Mittwoch, 30. März 2016

Österreich: Kriminelle Asylwerber können nun abgeschoben werden

Kurz informiert!
Das Urteil ist gefallen, der Verfassungsgerichtshof hat entschieden! 
Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 8. März 2016 festgehalten, dass bei kriminellen Asylwerbern sehr wohl zwischen Vergehen und Verbrechen (wie Raub, Vergewaltigung) differenziert werden darf. Das hat weitreichende Folgen - betroffen sind subsidiär Schutzsuchende etwa aus Afrika oder Afghanistan. (Anm.: Das sind keine anerkannten Flüchtlinge, aber ihnen droht bei Abschiebung Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland, also werden sie normalerweise nicht abgeschoben. -Siehe auch - zum Christentum konvertieren-)...

Begehen diese in Österreich ein Verbrechen (Strafrahmen: drei Jahre Haft und darüber), dürfen diese Personen (Asylwerber) nun laut Höchstgericht abgeschoben werden. Jurist Gottfried Forsthuber: "Diese Entscheidung bringt mehr Gerechtigkeit."
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Etwa bei Mord bzw. Totschlag, einem schweren Raub (begangen mit einer Waffe) oder bei einer Vergewaltigung gehen die österreichischen Behörden sehr streng vor - im Regelfall wird der Asylstatus da sofort aberkannt. Ausnahmen: Wenn der betroffenen unter das Jugendstrafrecht fällt und / oder wenn der Täter unbescholten und geständig ist, das mindert dann das Strafmaß.
Eingesperrt wird der Täter aber in jedem Fall.

(Quelle: Heute 30.03.2016 und Kronenzeitung)