Donnerstag, 17. März 2016

Hunderte Moslems konvertieren in Deutschland und Österreich zum Christentum

Kurz notiert
Flüchtlinge, Religion
Ein Dreimonatiger Christen-Crash-Kurse soll willigen Muslimen den Einstieg in das Christentum ermöglichen. Hunderte lassen sich anschließend dann auch taufen um mit allem Drum und Dran Christ zu werden. Von Vielen wird behauptet: Weil ihnen als Christ religiöse Verfolgung im Heimatland drohen würde, steigen die Chancen auf Asyl in Deutschland oder Österreich.


Eine besondere Entwicklung bahnt sich an: Flüchtlinge (Asylwerber) aus dem Iran, Irak, Afghanistan etc. konvertieren immer häufiger zum Christentum. Vorwürfe, die Asylwerber wollten damit nur ihre Chancen auf Asyl drastisch verbessern, weisen die meisten zurück. Ein weiterer logischer Grund: Obwohl nicht offen ausgesprochen, ist - Gläubige Christen haben bei den Behörden viel bessere Chancen, als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Hingegen haben fanatische Moslems mehr Probleme und müssen mitunter länger warten. Der Pastor Gottfried Martens von der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeitskirche in Berlin bestreitet, dass viele Flüchtlinge die Konvertierung ausnützen wollen: Martens, "das sind maximal zehn Prozent, die danach nicht mehr zu mir in die Kirche kommen." Die Hintergründe und Motivation spielt für Pastor Martens aber keine Rolle. Seine Kirchengemeinde wuchs schon 2015 von 150 auf 600 Mitglieder. Genaue Zahlen, wie viele Muslime in den letzten Jahren in Deutschland und Österreich konvertiert sind, gibt es derzeit nicht.

Hintergrund - Religionsfreiheit: Eine Zurückweisung ist bei den, zum christlichen Glauben Konvertierten wirklich schwieriger. Denn wenn Muslime zum christlichen Glauben konvertieren, dann riskieren sie in manchen Ländern ihr Leben. So steht z.B. im Iran und in Afghanistan auf den Übertritt vom Islam zum Christentum die Todesstrafe(!). Mit diesem Argument verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass konvertierte Iraner und Afghanen aus Deutschland abgeschoben werden. Eine Rückweisung von Flüchtlingen ist dann für die EU-Staaten eigentlich nicht möglich, wenn den Zurückgewiesenen Gefängnis oder der Tod drohen.