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Freitag, 22. Juli 2016

Zur derzeitigen Lage in der Türkei

Kurze Zusammenfassung!
Der Ausnahmezustand wurde vorerst für drei Monate verhängt, die europäische Menschenrechtskonventionen werden außer Kraft gesetzt und weitere Verhaftungen wurden angekündigt. ... 

Freitag, 20. Mai 2016

Frankreich: Parlament stimmt Verlängerung des Ausnahmezustands zu

Da tut sich was!
Frankreich weiter im Ausnahmezustand!
Das französische Parlament hat gestern Donnerstag den 19.05.2016 einer weiteren Verlängerung des Ausnahmezustands um zwei Monate zugestimmt. 46 Abgeordnete stimmten für die Verlängerung, 29 dagegen, zwei enthielten sich. Damit sind auch die Fußball-Europameisterschaft und die Tour de France abgedeckt. Das heißt, beide Ereignisse fallen noch in den Zeitraum des Ausnahmezustandes. 
Schon die dritte Verlängerung
Dies ist bereits die dritte Verlängerung des Ausnahmezustands. Der Ausnahmezustand war nach der Anschlagsserie in Paris im vergangenen November, bei der 130 Menschen ums Leben kamen, verhängt worden. 

Der französische Inlandsgeheimdienst DGSI warnte vor einer "Kampagne" von Terrorattentaten des "Islamischen Staates" (IS bzw. ISIS) und anderer. Es sei wahrscheinlich, dass Bomben in Gebieten mit vielen Menschen gezündet würden. Die Sorge vor Anschlägen beschäftigt auch internationale Ermittlungsbehörden. So hatte das deutsche BKA bereits im Februar 2016 vor einer erhöhten Terrorgefahr für die Zeit der Fußball-EM in Frankreich gewarnt. Für Besucher Frankreichs, Besucher der Fußball-EM etc. heißt das auch im Klartext diese müssen auf alles gefasst sein.

Durch den Ausnahmezustand können Polizei und Sicherheitskräfte unter anderem Wohnungen und Häuser ohne richterlichen Beschluss durchsuchen, die Presse überwachen sowie Demonstrations- und Versammlungsverbote erlassen und vieles andere Mehr. Hinweis: Die bürgerlichen Rechte existieren in Zeiten des Ausnahmezustand nicht. Doch im Griff hat Frankreichs Polizei nicht viel (siehe Video) ... 

Immer mehr EU-Politiker fordern ganz offen eine gemeinsame EU-Armee!

Der deutsche FDP-Vorsitzende Christian Lindner ist der nächste bekannte Politiker, der eine EU-Armee fordert. Dazu kommt auch, dass immer mehr EU-Politiker die "Vereinigten Staaten von Europa (kurz: VSE)" fordern, darunter auch der -mit äußerst knapper Stimmenmehrheit- neu gewählte österreichische Bundespräsident Dr. Van der Bellen. Wie das alles (z.B. EU-Armee) mit der österreichischen Neutralität zu vereinbaren ist fragen sich jetzt viele Österreicher.

Die "Vereinigten Staaten von Europa sollen die uns bekannte EU ablösen und nur noch (bis auf kleine Ausnahmen) von einer VSE-Zentralregierung, von Brüssel aus, alle Mitgliedsländer regieren. Natürlich mit einer eigenen EU- bzw. VSE-Verfassung inklusive „Solidaritätsklausel“ und der Möglichkeit den "Bündnisfall" auszurufen.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner zur EU-Armee
Zitat: „EUROPA UND DEUTSCHLAND [WURDE] SCHMERZLICH VOR AUGEN GEFÜHRT, WIE SCHNELL FREIHEIT, LEIB UND LEBEN IN GEFAHR SIND. GLEICHZEITIG HABEN VIELE STAATEN EUROPAS NICHT ZULETZT DURCH DIE FINANZKRISE DIE VERTEIDIGUNGSAUSGABEN REDUZIERT UND TEILWEISE SOGAR MILITÄRISCHE FÄHIGKEITEN AUFGEGEBEN.“ ... 

Montag, 25. Januar 2016

Österreich gründet im Jänner 2016 einen Inlands-Geheimdienst

Anm.: Vieles geschieht in den letzten Tagen und Monaten ganz unbemerkt, abgedeckt durch die ständigen, heißen Flüchtlingsdiskussionen werden Gesetze verabschiedet die eine Überwachung der Bürger und der neuen Zuwanderer bzw. Flüchtlinge wie auch eventuellen Terrorverdächtigen leichter macht, der TTIP-Vertrag und vieles andere mehr wird weiter versiert und langsam zum Abschluss gebracht.
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Kurz notiert: Neu - mehr Überwachung, mehr "Geheimdienst *"
Ein Beitrag von: Dr. Gert R. Polli, ehemalige Präsident des Österreichischen Verfassungsschutzes.
Ab Juli 2016 NEU, mehr Überwachung, mehr Geheimdienst!
Zur Terror-Bekämpfung (und mehr) gründet Österreich nun einen neuen Inlands-Geheimdienst. Dieser kann bereits auf Verdacht ermitteln. Diese Ermittlungsarbeit soll, wie in Frankreich beim Ausnahmezustand, ohne richterliche Genehmigung erfolgen. Die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung wird drastisch eingeschränkt.
(Wir haben von den neuen, zusätzlichen Geheimdienst-Plänen schon einmal berichtet!)

Aufgrund der realen Bedrohung durch den islamischen Extremismus in der Erscheinungsform des IS (ISIS) werden europaweit Polizei- und Nachrichtendienste aufgerüstet und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Nachdem Frankreich unmittelbar nach den Anschlägen im November vergangenen Jahres den Ausnahmezustand ausgerufen hat, wurde diese Maßnahme auch in anderen europäischen Staaten diskutiert, so auch in Österreich.
Die Begründung: Der Ausnahmezustand gibt den Sicherheitsbehörden weitgehende Befugnisse (die Bürgerrechte werden dabei drastisch eingeschränkt), die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung wird stark einzuschränken. Im aktuellen Fall zielt er jedoch auf die sofortige Auflösung "radikaler" Vereine und Moscheen ab, umfasst aber auch die Sperre von Webseiten und Einschränkungen des elektronischen Schriftverkehrs. Alleine in den ersten Tagen der Verhängung des Ausnahmezustandes wurden mehr als 150 Hausdurchsuchungen durchgeführt und es kam zu Duzenden Festnahmen. Dieser Maßnahmen wären in dieser Dimension und Geschwindigkeit unter regulären Bedingungen gar nicht möglich gewesen(!).

Große Bedenken im Bereich Datenschutz
Rechtsanwälte, Journalisten etc., automatische Überwachung!
In Österreich wird derzeit das neue Staatsschutzgesetz durch die parlamentarischen Entscheidungsdistanzen getragen. Die Aufregung von Datenschutzaktivisten und auch der Rechtsanwaltskammer und einschlägig aktiver NGO’s ist groß. Die vielfach kritisierte Befugniserweiterung bezieht sich in erster Linie auf die Aufklärung im Vorfeld einer Straftat und greift dort zu kurz wo sofort und unmittelbar robuste Maßnahmen zur Terrorabwehr erforderlich sind.

Seit mehr als zwei Jahren wurde in Österreich schon an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der dem österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) weitreichende Befugnisse einräumt, und wie Kritiker sagen, mit unzureichenden Kontrollmöglichkeiten ausgestattet wird. Der Gesetzesentwurf wurde am 19. 01. 2016 im Innenausschuss des Parlamentes abgesegnet. Es wird erwartet, dass das Gesetz noch im Jänner 2016 verabschiedet und im Juli 2016 in Kraft treten wird. ... 

Samstag, 9. Januar 2016

Frankreich will 2016 die Bürgerrechte dauerhaft drastisch einschränken

Trotz totaler Überwachung häufen sich die
kriminellen Taten und der Terror!
Nach neuesten Meldungen will Frankreich als Reaktion auf die Anschläge in Paris und den "Charlie Hebdo"-Angriff die Befugnisse der Polizei und der Sicherheitsbehörden erweitern. Die angedachten neuen Eingriffsrechte gelten normalerweise nur im Ausnahmezustand, wenn die Verfassung und viele Gesetze außer Kraft gesetzt werden.

Die Bürgerrechte sollen in Frankreich drastisch eingeschränkt werden.
Neben der totalen Überwachung (Vorratsdatenspeicherung, E-Mail, Handy, Internet, Post, Video-Kameras, Bank-Konten etc.) soll nun die Freiheit der französischen Bürger und den Asylwerbern weiter drastisch eingeschränkt werden. 


1984 sollte nur eine literarische Warnung sein!
Und den Bürgern verkauft man das wieder als Erhöhung der persönlichen Sicherheit. 

Nur was hat die totale Überwachung, die Vorratsdatenspeicherung etc. bisher gebracht, die Anschläge von Paris konnten leider nicht verhindert werden. Obwohl die Personen die an den Anschlägen beteiligt waren den französischen Behörden als äußerst radikal bekannt waren. Die Terroristen konnte ungehindert Waffen kaufen sich über geheime Wege finanzieren und letztendlich konnte mindestens ein Terrorist -nach der grauenhaften Tat- trotz strenger Kontrollen unauffindbar untertauchen. Wozu sollen dann diese Maßnahmen die jetzt noch verstärkt werden gut sein, außer dass man die normalen gesetzestreuen Bürger systematisch überwacht hat das alles nur wenig vorbeugenden Sinn.

Die Straftäter aus Köln und aus anderen deutschen Städten in der Silvesternacht könnten leicht ausgeforscht werden, da es ja genug Kameras gibt und auch die Handys die sich zum Zeitpunkt der kriminellen Taten (Vergewaltigung, Diebstahl, Raub, Körperverletzung etc.) auf den Plätzen und im Bahnhof befunden haben, können aufgrund der Vorratsdatenspeicherung, Überwachung der Handys (IMEI-Nummer des Handys und Telefonnummer können jederzeit ermittelt werden) somit könnte die Polizei, die Richter feststellen wer von den Anwesenden als Täter in Frage kommt oder aler als Zeuge. Dazu kommt, dass man ja auch die geführten Telefonate, den SMS-Verkehr, WhatsApp und das Surfverhalten überwacht. Mit all diesen Daten könnte man (wenn man wirklich will) schnell feststellen wie es zu dieser Zusammenrottung gekommen ist und nicht zuletzt wo sich diese Personen jetzt befinden, also wo jetzt diese Handys aktiv sind. Langsam sollten wir uns die Frage stellen, was wird hier geplant, wohin führt das alles, warum wird nicht entsprechend ohne Vorurteile aber konsequent recherchiert gehandelt? ... 

Sonntag, 20. Dezember 2015

Ausnahmezustand - Notstand ausrufen

Als Ausnahmezustand wird ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz (also einigen Politikern) als akut bedroht erachtet werden. Um der Bedrohung („Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“) zu begegnen, werden außerordentliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (oder leider auch um an der Regierung zu bleiben) ergriffen. Statt der ordentlichen Verfassung gilt dann immer eine „Notstandsklausel“.

Die Regelungen des Notstandsrechts können entweder intrakonstitutioneller oder extrakonstitutioneller Art sein. Im ersten Fall sieht die Verfassung selbst vor, dass in Notzeiten von ihr abgewichen werden darf, im zweiten Fall werden zur Behebung eines Notstandes Maßnahmen ergriffen, die nicht in der Verfassung vorgesehen sind. Viele moderne Staatsverfassungen treffen explizite Regelungen für den Fall des Ausnahmezustandes, einige jedoch leider nicht. So sieht die Schweiz z. B. kein intrakonstitutionelles Notstandsrecht vor. Die Österreichische Bundesverfassung hingegen sieht für außerordentliche Umstände – Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung – den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres, ein Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten, ein Notverordnungsrecht der Landesregierung sowie der Übernahme bestimmter Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann vor. (Österreich: LinkGanz besondere Regeln gelten im ganzen EU-Gebiet und in Teilen der EU. Die EU schafft die Grundlagen zum Militär-Einsatz gegen die Bürger = durch die EUROGENDFOR, Link: http://eggetsberger-info.blogspot.co.at/2014/06/eu-schafft-grundlagen-zum-militar.html ... 

Sonntag, 15. November 2015

Frankreich im Ausnahmezustand - Notstandsgeset

Mehr als 160 Durchsuchungen, mehr als 100 Menschen unter Hausarrest: Das Notstandsgesetz erlaubt den französischen Behörden besondere Maßnahmen. 

Was bedeutet das im Falle von Frankreich genau?
Seit Samstagmorgen (14. November 2015) gilt in Frankreich als Reaktion auf die Anschläge vom Freitagabend der Ausnahmezustand. Per Dekret erweitert das Notstandsgesetz die Befugnisse der französischen Exekutive erheblich. In den vergangenen zwei Tagen haben die französische Behörden 104 Menschen unter Hausarrest gestellt, 168 Häuser und Wohnungen durchsucht, 23 Menschen festgenommen und 31 Waffen sichergestellt, darunter vier Kriegswaffen. "Der Ausnahmezustand erlaubt es, die Präventionsarbeit zu verstärken", sagte Innenminister Bernard Cazeneuve.
Er kündigte an, die Aktionen fortzusetzen. "Wer sich an der Republik vergreift, den wird die Republik einholen. Sie wird unerbittlich sein mit ihm und seinen Komplizen." Es ist das erste Mal seit 2005, dass der französische Ministerrat den Ausnahmezustand verhängt hat, nach den Anschlägen vom Januar auf Charlie Hebdo trat er nicht in Kraft.

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UPDATE: Frankreich beschließt die Verlängerung des Notstandsgesetz
Die Einschränkung von Bürgerrechten ist die französische Anti-Terror-Strategie.
Am 16. Februar 2016 hat das französische Parlament eine weitere Verlängerung des Notstandes bis zum 26. Mai 2016 gebilligt, eine weitere Verlängerung ist möglich.

Außerdem sollen die Sicherheitsbehörden nach Beendigung des Ausnahmezustands deutlich mehr Kompetenzen erhalten. Die Regierung hatte bereits am 23. Dez. 2015 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, welches am 7. März 2016 von der französischen Nationalversammlung mit großem Mehrheit angenommen wurde. 
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Der Notstand ist in Frankreich in Gesetz Nummer 55-385 vom 3. April 1955 geregelt, das zu Beginn des Algerienkriegs verabschiedet wurde. Es erhöht kurzfristig die Befugnisse der Präfekten der Departements, des Innenministers, der Justizministerin, des Verteidigungsministers und ausführender Behörden.

Sie dürfen:

  • Ausgangssperren für bestimmte Orte und bestimmte Uhrzeiten verhängen.
  • Aufenthaltsverbote für bestimmte Personen in bestimmten Gebieten aussprechen.
  • Demonstrations- und Versammlungsverbote erlassen.
  • Theater, Bars und Cafés oder sonstige Versammlungsorte vorübergehend schließen.
  • Personen, die verdächtigt werden, etwas zu tun, das die allgemeine Sicherheit gefährdet, unter Hausarrest stellen.
  • Die Regierung kann anordnen, Waffen der Kategorien 1,4 und 5 zurückzugeben.
  • Häuser und Wohnungen dürfen zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden.
  • Die Presse und andere Veröffentlichungsorgane dürfen kontrolliert, überwacht und zensiert werden. Davon betroffen sind auch Kinovorführungen und Theaterstücke.
  • Militärgerichte dürfen einberufen werden.
  • Personen, gegen die ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen wurde oder die unter Hausarrest gestellt wurden, können gegen diese Beschlüsse Widerspruch einlegen. Eine vom Staatsrat eingesetzte Kommission entscheidet über den Widerspruch.
  • Der Ausnahmezustand gilt für mindestens zwölf Tage (wurde auf Mai 2016 verlängert). Frankreichs Präsident François Hollande kündigte am Sonntag an, die Maßnahme auf bis zu drei Monate verlängern zu wollen. Das müsste per Gesetz gebilligt werden, das Parlament ist bereits informiert und arbeitet an einem entsprechenden Entwurf. 

Nach dem Algerienkrieg hat Frankreich auf französischem Staatsgebiet nur zweimal den Ausnahmezustand verhängt: im Dezember 1984 nach politischen Unruhen auf der zu Frankreich gehörenden Inselgruppe Neukaledonien und 2005 nach den schweren Vorstadtkrawallen in Frankreich.