Sonntag, 15. November 2015

Frankreich im Ausnahmezustand - Notstandsgeset

Mehr als 160 Durchsuchungen, mehr als 100 Menschen unter Hausarrest: Das Notstandsgesetz erlaubt den französischen Behörden besondere Maßnahmen. 

Was bedeutet das im Falle von Frankreich genau?
Seit Samstagmorgen (14. November 2015) gilt in Frankreich als Reaktion auf die Anschläge vom Freitagabend der Ausnahmezustand. Per Dekret erweitert das Notstandsgesetz die Befugnisse der französischen Exekutive erheblich. In den vergangenen zwei Tagen haben die französische Behörden 104 Menschen unter Hausarrest gestellt, 168 Häuser und Wohnungen durchsucht, 23 Menschen festgenommen und 31 Waffen sichergestellt, darunter vier Kriegswaffen. "Der Ausnahmezustand erlaubt es, die Präventionsarbeit zu verstärken", sagte Innenminister Bernard Cazeneuve.
Er kündigte an, die Aktionen fortzusetzen. "Wer sich an der Republik vergreift, den wird die Republik einholen. Sie wird unerbittlich sein mit ihm und seinen Komplizen." Es ist das erste Mal seit 2005, dass der französische Ministerrat den Ausnahmezustand verhängt hat, nach den Anschlägen vom Januar auf Charlie Hebdo trat er nicht in Kraft.

---
UPDATE: Frankreich beschließt die Verlängerung des Notstandsgesetz
Die Einschränkung von Bürgerrechten ist die französische Anti-Terror-Strategie.
Am 16. Februar 2016 hat das französische Parlament eine weitere Verlängerung des Notstandes bis zum 26. Mai 2016 gebilligt, eine weitere Verlängerung ist möglich.

Außerdem sollen die Sicherheitsbehörden nach Beendigung des Ausnahmezustands deutlich mehr Kompetenzen erhalten. Die Regierung hatte bereits am 23. Dez. 2015 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, welches am 7. März 2016 von der französischen Nationalversammlung mit großem Mehrheit angenommen wurde. 
---

Der Notstand ist in Frankreich in Gesetz Nummer 55-385 vom 3. April 1955 geregelt, das zu Beginn des Algerienkriegs verabschiedet wurde. Es erhöht kurzfristig die Befugnisse der Präfekten der Departements, des Innenministers, der Justizministerin, des Verteidigungsministers und ausführender Behörden.

Sie dürfen:

  • Ausgangssperren für bestimmte Orte und bestimmte Uhrzeiten verhängen.
  • Aufenthaltsverbote für bestimmte Personen in bestimmten Gebieten aussprechen.
  • Demonstrations- und Versammlungsverbote erlassen.
  • Theater, Bars und Cafés oder sonstige Versammlungsorte vorübergehend schließen.
  • Personen, die verdächtigt werden, etwas zu tun, das die allgemeine Sicherheit gefährdet, unter Hausarrest stellen.
  • Die Regierung kann anordnen, Waffen der Kategorien 1,4 und 5 zurückzugeben.
  • Häuser und Wohnungen dürfen zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden.
  • Die Presse und andere Veröffentlichungsorgane dürfen kontrolliert, überwacht und zensiert werden. Davon betroffen sind auch Kinovorführungen und Theaterstücke.
  • Militärgerichte dürfen einberufen werden.
  • Personen, gegen die ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen wurde oder die unter Hausarrest gestellt wurden, können gegen diese Beschlüsse Widerspruch einlegen. Eine vom Staatsrat eingesetzte Kommission entscheidet über den Widerspruch.
  • Der Ausnahmezustand gilt für mindestens zwölf Tage (wurde auf Mai 2016 verlängert). Frankreichs Präsident François Hollande kündigte am Sonntag an, die Maßnahme auf bis zu drei Monate verlängern zu wollen. Das müsste per Gesetz gebilligt werden, das Parlament ist bereits informiert und arbeitet an einem entsprechenden Entwurf. 

Nach dem Algerienkrieg hat Frankreich auf französischem Staatsgebiet nur zweimal den Ausnahmezustand verhängt: im Dezember 1984 nach politischen Unruhen auf der zu Frankreich gehörenden Inselgruppe Neukaledonien und 2005 nach den schweren Vorstadtkrawallen in Frankreich.