Zur Information
Man verstand bei all den Auseinandersetzungen mit der EU und einigen deutschen Politikern bisher nicht, warum die österreichische Regierung die bestehenden Gesetze nicht vollzieht, bzw. auf die gesetzlich gedeckte Möglichkeit hinweist.
Jeder, der aus einem sicheren Drittland kommend die Grenze übertritt, kann sofort zurückgewiesen werden. Wenn nötig, durch Asylstellen an der Grenze in einem Schnellverfahren. Der österreichische Justitzminister Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter macht es in seinem Brief nun erstmals sehr deutlich.
Der österreichische Justizminister reagiert mit einem Brief (kompletter Brief siehe unten), auf die Kritik des EU-Migrationskommissars an den Asyl-Obergrenzen. (22.02.2016)
Justizminister Brandstetters Brief an die EU-Kommission:
"Wie lange wird unsere Geduld strapaziert?"
Originalwortlaut des Briefes!
S.g. Herrn Kommissar
Dimitris Avramopoulos
Commission Europeenne
Rue de la Lois 200
B-1049 Brussels
Betrifft: Ihren Brief an die Frau Innenministerin vom 18.2.2016
Sehr geehrter Herr Kommissar !
Vorerst herzlichen Dank für das nette Schreiben, das Sie mir nach unserem jüngsten Zusammentreffen in Amsterdam zukommen ließen, und Ihre Bereitschaft zu offener Diskussion, die ich sehr schätze. Ich will mich daher auch als Reaktion auf Ihr oben erwähntes Schreiben, das als Kritik an Österreichs Flüchtlingspolitik verstanden wurde, direkt an Sie zu wenden, um einiges sachlich klarzustellen, was ich für wichtig halte.
Sie müssen wissen: Die meisten Menschen in Österreich fragen sich vor allem eines: Wie lange wird unsere Geduld von der EU noch strapaziert, und wie lange dauert es noch, bis endlich entschlossene Massnahmen gesetzt werden, um die Freiheiten des Schengen-Abkommens durch effektive Sicherung der Aussengrenzen zu retten und die Flüchtlingskrise in Europa solidarisch zu bewältigen? ... ==>
Als Justizminister muss ich auf einer lückenlosen Kontrolle aller Grenzübertritte durch Personen ohne gültige Einreiseberechtigung bestehen, solange unsere Nachbarstaaten dies nicht sicherstellen können. Wir müssen wissen, wer wann und aus welchem Grund in unser Land kommt, und ich habe bereits beim Justizministerrat am 3.12.2015 davor gewarnt, dass unkontrollierte Flüchtlingsströme auch von Terroristen missbraucht werden können. Kurz darauf hatten wir diesbezüglich leider Gewissheit.
Auch die Bekämpfung der kriminellen Schlepperorganisationen, die ebenfalls in meine Zuständigkeit fällt, erfordert entsprechende Gegenmaßnahmen, sodass ein Grenzmanagement mit der Sicherstellung eines geordneten und kontrollierten Grenzübertritts -auch um den Preis einer notwendigen zahlenmäßigen Begrenzung der täglich zu bewältigenden Zahlen- unverzichtbar ist.
Wer das kritisiert, gefährdet die notwendige Kriminalitätsbekämpfung, und das ist sicher nicht in Ihrem Sinn.
Aber unabhängig von meiner Regierungsfunktion wende ich mich heute auch als Rechtswissenschafter und überzeugter Europäer an Sie.
Zur Erinnerung: Als Österreich 1995 mit großer Mehrheit und ebensolcher Euphorie der EU beitrat, hatte man bei uns gerade eine größere Flüchtlingswelle aus dem früheren Jugoslawien erfolgreich bewältigt. Daher war das Argument, dass wir durch einen EU-Beitritt nie wieder ein Flüchtlingsproblem haben könnten, für viele ganz besonders wichtig und für ihr Abstimmungsverhalten durchaus von Bedeutung. Umgeben von sicheren Drittstaaten und im Vertrauen auf die Dublin-Verordnungen dachten viele, es sei auch aus diesem Grunde gut, bei der EU zu sein, einer Gemeinschaft, in der Probleme auch gemeinschaftlich gelöst werden.
Es kam anders. Die Dublin-Regelungen waren zwar ein sinnvoller erster Schritt für ein einheitliches europäisches Asylrecht, das wir so dringend brauchen (siehe auch dazu meinen Beitrag vom Justizministerrat im Dezember, zu finden auf http://www.bmj.gv.at), und sie sehen vor, dass das jeweils erste Land der EU, das ein Flüchtling erreicht, für das Asylverfahren zuständig ist. Die Regelung ist unfertig und unbefriedigend, weil sie die Bürde der Asylverfahren allein diesen Staaten -im Regelfall Griechenland, Italien oder Malta - auferlegt, ohne für eine gerechte Aufteilung der Flüchtlinge zu sorgen. Deshalb funktioniert sie auch in der Praxis nicht, weil diese an sich laut Dublin für das Asylverfahren zuständigen Staaten die Flüchtlinge lieber weiterschicken und sie nur in größtmöglicher Zahl schnellstmöglich loswerden wollen.
Aber dennoch gilt die Regelung von Dublin und gibt Österreich und allen anderen EU-Staaten das Recht, Flüchtlinge in sichere Staaten, aus denen sie kommen, zurückzuschicken. Rechtlich wurde dies kürzlich von berufenen Fachkollegen im Detail und unter Rückgriff auf die historischen Gesetzesmaterialien überzeugend begründet (siehe dazu den überaus instruktiven Artikel "Die Flüchtlingskrise rechtsstaatlich bewältigen", Link).
Sie, Herr Kommissar, bestätigen dies ja auch indirekt in Ihrem Brief, wenn sie davon sprechen, dass Flüchtlinge sich ihr Asylland nicht aussuchen könnten und es nicht angehe, sie einfach weiterzuschicken. Mit dieser Forderung haben Sie völlig Recht, und wenn dem entsprochen werden und die Dublin-Regelung funktionieren würde, hätte Österreich überhaupt kein Flüchtlingsproblem. Insofern ist Ihr kritischer Brief -rein juristisch betrachtet- im Ergebnis widersprüchlich.
An dem Recht Österreichs, die Dublin-Verordnungen konsequent anzuwenden und Asylwerber an der Grenze in sichere Drittstaaten zurückzuschicken, kann auch die Genfer Flüchtlingskonvention nichts ändern, weil ihr Schutzzweck nach herrschender Auffassung nicht weiter reichen kann als bis zur Ankunft im ersten sicheren Land. Die Motive, von einem bereits sicheren Aufenthaltsland in ein anderes weiterziehen, sind oft verständlich, aber vom Zweck der Genfer Konvention, das sichere Überleben der Flüchtlinge sicherzustellen, und aller anderen darauf bezugnehmenden Normen jedenfalls nach herrschender und meines Erachtens richtiger Auffassung nicht mehr gedeckt. Nur, wenn man die Genfer Konvention so versteht, harmoniert sie auch mit der Zuständigkeitsregelung der Dublin-Verordnungen, die den ersten erreichten sicheren Staat innerhalb der EU für das Asylverfahren zuständig machen.
Dennoch macht Österreich von diesem seinem Recht bisher nicht Gebrauch, sondern tut freiwillig, was es nur kann, bis zur Grenze seiner Belastbarkeit, so wie schon 1956, 1968 und zuletzt in der Jugoslawienkrise. Wir haben eine große humanitäre Tradition und fühlen uns diesen Grundwerten und jenen der EU -vor allem auch der Solidarität - nach wie vor verpflichtet, Herr Kommissar, und das ist der Grund, weshalb wir uns entschlossen haben, aus freien Stücken bis zu einer schon rein faktisch vorgegebenen Höchstgrenze weitere Asylwerber aufzunehmen; im Verhältnis zur Bevölkerungszahl damit insgesamt mehr als jeder andere EU-Staat, Deutschland vielleicht ausgenommen. Und dies, obwohl wir im Gegensatz zu unserem großen Nachbarland keine Budgetüberschüsse und keine dünn besiedelten bewohnbaren Landstriche haben und unter einer relativ hohen Arbeitslosigkeit leiden.
Niemand könnte uns dazu zwingen, wir tun es dennoch, aus freien Stücken und humanitären Gründen, und weil wir glauben, dass man selbst mit gutem Beispiel vorangehen muss, wenn man Solidarität von anderen einfordert. Genau das tun wir. Wir nehmen nach rund 90.000 im Vorjahr mit der Zahl von 37.500 heuer nicht nur die auf uns entfallende Quote vorweg, die gelten würde, wenn es zu einer fairen Aufteilung käme, sondern gehen weit darüber hinaus. Das unvergleichlich größere Frankreich hat bekanntlich für sich erst kürzlich ein Limit von 30.000 gesetzt, ohne dass dies - soweit ersichtlich -faktisch oder rechtlich ernsthaft kritisiert worden wäre.
Was Österreich und seine Zivilgesellschaft in den letzten Jahren zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geleistet haben, ist vorbildhaft und sucht seinesgleichen in Europa.
Wer gerade Österreich in diesem Zusammenhang kritisiert, der verkennt die faktische und rechtliche Realität und liegt völlig falsch.
Noch hoffen wir natürlich auf gesamteuropäische Lösungen und die Verwirklichung Ihres 10-Punkte Programms vom April 2015. Solange dies aber nicht gelingt, sind die betroffenen Mitgliedstaaten gezwungen, selbst aktiv zu werden, um zu verhindern, dass Ihnen untragbare Lasten aufgebürdet werden. Dies geschieht übrigens durchaus solidarisch. Was immer Österreich an notwendigen Maßnahmen an den Grenzen setzt, ist mit den Nachbarstaaten koordiniert, und das wird auch künftig so sein. Weil wir wirklich solidarisch denken, und weil wir in Österreich uns ehrlich bemühen, einen von Verantwortungsethik geprägten vernünftigen Mittelweg unter Berücksichtigung von Rechtsstaatlichkeit und Humanität zu finden.
Aber eines muss klar sein: in einer funktionierenden Solidargemeinschaft darf keiner übervorteilt oder benachteiligt sein, und jeder muss sich wehren, wenn ihm diese Gefahr droht. Das gilt nicht nur für Österreich, sondern natürlich auch für Griechenland, Italien und Malta, und auch deshalb braucht es natürlich eine gesamteuropäische Lösung.
Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, Herr Kommissar. Ich bin Zeitzeuge des Eisernen Vorhangs und fühle mich der europäischen Idee zutiefst verpflichtet. Wenn ich hier Kritik übe, dann aus Liebe zu Europa und zur Europäischen Idee, diesem Jahrhundertwerk von großen Staatsmännern. Diese Idee hat sich etwas Besseres verdient als den jetzigen Zustand der EU, und ihre Gefährdung kann meine Generation nicht kommentarlos hinnehmen.
Sie, Herr Kommissar, sind selbst auch Jurist, haben öffentliches Recht an der mir durch einen Gastvortrag vor einigen Jahren persönlich bekannten und renommierten juridischen Fakultät der Universität Athen studiert. Sie kennen die Rechtslage, wissen auch um die Relativität des Völkerrechts, das immer auch strittige Bereiche enthält, und sie kennen die rechtspolitischen Postulate der Gerechtigkeit, die wir übrigens im Wesentlichen den alten Griechen verdanken. Sie wissen daher ganz genau, dass das, was sich derzeit in Europa abspielt, weit davon entfernt ist.
Was solidarische Gesinnung und humanitäres Engagement betrifft, braucht Österreich keinen Vergleich zu scheuen. Im Gegenteil, da sind wir vorbildhaft. Gerade Österreich hat Europäisches Bewusstsein und Solidarität bewiesen, und deshalb schmerzt Ihre Kritik auch so sehr.
Anstelle einzelne Staaten zu kritisieren, sollten Sie alle Ihre Möglichkeiten einsetzen, um auf der Basis der Dublin-Verordnungen ein einheitliches europäisches Asylrecht zu schaffen, das von europäischer Gesinnung getragen ist.
Zu dieser Europäischen Gesinnung gehört es auch, dass man mit Kritik offen umgeht. Deshalb bin ich auch überzeugt, dass Sie meine Argumente genauso ernsthaft prüfen werden wie ich die Ihren. Wir werden sicher demnächst in Brüssel darauf zurückkommen. Ich freue mich darauf.
Herzlichst
Ihr
Univ.Prof.Dr. Wolfgang Brandstetter
Bundesminister für Justiz
(Brandstetter ist parteiloser Justizminister)
----
Weiterführendes
Dublin Verordnung: Direktlink