalls äußerst empfindlich: Betroffen sind sowohl der Zahlende als auch der Zahlungsempfänger;
Die Sanktion beträgt 25% des barbezahlten Betrages ohne Anrechnung der vorstehend genannten Freigrenzen.
Beispiel: Kauft jemand in einer spanischen Kunstgalerie ein Bild für 20.000 € und bezahlt dieses bar, so beträgt die Strafe 5.000 €. Insoweit sind nicht nur in Spanien steuerpflichtige Personen von dem Barzahlungsverbot in Spanien betroffen, sondern auch Touristen, die nach Spanien einreisen und dort in bar bezahlen.
Sowohl der in bar Zahlende als auch der Zahlungsempfänger können sich von der Sanktion für unerlaubte Bargeldzahlungen in Spanien dadurch befreien, dass sie innerhalb von 3 Monaten nach der erfolgten Zahlung die Gegenseite bei der zuständigen Steuerbehörde unter Nennung des Namens und der Zustelladresse anzeigen. Sollten beide Seiten innerhalb der 3-Monatsfrist eine entsprechende Anzeige erstatten, wird nur derjenige von der Sanktion befreit, dessen Anzeige zuerst bei der Steuerbehörde eingegangen ist.
Schließlich wird die Pflicht eingeführt, Quittungen für jegliche Bargeldgeschäfte in Spanien während einer Frist von 5 Jahren aufzubewahren.
Die neue Regelung des Bargeldverkehrs in Spanien hat das spanische Parlament am 30. Oktober 2012 zusammen mit verschiedenen anderen Massnahmen verabschiedet. Das neue spanische Gesetz zur Vermeidung des Steuerbetruges ist am Folgetag, am 31. Oktober 2012 in Kraft getreten.