Österreich
Lange wurde darüber debattiert, seit diesem Jahr steht es fest: Ein Internetanschluss reicht nicht zur ORF GIS-Pflicht.
Internet reicht nicht zur GIS-Pflicht (ORF-Rundfunkgebühren)
Bereits im Vorjahr wurde heftig darüber debattiert, ob denn ein Internetanschluss ausreicht, um GIS-Gebühren entrichten zu müssen. Dieses Jahr hatte nun das Bundesverwaltungsgericht eine Antwort: Nein. Das vom Salzburger Anwalt Arnold Gangl angestrebte Musterverfahren legt nun fest, dass ein Computer, Laptop, Tablett oder Breitbandanschluss keine Rundfunkempfangsanlage ist. Schätzungen zufolge zahlen derzeit rund 50.000 Personen in Österreich daher zu Unrecht GIS-Gebühren. Die GIS will das Urteil jedoch anfechten und vor das Höchstgericht bringen.
Expertentipp: Einspruch gegen ORF-Gebühr erheben
Wer weder Fernseher noch Radio besitzt und von der GIS einen Zahlschein erhält, der sollte (so lange es geht) einen Feststellungsbescheid einfordern. Dieser Weg ist derzeit rechtsmittelfähig und lässt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einer Frist von vier Wochen beeinspruchen. Dieser Weg kostet 30 Euro, ein Anwalt muss nicht hinzugezogen werden. ...
Das Ende der Vorratsdatenspeicherung (wenigstens für kurze Zeit!)
Zwei Jahre lang wurden in Österreich Verbindungsdaten gespeichert, Ende Juni 2014 kippte der österreichische Verfassungsgerichtshof jedoch die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, die Provider mussten die Daten unverzüglich löschen. Der Jubel unter den Datenschützern, die die Klage gemeinsam mit mehr als 11.000 weiteren Menschen einreichten, war groß. Zugleich beklagten einige Regierungspolitker aber das jähe Ende. Eine große Überraschung dürfte das Urteil aber nicht gewesen sein: Bereits im April 2014 fällte der Europäische Gerichtshof die gleiche Entscheidung.
Doch trotz der EuGH-Entscheidung gibt es wieder Bemühungen, die Vorratsdatenspeicherung auf EU- und nationaler Ebene einzuführen. Der österreichische Justizminister Brandstetter forderte bereits mehrmals die erneute Einführung der Vorratsdaten unter strengeren Auflagen (!). Ohne diese würden die Ermittlungen der Polizei stark behindert werden - eine umstrittene Position. Die SPÖ steht dem Vorschlag aber kritisch gegenüber, man zeigte sich aber im Notfall gesprächsbereit.